Bildung beim Haareschneiden:

Kinder lesen ihrem Friseur vor

Foto: https://www.facebook.com/LivingYpsilanti/?fref=ts

Beckers Neuland. Irgendwas mit Medien.

Ein Friseur aus Michigan (USA) bekommt derzeit ordentlich Aufmerksamkeit. Ryan Griffin erlässt jedem Kind zwei Dollar, wenn es ihm während des Schneidens laut aus einem Buch vorliest.

Viele Eltern scheinen von der Idee begeistert zu sein - und die Jungen und Mädchen freuen sich über das zusätzliche Taschengeld. So sieht und liest man es auf der Facebook-Seite des findigen Friseurs („The Fuller Cut“). Sogar Lehrerinnen und Lehrer sollen schon zu der Idee gratuliert haben.

Aus 75 bis 100 Titeln können sich die Kinder ein Buch zum Vorlesen aussuchen. Das Angebot ändert sich auch immer ein wenig. Aber eines haben die Bücher gemeinsam: Sie vermitteln durchweg positive Bilder von Afro-Amerikanern - ob sie Astronauten sind, Athleten oder Schriftsteller. Auch ein Buch über Barack Obama ist dabei. 

Gegenüber der Internetzeitung Huffington Post erklärt Griffin, selbst Vater von drei Kindern, wie das Projekt begann: „Ich brachte ein paar alte Bücher mit in den Laden und erzählte Eltern von unserem neuen Angebot.“ Dem Friseur war es wichtig, hier Verantwortung zu übernehmen, und er hofft nun, dass das Programm noch in weiteren Friseurläden aufgegriffen wird: „Jungen und Mädchen, die noch nicht lesen können, beobachten die anderen Kinder und greifen auch nach einem Buch. Das ist wichtig. Es ist ein Geschenk zu sehen, wenn die Kleinen dann denken, lesen ist cool.“ 

Sein Geschäft hat eine Reihe neuer Kundinnen und Kunden gewonnen, und manchmal spenden ältere Kinder sogar einige ihrer Bücher. Griffins Ziel ist es, dass irgendwann College-Studentinnen oder -studenten in seinen Friseurladen kommen und sagen: „Weil ich hier gelesen habe, will ich nun Schriftsteller oder Journalist werden“. 

„The Fuller Cut“ bei Facebook, mit mehr Infos und Bildern:

https://www.facebook.com/LivingYpsilanti/?fref=ts

Bernd Becker, Pfarrer und Geschäftsführer des Evangelischen Presseverbandes für Westfalen und Lippe, 2. November 2016