Allein die Bedürftigkeit eines Menschen ist das Kriterium diakonisch-kirchlicher Unterstützung – nicht sein Pass und nicht sein Aufenthaltsstatus. Deshalb ermutigen und unterstützen die Evangelische Kirche (EKHN) und das Diakonische Werk in Hessen und Nassau (DWHN) ihre Mitarbeitenden, Menschen ohne Aufenthaltspapiere in ihren Einrichtungen je nach Bedarf zu beraten, zu betreuen, zu erziehen, zu unterrichten und medizinisch zu versorgen. Dazu haben EKHN und DWHN nun eine Broschüre herausgegeben. Sie trägt den Titel „Menschen ohne Aufenthaltspapiere“ und bietet auf 28 Seiten Informationen und Anregungen zu konkreten Fragen wie: Was passiert, wenn ein sogenannter „Illegaler“ ärztliche Hilfe oder Beratung braucht? Wenn (Schwarzarbeits-) Lohn verweigert wird? Wenn ein Kind die Schule besuchen müsste? Wie kann ein statusloses Kind einen Kindergartenplatz bekommen? Machen sich Unterstützer von „Illegalen“ strafbar? Hier stellt die Broschüre klar, dass DWHN und EKHN den Beschäftigten im Einzelfall und nach Prüfung strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Schutz gewähren, wenn sie auf Grund ihrer Tätigkeit für Menschen ohne Aufenthaltspapiere in rechtlich unklare Situationen geraten. Sie weist auch darauf hin, dass Einrichtungen von Kirche und Diakonie anders als öffentliche Stellen den Ausländerbehörden gegenüber nicht verpflichtet sind, Menschen ohne Aufenthaltspapiere zu melden.
Darüber hinaus bündeln DWHN und EKHN in der Broschüre Stellungnahmen, Empfehlungen und Vorschläge, wie die Situation von Statuslosen auf Ebene der Kommunen, der Kreise, der Länder und des Bundes verbessert werden kann. Die Vorschläge sind aufgrund langjähriger diakonischer und gesellschaftspolitischer Erfahrung in diesem Bereich entstanden.
Nicht nur ordnungspolitisch, sondern auch humanitär handeln
Im Vorwort der Broschüre plädiert Kirchenpräsident Prof. Dr. Peter Steinacker dafür, dass Politik und Gesellschaft nicht nur ordnungspolitisch auf Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere reagieren, sondern auch humanitär. Auch sie seien Menschen mit Rechten und benötigten den Zugang zum Gesundheitswesen sowie zu Bildungs- und Sozialeinrichtungen.
Dr. Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender des DWHN, stellt die Forderung nach pragmatischen politischen Lösungen heraus: Dazu gehöre auch, dass statuslose Kinder Schulen und Kindertagesstätten besuchen könnten, ohne Angst zu haben, dass dadurch der illegale Aufenthalt ihrer Familie bekannt wird. „Deshalb begrüßen wir es sehr, dass derzeit im Hessischen Landtag eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben debattiert wird, damit zukünftig statuslose Kinder angstfrei zur Schule gehen können“, äußerte Gern.
Zwischen 500.000 und einer Million Menschen leben nach Schätzungen in Deutschland ohne legalen Status. Sie führen ein Leben in Angst vor Abschiebung und sind weitgehend ausgeschlossen vom deutschen Sozial-, Gesundheits- und Bildungssystem. Besonders Kinder leiden erheblich unter dieser Situation. Die derzeitige Rechtslage für humanitäre Hilfe ist unklar. Sie kann als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verstanden werden.
Die Broschüre zum Download als PDF
Bestellung der Broschüre - kostenlos beim Diakonischen Werk in Hessen und Nassau:
unter der Telefon-Nr. 069/7947-234 oder E-Mail: sieglinde.weiland@dwhn.de