Beschäftigung von Nicht-Christen ermöglicht

Gerichtsentscheid wird umgesetzt


In der Evangelisch-reformierten Kirche können zukünftig auch Angehörige anderer Religionen oder Konfessionslose beschäftigt werden.

Die Gesamtsynode im Kloster Möllenbeck verabschiedete einstimmig ein entsprechendes Gesetz. Damit schaffe die Reformierte Kirche die Voraussetzungen, dass die Auflagen des Europäischen Gerichtshofes zum kirchlichen Arbeitsrecht erfüllt werden können, sagte der leitende Jurist, Vizepräsident Helge Johr.

Der EuGH hatte am Dienstag, 17. April entschieden, dass, wenn die Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die Arbeit in einer kirchlichen Einrichtung gefordert werde, "objektiv" ein direkter Zusammenhang zwischen der Konfession und der Tätigkeit bestehen muss. Dies müsse im Einzelfall zudem gerichtlich überprüfbar sein, urteilten die Richter in Luxemburg.

Bereits vor zwei Jahren hatte die Gesamtsynode über das kirchliche Arbeitsrecht beraten und sich damals für eine Öffnung ausgesprochen, die die Beschäftigung von nicht-christlichen Mitarbeitern ermögliche. Insbesondere von Seiten der Diakonie war dies gefordert worden. In der reformierten Kirche seien die Anforderungen an Stellenbewerber in der Vergangenheit schon locker gehandhabt worden, erläuterte Johr. Wo es sinnvoll erschien, seien ausnahmsweise auch Menschen anderer Konfession eingestellt worden.

Im neuen Gesetz gelte weiterhin der Grundsatz, dass Stellen in der Verkündigung, der Seelsorge und der Bildung nur mit evangelisch-reformierten oder anderen evangelischen Bewerbern besetzt werden können, sagte Johr. Neu sei, dass in anderen Arbeitsfeldern nun auch Kandidaten anderer Glaubensrichtung oder Konfessionslose angestellt werden könnten. Die Entscheidung liege im Ermessen der Einrichtungen. Allerdings müsse dies die Stellenbeschreibung zulassen, und es müsse für die Aufgabe sinnvoll sein.

Das Urteil des EuGH hatte eine Deutsche angestrengt, die wegen einer fehlenden Kirchenmitgliedschaft bei einem Bewerbungsverfahren im Diakoniebundesverband nicht berücksichtigt worden war.


Ulf Preuß