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1700 Jahre arbeitsfreier Sonntag
Hessen-Nassau: Gedenken am Internationalen Tag des Freien Sonntags
Am 3. März 321 erließ Kaiser Konstatin ein Edikt, dass „alle Richter, die städtische Bevölkerung und alle Gewerbe am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen sollen“. Diese Regelung kam dem christlichen Gedenken an die Auferstehung Jesu entgegen, das wöchentlich an diesem Tag begangen wurde. Die Benennung des Tages in dem kaiserlichen Erlass als „verehrungswürdiger Tag der Sonne“ zeigt aber bereits an, dass der arbeitsfreie Sonntag seit seinem Beginn ein Tag ist, der ganz unterschiedlichen kulturellen Ausgestaltungen offensteht.
„Sonntagskultur gibt es seit jeher nur im Plural“, erklärte Ulrike Scherf, Stellvertretende Kirchenpräsidentin der EKHN, am Dienstag in Darmstadt. Gerade dadurch werde der arbeitsfreie Sonntag zu einer „höchst modernen und zeitgemäßen Tradition“, so Scherf weiter. Während schon vor 1700 Jahren der Arbeitsalltag durch Vereinheitlichung und Normierung charakterisiert gewesen sei, eröffne der arbeitsfreie Sonntag bis in die Gegenwart „Spielräume für Vielfalt und Innovation, die auf den Alltag ausstrahlen“. Damit bringe er Einsichten zur Geltung, die auch das biblische Sabbatgebot auszeichnen. Scherf: „Der Tag der Arbeitsruhe ist aus jüdisch-christlicher Sicht eine Tradition der Freiheit.“
Die EKHN setze sich daher dafür ein, dass die rechtliche und kulturelle Errungenschaft des arbeitsfreien Sonntags auch zukünftig erhalten bleibe. „Der Sonntag ist ein Segen für das Gemeinwesen“, so Scherf, „und ich bin dankbar, dass dieses gesellschaftliche Gut in unserem Land einen so hohen rechtlichen Schutz genießt“. Scherf ermutige alle Kirchengemeinden der EKHN auch dazu, sich im Laufe des Jahres mit Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen an den Feiern zum Jubiläumsjahr des Arbeitsfreien Sonntags zu beteiligen. Gerade die Erfahrungen der Coronapandemie haben nach Scherf gezeigt, „dass menschliches Miteinander und fröhliche Geselligkeit ein hohes Gut für eine Gesellschaft“ sind.
Quelle: EKHN