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Lippische Landeskirche geht weiteren Fällen sexualisierter Gewalt nach
Ansprechstellen für Betroffene gibt es in Detmold und Blomberg
Zwei betroffene Personen hatten diese Fälle über die Meldestelle bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. (Diakonie RWL) und über die Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gemeldet. Die Landeskirche richtete daraufhin zwei Ansprechstellen in Lippe für weitere Hinweise und Meldungen ein. Kurze Zeit später wurde unter großem Interesse der Öffentlichkeit die Studie zu sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen im Bereich der EKD und der Diakonie (ForuM-Studie) veröffentlicht.
In den darauffolgenden Monaten haben die Lippische Landeskirche Meldungen von zwei weiteren Betroffenen und drei Hinweise von Zeitzeugen zu den beiden bereits veröffentlichten Fällen erreicht. Eine Meldung einer Betroffenen und drei Zeugenhinweise sind zu zwei weiteren Fällen eingegangen.
Hierbei handelt sich zum einen um sexualisierte Gewalt in der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Heiligenkirchen in der Zeit von Februar 1971 bis November 1972. Dieser Fall ist durch Zeugen, ausgelöst durch die Veröffentlichung der ForuM-Studie, Verantwortlichen der Kirchengemeinde bekannt gemacht worden. Nach Einsicht der Akten zeigt sich folgendes Bild: Der damalige und inzwischen verstorbene Pfarrdiakon der Gemeinde, Adriaan T., war als Angestellter der Lippischen Landeskirche unter anderem tätig in der Kinder- und Jugendarbeit und in der Katechumenen- und Konfirmandenarbeit der Kirchengemeinde. In dieser Zeit ist es zu sexualisierter Gewalt gegenüber zwei Kindern gekommen. Es gibt Hinweise, dass es weitere Betroffene geben könnte. Nach einer – allerdings sehr verspäteten – Strafanzeige durch den damaligen, inzwischen ebenfalls verstorbenen Pfarrer ist der Pfarrdiakon im August 1973 vom Landgericht Detmold wegen Unzucht mit Kindern zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Landessuperintendent Dietmar Arends: „Leider haben die damaligen Verantwortlichen viel zu spät gehandelt. Auch hat es offenbar keine weitere Bekanntmachung, Aufklärung und Aufarbeitung in der Gemeinde gegeben. Die Betroffenen waren nicht im Blick; ihnen wurde keine Unterstützung angeboten. Das bedauern wir zutiefst.“
Der zweite Fall betrifft Vorwürfe sexualisierter Gewalt gegen den verstorbenen Pfarrer Friedrich B., der von 1972 bis 1980 in der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Detmold-West sowie von 1980 bis 1984 in der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Wöbbel (Schieder-Schwalenberg) tätig war. Hier wurden im Rahmen der Recherche für die ForuM-Studie Vorwürfe sexualisierter Gewalt in mehreren Fällen, die sich auf die Detmolder Zeit beziehen, in der Personalakte entdeckt und es ist ein Zeugenhinweis in einer Ansprechstelle eingegangen.
Zudem hat sich nach Veröffentlichung der ForuM-Studie eine betroffene Person aus der Zeit in Wöbbel gemeldet. „Die Auswertung der Akten hat gezeigt, dass Verantwortliche im Landeskirchenamt damals von sehr konkreten Vorwürfen sexualisierter Gewalt Kenntnis hatten, daraus aber keinerlei Konsequenzen gezogen haben. Weder haben sich die Verantwortlichen um die Betroffenen und ihre Familien gekümmert, ihnen Hilfe und Unterstützung angeboten, noch wurden straf- oder disziplinarrechtliche Schritte gegen den Beschuldigten eingeleitet“, so Dietmar Arends. Derzeit werde geprüft, ob heute noch disziplinarrechtliche Schritte gegen Verantwortliche möglich sind.
„Wir möchten Sie, als betroffene Personen, um Entschuldigung bitten für das, was Ihnen in der Lippischen Landeskirche widerfahren ist, und für das inakzeptable Vorgehen der Verantwortlichen. Wir sind fassungslos über all das, was wir inzwischen wissen, und schämen uns dafür, dass kirchlich Mitarbeitende das selbstverständliche Recht auf Unversehrtheit mit Füßen getreten haben. Zugleich versichern wir, dass wir heute und in Zukunft alles dafür tun werden, damit sexualisierte Gewalt keinen Platz in unserer Kirche haben wird. Wir möchten alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Bereich der Lippischen Landeskirche ausdrücklich ermutigen, sich an eine unserer Ansprechstellen zu wenden.“
Quelle: Lippe