16 | 31 | 46 | 61 | 73 | 85 | 100 | 115 | |
17 | 32 | 47 | 62 | 74 | 86 | 101 | 116 | |
18 | 33 | 48 | 63 | 75 | 87 | 102 | 117 | |
19 | 34 | 49 | 64 | 76 | 88 | 103 | 118 | |
20 | 35 | 50 | 65 | 77 | 89 | 104 | 119 | |
21 | 36 | 51 | 66 | 78 | 90 | 105 | 120 | |
22 | 37 | 52 | 91 | 106 | 121 | |||
23 | 38 | 53 | 92 | 107 | 122 | |||
24 | 39 | 54 | 93 | 108 | 123 | |||
25 | 40 | 55 | 67 | 79 | 94 | 109 | 124 | |
26 | 41 | 56 | 68 | 80 | 95 | 110 | 125 | |
27 | 42 | 57 | 69 | 81 | 96 | 111 | 126 | |
28 | 43 | 58 | 70 | 82 | 97 | 112 | 127 | |
29 | 44 | 59 | 71 | 83 | 98 | 113 | 128 | |
30 | 45 | 60 | 72 | 84 | 99 | 114 | 129 |
Der Heidelberger im 16. Jahrhundert - Teil II
Bullinger ging wie üblich vor; vorsichtig, mit der Übersendung einer Apologie, vertiefte er die ersten Kontakte mit dem neuen Herrscher, um für die noch immer gefährdeten Reformierten eine bessere Verhandlungsposition einzurichten.
Im Laufe des Jahres 1560 begann sich in der Pfalz das Kräfteverhältnis zugunsten der Reformierten zu verschieben. Der endgültige Durchbruch zur reformierten Lehre vollzog sich nach der „Heidelberger Disputation“ vom 3. Juni 1560. Die Pfälzer Vertreter Erast und Boquin vertraten in Anwesenheit des Kurfürsten gegenüber den Vertretern des sächsischen Herzogs Johann Friedrich eine ausgesprochen reformierte Abendmahlsposition. Nun geriet die Entwicklung in Bewegung. Der Kurfürst führte im Dezember 1561 den reformierten Abendmahlsbrauch des Brotbrechens statt der Verwendung von Oblaten ein.[1]
Zugleich wurden personelle Verschiebungen in der Führungsschicht vorgenommen.[2] Führende Lutheraner wie Heshusen und seine politischen Parteigänger quittierten den Dienst oder wurden mit weiteren lutherischen Pfarrern entlassen. Statt der früheren Generalsuperintendenten berief Friedrich III. einen Kirchenrat aus Theologen und kurfürstlichen Räten. Die freigewordenen Stellen wurden vom Kurfürsten durchweg mit Anhängern Bullingers und Calvins besetzt. Caspar Olevian, Zacharias Ursin[3], Emanuel Tremelius und nicht zuletzt der mit v. Ehem verwandte Wenzel Zuleger - dieser wurde neunundzwanzigjährig zum Kirchenratspräsident bestellt - kamen nach Heidelberg.[4]
Das Jahr 1561 brachte für die Reformierten weitere erfreuliche Fortschritte. Seitdem der Bullinger-Vertraute und Medizinprofessor Erast Mitglied des Kirchenrats geworden war, nahm der Einfluss Bullingers auf die pfälzische Kirche deutlich zu.[5] Nach Einschätzung des Erast befand sich das Pfälzer Kirchenwesen schon zu diesem frühen Zeitpunkt in einem erfreulichen Zustand.[6] Der Kurfürst schätzte Bullinger und las seine Schriften; Bullinger galt als unanfechtbare Autorität und stand in den Jahren bis 1566 auf dem Höhepunkt seines Einflusses in der Kurpfalz.
Diese Wertschätzung kommt in dem Schreiben v. Ehems zum Ausdruck, der den Briefwechsel mit Bullinger eröffnete. Christoph v. Ehem, der unter Friedrich III. führende Staatsämter übernahm, stand politisch wie religiös dem Kurfürsten nahe. Am 19. September 1561 nun teilte er dem Zürcher mit, dass er, v. Ehem, Bullingers ablehnende Haltung zur Abendmahlslehre des Württemberger Theologen Brenz teile. Er bat Bullinger um tatkräftige Unterstützung beim weiteren Aufbau des pfälzischen Kirchenwesens. Denn, so führte v. Ehem als Begründung aus:
„Wir haben in unseren kirchen, darin ein zimlicher anzal ist, noch viel unkrauts, welches wol einer gueten leutterung noturfftig were; sonderlich zu disen geferlichen zeiten, da schier von tag zu tag mher irrige opiniones in die kirchen Christi mit hechster ergernuß und verderben der armen Christen eingefüert werden.“[7]
Der Sekretär des Pfälzer Kirchenrates, Zirler, teilte Bullinger im September 1561 mit, dass kein Tag verginge, an dem nicht in theologischem Gespräch seiner ehrenvoll gedacht würde.[8] Bullingers kühnste kirchenpolitische Hoffnungen in der Kurpfalz schienen in Erfüllung zu gehen. In einer für ihn geradezu euphorischen Weise kommentierte Bullinger Ende 1561 die Entwicklung in der Kurpfalz: “Wir haben die beste Hoffnung über den Fürsten und eine Reihe bester Dinge“[9].
Bullinger wurde ab 1560 zu dem wichtigsten theologischen Berater des Kurfürsten. Er informierte Friedrich III. über die politische Lage in Europa, beriet ihn beim Ausbau des Pfälzer Kirchenwesens und lieferte theologische Schützenhilfe[10] mit den lutherischen Ständen und ihren Vertretern, allen voran gegenüber Brenz und den württembergischen wie sächsischen Theologen, die den Pfälzern schwer zu schaffen machten.[11] Diese unbeachtet gebliebene Tatsache ist bei der Beantwortung der Frage nach der Zielsetzung des Heidelberger Katechismus mit zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Forschungsdebatten der sechziger und siebziger Jahre über die Quellenlage und Autorschaft des Heidelberger Katechismus, genährt nicht zuletzt aufgrund des Verlustes von zahlreichen Archivalien im Dreißigjährigen Krieg, sind mittlerweile Konsens in der Forschung. Walter Hollweg und Johann Gerhard Goeters haben die Diskussionen maßgeblich beeinflusst:[12] Als hauptverantwortlicher Verfasser gilt in der Forschung heute Zacharius Ursinus, der ab 1562 als Professor für Dogmatik in Heidelberg lebte. Ursinus hat wohl bei seiner Ausarbeitung – zwei Entwürfe zum Katechismus sind aus seiner Hand noch überliefert - auf Texte Melanchthons, insbesondere aber auch auf den in Heidelberg ins Deutsche übersetzten und dort auch publizierten Katechismus Theodor Bezas zurückgegriffen.
Für die Endfassung des Katechismus war eine Kommission verantwortlich, die aus einigen Theologen der Heidelberger Universität und Vertretern des Kirchenrates bestand. Beteiligt war auch der Kurfürst in Person, der die Beigabe von Bibelstellen zum Katechismustext anordnete. Die von der älteren Olevianforschung vertretene These, dass Caspar Olevian ein Mitverfasser des Katechismus gewesen sei, wurde mittlerweile ebenso aufgegeben wie die jüngere Hypothese, dass die Endfassung des deutschen Textes auf ihn zurückgehe.[13] „Olevianus“, so konstatierte Gerhard Goeters, „war ein Kommissionsmitglied unter anderen. Mit dem endgültigen Katechismus war er persönlich nicht zufrieden. Er hätte sich ihn calvinischer gewünscht. Als leitender Kirchenmann war er aber an der kirchlichen Einführung des Katechismus wesentlich beteiligt.“[14]
Soweit der Forschungsstand: In der Tat markiert die Veröffentlichung des Heidelberger Katechismus am 19. Januar 1563, an diesem Tage erließ der Kurfürst den Katechismus durch seine Unterschrift, eine theologische Neuorientierung der Kurpfalz. Diese theologische Neuorientierung findet durch die Aufnahme eben dieses Katechismus in die Kirchenordnung vom November 1563 ihre weitere Bestätigung.[15] Denn Bestandteil dieser Kirchenordnung war auch eben jener – nun in dritter Auflage und mit der berühmten, auf den Kurfürsten und Olevian zurückgehenden Frage 80 ergänzter - Katechismus, der die neue konfessionelle Haltung in der Bevölkerung festigen sollte.[16]
Ein kirchenpolitisch äußerst geschickter Schachzug der kurpfälzischen Politiker und Theologen. Dadurch, dass in der Kurpfalz kein reformierter Katechismus übernommen, sondern ein eigens für die Kurpfalz verfasster Katechismus eingeführt wurde, begab sie sich nicht unmittelbar in eine reichsrechtlich unhaltbare Position. Durch die Einführung des „Heidelberger Katechismus“ blieb den Kurpfälzern Verhandlungsspielraum. Dennoch: Mit dieser Kirchenordnung vom 12. November 1563 wurde nicht zuletzt auch den Reichsständen endgültig offenbar, dass die Pfalz sich dem reformierten Glauben zugewandt hatte.[17]
Doch was sind die Ziele und Motive, die sich mit dem Katechismus verbanden? Stellte dieser lediglich ein politisch motiviertes Verstecksspiel des Kurfürsten und seiner Berater dar, oder lassen sich weitere inhaltlich gewichtige Punkte nennen?
ZIELSETZUNG
Kurzum: Dieser Katechismus soll, mit anderen Worten, durch eine ethische Grundlegung in Bildung, Wissenschaft und Kirche die gesellschaftliche Normierung der Kurpfälzer Bevölkerung erreichen. Hinter dieser Forderung stand das Ziel, einen, modern formuliert, „Modernisierungsschub“ im Herrschaftsgebiet - konkret in Universität, Schulwesen, Verwaltung, Wirtschaft, Armee und Kirchen - auszulösen.
Dieser Gedanke, dass mit dem Katechismus und dem damit verbundenen Wertekanon eine einheitliche gesellschaftliche Ausrichtung innerhalb der Kurpfalz angestrebt wurde, findet seine Bestätigung darin, dass der Katechismus Ende 1563 integrativer Bestandteil der neuen – für die Untertanen ebenfalls verbindlichen - Pfälzer Kirchenordnung vom 12. November 1563 wurde.[23]
Über die außenpolitischen Ziele hingegen schweigt sich der Kurfürst aus: Die Forschung geht davon aus[24] – dass der Katechismus im Wesentlichen aus politischen Überlegungen gegenüber den Reichsständen heraus in der Öffentlichkeit platziert wurde. Eine Übernahme beispielsweise des Genfer Katechismus hätte nämlich der politischen Öffentlichkeit im Reich deutlich vor Augen geführt, dass die Kurpfalz nicht nur reformiert geworden wäre - und hätte dadurch schwere rechtlich-politische Angriffsflächen geboten. Dieser Argumentationsgang ist inhaltlich stichhaltig. Doch wie wäre es, wenn Friedrich III. den Katechismus nicht als wichtiges Dokument eines neuerwachten reformiert-konfessionellen Behauptungswillens, sondern als einen auf kirchenpolitischen Ausgleich mit den Lutheranern angelegten Versöhnungsversuch verstanden hätte? Was also, wenn der eingangs zitierte Brief vom Kurfürsten tatsächlich der Wahrheit und der Absicht Friedrichs entspräche?
In der Tat spricht einiges für diese Überlegung: Der Katechismus enthält sich gegenüber der lutherischen Theologie jeder Schärfe – die umstrittene Abendmahlsfrage wird mit Ausnahme einer doppeldeutigen Antwort auf Frage 78 auf Konsens hin dargestellt. Im Protestantismus umstrittene Themen wie Kirchenzucht, Prädestination und Ekklesiologie fehlen im Heidelberger Katechismus weitgehend; den gemeinsamen „Gegner“ der Protestanten erkennt Friedrich III. im römischen Katholizismus, wie die Antwort auf die Frage 80 zeigt.[25]
Diese von Ursin ausgearbeitete „irenische“ Grundhaltung des Katechismus, in der die konfessionellen Besonderheiten gegenüber dem Grundtenor gemeinsamen evangelischen Glaubens und Lernens zurücktreten, war sicher politisch vom Kurfürsten so gewollt: Der kirchenpolitische Ausgleich mit den lutherischen Reichsständen lag nicht zuletzt aus innenpolitischen Gründen, wie Friedrich III. im Vorwort zum Katechismus festhielt, im ureigensten Interesse der Kurfürsten. Hinzu kommt, dass der in diesen Jahren einflussreichste theologische Berater Friedrichs, nämlich eben Heinrich Bullinger, ihm bis 1566 „irenische“ Konzepte einer organisatorischen Union mit den Lutheranern, zu beiderseitigem politischen Nutzen für die jeweiligen konfessionellen Lager, vorlegte.[26] Angesichts der für die Pfalz politisch bedrohlichen Versuche Christophs von Württemberg, in den Jahren 1562 bis 1565 die protestantischen Fürsten zu einem antipfälzischen Bündnis zusammenzuführen, sollte der Heidelberger Katechismus somit ein Versuch sein, außenpolitisch die Schärfe aus der Diskussion mit den führenden lutherischen Reichsständen zu nehmen.
Und so liest sich dieser eingangs zitierte – und an anderen Stellen mehrfach wiederholte - Brief Friedrichs bis in die Formulierungen hinein wie von Bullinger diktiert. Die beiden, von tiefer Frömmigkeit erfüllten, zugleich äußerst versierten Kirchenpolitiker bewegte eine gemeinsame Hoffnung - ein kirchenpolitischer Ausgleich mit den Lutheranern sei möglicherweise auf der theologischen Basis „irenischer“ Argumentation doch noch möglich. Auf diese Weise könne das Pfälzer Territorium insgesamt auch innenpolitisch weiter stabilisiert werden.[27] So wird das kirchenpolitische Konzept deutlich, das Friedrich III. mit seinem Katechismusprojekt verfolgte: Durch eine straffe einheitliche Ausrichtung der Pfälzer Bevölkerung an den Lehrinhalten des Heidelberger Katechismus suchte der Kurfürst Modernisierungstendenzen in seinem Herrschaftsgebiet zu initiieren. Zugleich stellte der Heidelberger Katechismus einen Versuch dar, auf Reichsebene den außenpolitischen Ausgleich mit einflussreichen lutherischen Ständen herbeizuführen, um dadurch politisch unbehelligt die innenpolitischen Reformen weiter durchführen zu können.
REZEPTION
Aus einem Lehrbuch evangelischen Glaubens, in dem konfessionelle Besonderheiten zugunsten gemeinsamen evangelischen Lebens zurücktraten, wurde in seiner langen Rezeptionsgeschichte ein Kompendium reformierter Frömmigkeit. Zugleich diente der Heidelberger Katechismus nicht nur der Selbstvergewisserung reformierter Gemeinden, sondern vielfach auch unter den Bedingungen des 16. und 17. Jahrhunderts der inhaltlichen Abgrenzung gegenüber anderen Konfessionen. Dabei hatte sich Friedrich etwas ganz anderes mit seinem Katechismus vorgestellt. Wie hieß es doch?
„Wir geben wir E.L. freundlich zu vernemmen, das wir uns nie hart bekümmert, was Zwinglius oder Calvinus geschriben, wie wir dann auch ihre bucher nicht gelesen, haben auch weder in den kirchen schulen noch sonsten vernommen, das unsere kirchendiener ihre predigten und lectionen auf Zwinglium oder Calvinum, sonder auf das unwidersprechliche und ungezweifelte fundament gottliches wort, phrophetische und apostolische schriften gegrundet, mit demselbigen bestettiget und bewiesen“[29]
Zitation nach der pdf-Datei
Der Heidelberger Katechismus im 16. Jahrhundert Entstehung, Zielsetzung, Rezeption*
von Andreas Mühling.pdf
[1] Wesel-Roth, Erast (wie Anm. 8), S. 24-31.
[2] Vgl. Wesel-Roth, Erast 24-31.
[3] Ursin verdankte Bullinger nach dem Tode seines Lehrers Melanchthon sehr viel. Mit einer Empfehlung Bullingers erhielt Ursin die Stelle eines Universitätsprofessors und Leiters des Heidelberger Sapienzkollegs, wurde schnell kurfürstlicher „Haustheologe“ und leistete die wesentlichen theologischen Arbeiten am „Heidelberger Katechismus“. Mit Ursin tauschte der Zürcher regelmäßig Briefe aus. Das erhalten gebliebene Briefcorpus ist nur noch Fragment. 27 Briefen des Ursin (1564-1575) steht lediglich ein Schreiben Bullingers vom 5.11.1569 (Zürich StA, E II 363, 97) gegenüber; vgl. hierzu auch Gustav Adolf Benrath, Die Briefe des Heidelberger Theologen Zacharias Ursinus. In: HdJB 8, (1964), S. 93-141 mit dem Abdruck einiger Briefe Ursins an Bullinger. 1568 gab Ursin seine Professur ab, blieb aber weiterhin kirchenpolitisch einflussreich, da er als Leiter des Sapienzkollegs die Aufsicht über den Theologennachwuchs inne hatte (Press, Calvinismus [wie Anm. 2], S. 244).
[4] Bullingers erhalten gebliebener Briefwechsel mit Zuleger beschränkt sich auf ein Schreiben Zulegers an den Zürcher vom 17. Juli 1567 (Zürich Zb, Ms F 41, 568).
[5] Gustav Adolf Benrath, Die Korrespondenz zwischen Bullinger und Thomas Erastus. In: Heinrich Bullinger 1504-1575. Gesammelte Aufsätze zum 400. Todestag. Band 2, Zürich 1975 (ZBRG 8), S 87-141, hier S. 92.
[6] Ebd., S. 93.
[7] Zürich StA, E II 345, 501.
[8] Zirler an Bullinger; Zürich StA, E II 363, 77. Es stärkte Erasts Einfluss erheblich, dass Zirler auf seinen Vorschlag hin im Frühjahr 1564 zum Kammersekretär des Kurfürsten ernannt wurde (Benrath, Briefwechsel [wie Anm. 26], S. 102).
[9] Bullinger an Johannes Fabricius vom 19.12.1561 (Schiess, Graubündner [wie Anm. 18], Nr. 402). Der Zürcher erkannte aber auch deutlich die eingeschränkten Möglichkeiten des Kurfürsten, der zwar den Zürchern günstig gesonnen sei, aber den Widerspruch der lutherischen Fürsten - und damit Komplikationen auf Reichsebene - fürchte (Bullinger an Johannes Fabricius v. 9.1.1562; ebd.,. Nr. 406).
[10] Auf Bitten v. Ehems vom 12. Juni 1563 (Zürich StA, E II 345, 508) sandte Bullinger ein Gutachten in dt. Sprache zur Kritik der Gegner am „Heidelberger Katechismus“. Diese nicht erhalten gebliebene Stellungnahme Bullingers traf schon am 29. August beim Kurfürsten ein, der sich von ihr hoch erfreut zeigte (Zirler an Bullinger v. 22.9.1563; Zürich StA, E II 345, 510). Es bleibt Spekulation, was von dieser Stellungnahme Bullingers in die Verteidigungsschrift Friedrichs v. 14.9.1563 (Kluckhohn, Briefe [wie Anm. 1], Nr. 252) eingegangen ist.
[11] Benrath, Korrespondenz (wie. Anm. 26), S. 94f.
[12] Instruktiv hierzu noch immer Walter Henss, Der Heidelberger Katechismus im konfessionspolitischen Kräftespiel seiner Frühzeit. Zürich 1995-31; Wulf Metz, Art. Heidelberger Katechismus I. In: TRE 14 (1985), S. 582-586; vgl. insg. die Studie von Thorsten Latzel, Theologische Grundzüge des Heidelberger Katechismus. Marburg 2004 (MThSt 83).
[13] Siehe hierzu J.F. Gerhard Goeters, Caspar Olevianus als Theologe. In: Heiner Faulenbach, Dietrich Meyer, Rudolf Mohr (Hg.), Caspar Olevian (1536-1587) ein evangelisch-reformierter Theologe aus Trier. Bonn 1989, S. 287-319, besonders S. 299-310.
[14] J.F. Gerhard Goeters, Zur Geschichte des Katechismus. In: Heidelberger Katechismus. Revidierte Ausgabe 1997, Neukirchen-Vluyn, 3. Aufl. 2006, S. 83-93, hier S. 89; Andreas Mühling, Caspar Olevian. Christ, Kirchenpolitiker und Theologe. Zug 2008, S. 55-60.
[15] Die Vorgänge in der Kurpfalz sind seit vielen Jahrzehnten Gegenstand intensiver Forschungen. Einen Überblick hierüber geben Anton Schindling und Ziegler, Kurpfalz. In: Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Band 5: Der Südwesten Münster 1993 (KLK 53), S. 44-49 mit weiterer Literatur; vgl. ergänzend: Volker Press, Die „Zweite Reformation“ in der Kurpfalz, in: Heinz Schilling, H. (Hg.), Die reformierte Konfessionalisierung in Deutschland. Gütersloh 1985 (SVRG 195), S. 104-129. Den Gang der persönlichen Entwicklung des Kurfürsten bis zu seiner endgültigen Entscheidung für die Reformierten beschreibt Walter Hollweg, Der Augsburger Reichstag von 1566 und seine Bedeutung für die Entstehung der Reformierten Kirche und ihres Bekenntnisses. Neukirchen-Vluyn 1963 (BGLRK 17), S. 1-30; ders., Friedrich III., in: ders., Neue Untersuchungen zur Geschichte und Lehre des Heidelberger Katechismus. Neukirchen-Vluyn 1961 (BGLRK 13), S. 9-85; vgl. Press, Calvinismus (wie. Anm. 2), S. 221-266.
[16]Goeters, Geschichte des Katechismus (wie. Anm. 35), S. 90.
[17] J.F. Gerhard Goeters (Bearb.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Band 15: Kurpfalz. Tübingen 1969 S. 333-408 mit Einleitung 34-49.
[18] Zitiert nach der Reprintausgabe des Katechismus vom 19. Januar 1563. Zürich 1983, S. 7.
[19] Ebd., S. 7.
[20] Ebd., S 8.10.
[21] Ebd., S. 9.
[22] Ebd., S. 11.
[23] Goeters, Kirchenordnungen (wie Anm. 38), S. 409-424; vgl. auch die Einführung hierzu auf S. 40-49.
[24] Vgl. hierzu Mühling, Bullinger (wie Anm. 4), S. 104; ders., Olevian (wie Anm. 35), S. 57.
[25] Goeters, Olevian als Theologe (wie Anm. 34), S. 304f.
[26] Mühling, Bullinger (wie Anm. 4), S. 111f.
[27] Mühling, Olevian (wie Anm. 35), S. 59f.
[28] Goeters, Geschichte des Katechismus (wie Anm. 35), S. 93-96, hier 94.
[29] Schreiben Friedrichs III. an die Obrigkeiten von Württemberg, Veldenz und Baden v. 14. September 1563 (wie Anm. 1) Nr. 252.
Zitation nach der pdf-Datei
Der Heidelberger Katechismus im 16. Jahrhundert Entstehung, Zielsetzung, Rezeption*
von Andreas Mühling.pdf
© Prof. Dr. Andreas Mühling, Trier