EBCO: 'Recht auf Kriegsdienstverweigerung muss auf europäischer Tagesordnung bleiben'

Europäische Menschenrechtsorganisation legt Bericht zur aktuellen Lage der Kriegsdienstverweigerer vor


Angesichts einer fortschreitenden Militarisierung der EU sieht das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) die Durchsetzung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zunehmend erschwert.

Angesichts einer fortschreitenden Militarisierung der EU sieht das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) die Durchsetzung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zunehmend erschwert. „Die Bestrebung, den Rechten der Kriegsdienstverweigerer zur Anerkennung zu verhelfen, war in Europa auch 2017 mit negativen Entwicklungen konfrontiert“, bedauert EBCO-Vorsitzender Friedhelm Schneider bei der Vorlage des EBCO-Jahresberichtes „Kriegsdienstverweigerung in Europa 2017“. Und er fügt kritisch hinzu: „Offenbar waren die vorrangigen Anliegen der EUPolitik weniger durch die Förderung der Menschenrechte bestimmt als durch Wirtschaftsfragen und die Absicht, militärische Zusammenarbeit und Rüstungsausgaben zu stärken.“

Wie das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung im Jahresbericht betont, würden staatliche Behörden eine „geradezu obsessionelle Verfolgung von Kriegsgegnern“ fortsetzen, die schon vor Jahrzehnten ihre Verweigerung des Militärdienstes erklärt hätten. So sei in Griechenland ein seit 1990 wegen Gehorsamsverweigerung angestrengtes Militärgerichtsverfahren zwar eingestellt worden, in der Türkei hingegen bleibe es unverändert bei der völkerrechtswidrigen Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern und einer Missachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. „Zwanzig Jahre nach seiner ersten Inhaftierung als Kriegsdienstverweigerer hat Osman Murat Ülke im November erfahren, dass der Staatsanwalt sein Verfahren wieder aufgenommen hatte“, Bank für Kirche und Diakonie nennt Friedhelm Schneider ein gravierendes Beispiel der derzeitigen Praxis.

Ein nicht weniger großes Ärgernis ist für EBCO der Umstand, dass die politischen Vertreter der europäischen Staaten sich offenbar an diesen Zustand gewöhnten. „Der geringe Stellenwert, der der Kriegsdienstverweigerung in der öffentlichen Aufmerksamkeit zukommt, wird oft auf die Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht in vielen Staaten zurückgeführt“, konstatiert Friedhelm Schneider, der die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) in der Menschenrechtsorganisation EBCO vertritt. Dabei sei im Bereich des Europarats in 17 Staaten die Wehrpflicht weiterhin oder wieder in Kraft. Kritisch sei die Situation neben der Türkei und Griechenland auch in der Ukraine oder in Russland, so EBCO im Jahresbericht.

Erfreulich sei, dass im türkisch besetzten Nordteil Zyperns der Petitionsausschuss des Parlaments eine Initiative zur gesetzlichen Regelung der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes angenommen habe. Oder dass die Republik Zypern dem seit 2004 verfolgten türkischen Kriegsdienstverweigerer Halil Savda Asyl gewährt habe, betont Friedhelm Schneider. Dennoch: „Es darf keine Gewöhnung an die massive Verletzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung geben, wie sie beispielsweise in der Türkei seit Jahrzehnten gang und gäbe ist“, unterstreicht EBCO-Vorsitzender Friedhelm Schneider.

„Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht“, betont Dr. Christoph Münchow, Bundesvorsitzender der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), die sich auch nach der Aussetzung der Wehrpflicht für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gemäß Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland einsetzt. Es müsse möglich sein, dass Soldatinnen und Soldaten überall in der Welt jederzeit einen Einsatz aus Gewissensgründen verweigern können, meinte der EAK-Vorsitzende anlässlich der Vorlage des EBCO-Jahresberichtes. Hier erwarte er auch, dass die Bundesregierung bei Gesprächen innerhalb der Europäischen Union, aber auch mit Mitgliedern von Staaten, die dem Europarat angehören, deutlich auf die Einhaltung dieses Menschenrechtes hinweise. „Dies muss von deutschen Regierungsvertretern immer wieder angesprochen werden. Kriegsdienstverweigerer müssen anerkannt werden und gehören nicht ins Gefängnis gesperrt, wenn sie ihrem Gewissen folgen“, so Christoph Münchow. Und er sagt weiter: „Wir dürfen nicht die Augen verschließen, wenn Länder dieses Menschenrecht mit Füßen treten.“

Die EBCO-Studie „Kriegsdienstverweigerung in Europa 2017“ ist die derzeit umfassendste aktuelle Veröffentlichung zum Thema. Das Büro stellt seinen Jahresbericht jährlich zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember vor. Der aktuelle Jahresbericht findet sich (in englischer Sprache) auf der Homepage des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (www.ebco-beoc.org).


Quelle: Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerund und Frieden