Die Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) entstand am 1. Januar 2004 durch den Zusammenschluss der beiden Landeskirchen Berlin-Brandenburg und schlesische Oberlausitz. In ihr bestehen nebeneinander Gemeinden mit lutherischem, uniertem und reformiertem Bekenntnis. Die quantitative Gewichtung der Bekenntnisse wird deutlich in dem Vorspruch zur neuen Grundordnung der EKBO, wonach die Landeskirche „eine evangelische Kirche der lutherischen Reformation“ ist.
Die Geschichte der Reformierten in der EKBO ist eine Geschichte der Diaspora. Denn als in Brandenburg 1613 der Kurfürst vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis übertrat, brach er mit dem Grundsatz „cuius regio eius religio“ und ließ der Bevölkerung ihren lutherischen Glauben. Dafür begünstigten er und seine Nachfolger die Einwanderung der verfolgten Reformierten aus der Schweiz, den Niederlanden, Böhmen und besonders aus Frankreich.
Nach der Bildung der altpreußischen Unionskirche 1817 verloren viele Gemeinden ihre reformierte Identität, andere wehrten sich erfolgreich und konnten bis heute und trotz der politischen Repressalien in der DDR ihr reformiertes Erbe bewahren. Allerdings geben ihnen die Reformbestrebungen der EKD und der EKBO Grund zu der Annahme, erneut um ihre Existenz kämpfen zu müssen.
Inzwischen beträgt der Anteil der den reformierten Kirchenmitglieder der EKBO nur noch etwa ein Prozent. Zusätzlich gibt es noch die frankophone Gemeinde zu Berlin und die Evangelisch-reformierte Gemeinde Görlitz, die weiterhin dem Kirchenkreis Görlitz angehört. Problematisch ist die Erfassung zugezogener Reformierter, denn diese werden regelmäßig zunächst „automatisch“ Mitglied der parochial organisierten lutherischen Ortsgemeinde und müssen dann aktiv werden, um Mitglied einer der reformierten Personalgemeinden zu werden.
Eine Besonderheit der EKBO sind die Reformierte Synode und das Evangelisch-reformierte Moderamen, das berufen ist, das reformierte Bekenntnis und die reformierten Gemeinden innerhalb der EKBO zu vertreten. Das kollegial organisierte Organ ordnet für die Gemeinden den Gottesdienst mit Einschluss der Sakramente und die Dienste der Predigt, der Lehre, der Zucht und der Diakonie. Das Moderamen nimmt durch den Geistlichen Moderator an den Besprechungen des Bischofs und der Generalsuperintendenten sowie an den Sitzungen der Kirchenleitung und der Landessynode teil. Weiter können die Reformierten einer Entscheidung der Landessynode widersprechen soweit diese mit den Bekenntnissen und Ordnungen der reformierten Gemeinden nicht in Einklang steht. Die Entscheidung hat dann für die reformierten Gemeinden keine Geltung.
Die Situation der Gemeinden in der Stadt und auf dem Land ist sehr unterschiedlich. Während bei den städtischen Gemeinden die Situation eher stabil ist, sind die vor allem dörflich geprägten Gemeinden in ihrer Existenz gefährdet. Besonders auf dem Land führten die politischen Repressalien – Enteignung der Gewerbetreibenden, Zwangskollektivierung der Landwirtschaft und Verdrängung des Bürgertums – bereits in den 50er Jahren zu erheblichen Abwanderungen.
Viele „traditionelle“ Kirchgänger wendeten sich von der Gemeinde ab, auch weil sie die Ausbildung ihrer Kinder nicht benachteiligen wollten. Die Inhalte und Traditionen kirchlichen Lebens wurden daher lediglich noch von einer sehr überschaubaren Anzahl Gemeindeglieder gepflegt und an die Nachkommen weiter gegeben. Eine zweite Abwanderung erfolgte nach der Wiedervereinigung, denn wirtschaftliche Gründe zwangen gerade die Jüngeren zu einer Umsiedlung nach Westdeutschland.
Dementsprechend fehlen in den Gemeinden faktisch drei Generationen. Die Gemeinden sind heute überaltert und eine Jugendarbeit ist mangels Nachfrage kaum möglich. Außerdem gibt es meist so wenige aktive Gemeindemitglieder, dass mit ihrer Hilfe ein nachhaltiges Missionsprogramm nur mit äußersten Anstrengungen durchzuführen ist.
Für die Pfarrer und Pfarrerinnen folgt hieraus, dass sie in einem für Deutschland und auch Europa unbekannten Sinn Mission betreiben müssen. Für den gesamten Osten gilt, dass bei dem größten Teil der Bevölkerung nicht nur jede Kenntnis von christlicher Religion oder christlich geprägter Kulturgeschichte fehlt, sondern es ist regelmäßig auch keine Neugierde auf die christliche Botschaft festzustellen. Häufig wird eine Ansprache bereits mehr oder weniger freundlich abgelehnt, wenn ein christlicher Hintergrund nur geahnt wird.
Trotzdem geben die Gemeinden nicht auf, sondern sie kämpfen um den Fortbestand des reformierten Bekenntnisses in der EKBO. Für die Arbeit der Gemeinden haben sich folgende vier Schwerpunkte herausgebildet, über deren Erfolg mit Gottes Hilfe die Zukunft gesichert werden kann:
Unabdingbar hierfür ist eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Erfahrungsaustausch im reformierten Kirchenkreis. Dabei ist allen Beteiligten bewusst, dass die Bemühungen erst langfristig zu einem stabilen Erfolg führen werden.
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