Menschenrechte vor Profit

Aktionsplan der Bundesregierung zu Wirtschaft und Menschenrechten: Amt für MÖWe ruft zur Beteiligung an Online-Petition auf


Opfer haben keine Chance, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen. Foto: Solidarity Center (CC-BY-ND 2.0)

Im Juni will die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte vorlegen. Damit setzt sie entsprechende Leitprinzipien des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen um. Das Amt für Mission, Ökumene und Weltverantwortung (MÖWe) der Evangelischen Kirche von Westfalen kritisiert die Pläne als nicht weitgehend genug.

Die Achtung von Menschenrechten im Ausland gilt bislang als freiwillige Angelegenheit. Opfer haben keine Chance, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Rechte missachten. Die Rechte von Investoren dagegen sind in Handelsabkommen verbindlich verankert und können vor privaten Schiedsgerichten eingeklagt werden. Dieses System der menschenrechtlichen Verantwortungslosigkeit ist untragbar.

Die Evangelische Kirche von Westfalen setzt sich für eine »Wirtschaft im Dienst des Lebens« ein. Sie ist durch MÖWe-Pfarrer Dietrich Weinbrenner im bundesweiten Bündnis für nachhaltige Textilien vertreten. Weinbrenner kritisiert an der Regierungsvorlage, dass sie keine verbindlichen Regelungen für Unternehmen vorsieht, sondern nur Empfehlungen formuliert: »Es hat sich gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen nicht zu substantiellen Verbesserungen im Bereich der Sozialstandards geführt haben. Gesetzliche Regelungen sind deshalb notwendig«.

Das Forum Menschenrechte bietet eine Online-Plattform an, auf der man sich für einen ambitionierten Aktionsplan einsetzen kann:
Deutsche Unternehmen sollen verpflichtet werden, mögliche negative Folgen ihrer Auslandgeschäfte für die Menschenrechte zu untersuchen, ihnen aktiv entgegenzuwirken und transparent darüber zu berichten. Opfern soll die Möglichkeit gegeben werden, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Menschenrechte im Ausland missachten.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Außenwirtschaftsförderung soll nur zugelassen werden, wenn Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden.

Quelle: http://www.evangelisch-in-westfalen.de/fuer-medien/, Juni 2016