Die besondere Wertschätzung des Sonntages durch die jüngsten Gerichtentscheidungen und die Verfassung werde von der christlichen Tradition geteilt, erklärte Scherf. Nach christlichem Verständnis unterstreiche der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der Besinnung die Würde des Menschen, die unabhängig von Leistung und Erfolg gelte. „Sonntagsschutz ist Freiheitsschutz“, sagte Scherf. Der Sonntag bleibe „als Fest der Freiheit auch in unseren Tagen ein hohes gesellschaftliches Gut“. Der internationale Tag des freien Sonntags geht auf den römischen Kaiser Konstantin zurück, der am 3. März des Jahres 321 den Sonntag zum Feiertag erklärte.
Scherf sei dankbar, dass die gesetzlichen Regelungen zum Sonntagsschutz in Hessen und Rheinland-Pfalz auf einem „verfassungsgemäß hohen Niveau“ seien und durch die Rechtsprechung zuverlässig geschützt würden. Wünschenswert sei allerdings, dass die klare Rechtslage bei der Bewilligung von sonntäglichen Ladenöffnungen auch tatsächlich überall bei den zuständigen Stellen vor Ort Beachtung finde. Scherf: „Hier gibt es durchaus noch Nachholbedarf.“
Eine Absage erteilte Scherf Überlegungen, die Entscheidungskompetenz über die Zulässigkeit von sonntäglichen Ladenöffnungen an sogenannte „Runde Tische“ auszulagern. Es sei gut, wenn gesellschaftliche Gruppen bei wichtigen Entscheidungen angehört würden. Die Entscheidung selbst müsse dann aber bei denen verbleiben, die qua Amt hierfür zuständig sind. Dies lasse sich nicht delegieren. „Wer Verantwortung hat, muss Verantwortung wahrnehmen und sich dabei an die geltenden rechtlichen Regeln halten“, so Scherf.
Nach Ansicht Scherfs kann es „gesellschaftlich zu einem großen Schaden führen“, wenn das gute Miteinander von Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmern und anderen Verbänden darunter leidet, weil ihnen die Verantwortung für Entscheidungen zugemutet wird, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen. „Wir als Kirche haben nichts zu verbieten oder zu erlauben oder über die Einhaltung von rechtlichen Regeln zu befinden. Und das gleiche gilt für Gewerkschaften oder Unternehmerverbände“, erklärte die Stellvertretende Kirchenpräsidentin. Scherf: „Dafür sind andere zuständig. Wo auch immer hier Unklarheiten entstehen, leidet am Ende nicht nur der Sonntagsschutz, sondern das gesellschaftliche Klima im Ganzen“.
Es sei daher gut, anlässlich des Internationalen Tages des freien Sonntages daran zu erinnern, dass bereits am 3. März 321 durch den damaligen Kaiser Konstantin der Sonntag als gemeinsamer arbeitsfreier Tag gesetzlich geschützt wurde. Dass das Recht dem Menschen diene, werde durch den Sonntagsschutz nicht nur für einzelne Menschen erlebbar, sondern einer ganzen Gesellschaft deutlich. Diese Erfahrung ist nach Scherf „immer modern und kein Relikt der Vergangenheit“.