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Schweiz: Organisierte Suizidbeihilfe strenger regeln
SEK gegen ein ''Sterbehilfegesetz''
Der Bundesrat hat am 2. Juli dem Anliegen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf zugestimmt, die Frage der gesetzlichen Regelung der organisierten Suizidhilfe vertieft abzuklären.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) begrüsst diesen Schritt des Polizei- und Justizdepartementes (EJPD). Der SEK hat jüngst verschiedentlich auf die Notwendigkeit strengerer Verfahrensregeln für die organisierte Suizidbeihilfe hingewiesen. Dies geschah nicht zuletzt unter dem Eindruck der Anwendung der sogenannten Helium-Methode von Dignitas. Mit dem frei erhältlichen Helium entzieht Dignitas sich ärztlichen Kontrollen. Wenn Sterbehilfeorganisationen sich der Kooperation mit Ärzten entledigen, fallen alle ethischen Schranken, da die medizinisch-ethischen Richtlinien nicht mehr greifen können.
Der SEK unterstützt die differenzierte Position von Bundesrätin Widmer-Schlumpf, für gesetzliche Verfahrensregeln, aber gegen ein Sterbehilfegesetz einzutreten. Wie die Vorsteherin des EJPD in einem Interview erklärte, stehen dabei ethische Fragen im Mittelpunkt.
In seiner Position „Das Sterben leben. Entscheidungen am Lebensende aus evangelischer Perspektive“
Weitere Texte zur Diskussion um die gesetzliche Regelung der Suizidhilfe in der Schweiz: http://www.sek.ch/
Kontakt für Rückfragen:
Frank Mathwig, Beauftragter für Ethik
Institut für Theologie und Ethik
Sulgenauweg 26
Postfach
3000 Bern 23
Tel. +41 (0)31 370 25 55
Fax +41 (0)31 370 25 59
eMail frank.mathwig@sek.ch
Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund
Sulgenauweg 26, Postfach
CH - 3000 Bern 23
info@sek.ch
www.sek.ch
Medienmitteilung, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK), Bern, 3. Juli 2008
In jeder individuellen Situation müssen die drei zentralen Aspekte, Schutz des von Gott gewollten Lebens, Fürsorge für den Nächsten und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bedacht und abgewogen werden.