Bayreuther Kirchenasyl: 'Hoffen auf Bewegung bei bayerischen Behörden'

Weiteres Verfahren bislang unklar


Evangelisch-reformierte Kirche Bayreuth © Wikipedia

Danial M. konnte mit seinem Kirchenasyl in Bayreuth seine geplante Abschiebung abwenden. Zuvor hatte ihn die Polizei, die ihn zum Abschiebeflug bringen sollte, zweimal in seiner Wohnung nicht angetroffen.

Im Kirchenasyl des afghanischen Flüchtlings Danial M. in der evangelisch-reformierten Gemeinde Bayreuth gibt es nach Angaben von Pfarrer Simon Froben keine juristische Weiterentwicklung. Die Kirchengemeinde hoffe nun, dass die umfangreichen Integrationsleistungen des 22-Jährigen und auch das große öffentliche Interesse an seinem Fall, die bayerischen Behörden dazu bewegen, seine geplante Abschiebung auszusetzen.

Pfarrer Froben beklagt im Fall Danial M. eine besondere Härte der bayerischen Flüchtlingspolitik. In anderen Bundesländern würde ein Flüchtling mit der Biografie Danials nicht abgeschoben werden und hätte mit seinen Integrationsbemühungen längst eine Ausbildungsgenehmigung erhalten.

Seit dem 6. Juli 2018 lebt der 22-jährige Danial M. in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bayreuth im Kirchenasyl. Die Kirchengemeinde habe die Entscheidung, den seit 2015 in Deutschland lebenden Afghanen vor der Abschiebung zu bewahren, nach ausführlicher und Beratung getroffen, so Pfarrer Simon Froben. Das Presbyterium der Gemeinde sei davon überzeugt, dass in diesem Fall die christliche Pflicht zur Nächstenliebe es fordere, sich über formales Recht hinwegzusetzen. Der Fall Danial M. hatte Anfang Juli in der ganzen Bundesrepublik großes Medienecho ausgelöst. Auch der CSU-Bürgermeister von Kulmbach, sprach sich für seinen Verbleib in Deutschland aus. Inzwischen haben fast 55.000 Menschen haben eine Online-Petition unterzeichnet und fordern ein Bleiberecht für den Afghanen.

Auch Kirchenpräsident Martin Heimbucher unterstützte das Bayreuther Kirchenasyl mit einem Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und Innenminister Joachim Hermann. Er wende sich entschieden dagegen, dass die Bayerische Staatsregierung ungeachtet der menschlichen Härte mit der Abschiebung von Afghanen ein Exempel statuieren wolle, schrieb er am 14. Juli. Bislang erhielt Heimbucher eine formale Eingangsbestätigung aus dem Innenministerium, dass der Fall dort bearbeitet werde.

Die Chronik der Flucht von Danial M.

Danial M. wird am 24. Januar 1996 im Iran geboren. Dorthin sind seine Eltern vor den Taliban geflohen, genau wie fast drei Millionen andere Afghanen. Danial hat zwei ältere und drei jüngere Geschwister, die ebenfalls im Iran geboren sind. Sie gehören zur Volksgruppe der HAZARA, die als Schiiten in Afghanistan von den Taliban verfolgt werden. Aber auch im Iran werden sie diskriminiert („die schmutzigen Afghanen “)

2014 wird der Familie im Iran die Aufenthaltserlaubnis entzogen und Danial muss mit seinen Eltern und Geschwister wieder zurück nach Afghanistan. Zuflucht finden sie bei einem Onkel in der Taliban-Hochburg ‚Ghazani‘. Hier erleben sie, wie der Onkel, der als als Polizist für die afghanische Regierung arbeitet, massiv von den Taliban bedroht wird. 2015 fällt dieser dem Terror zu Opfer fällt und wird ermordet.
wird.

Zu diesem Zeitpunkt flieht die Familie Mussawi über die Türkei nach Deutschland. Sie reisen im Oktober 2015 in Deutschland ein, jetzt leben sie im Landkreis Kulmbach nördlich von Bayreuth. Allerdings erhalten nur seine Eltern und seine Geschwister ein Abschiebeverbot mit Aussicht auf eine Aufenthaltsgestattung. Daniel wird als Einzelfall behandelt, da er bereits volljährig ist.

Danial beginnt sofort Deutsch zu lernen und erwirbt im Juli 2017 den Hauptschulabschluss.
Elf Monate dauert es, bis er vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angehört wird. Dieses lehnt im November 2016 seinen Asylantrag ab und erklärt, Danial könne durchaus allein in Afghanistan leben, auch wenn er keine Familie mehr habe. In der Anonymität einer afghanischen Großstadt sei er sicher vor Verfolgung und könne für sich sorgen. Danial klagt gegen die Ablehnung. Im Mai 2017 wird die Klage abgewiesen.

Danials bemüht sich weiter, hier in Deutschland zu bleiben. Er bewirbt sich erfolgreich um einen Ausbildungsplatz als Verkäufer. Diesen darf er nicht antreten, weil sein Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Trotzdem gibt Danial nicht auf und beginnt im September 2017 eine dreijährige Berufsausbildung an der Fachschule für Ernährung und Versorgung in Bayreuth.

Im November 2017 wird er aufgefordert, Deutschland freiwillig zu verlassen. Nur weil er die nötigen Ausweispapiere nicht vorweisen kann, erhält er eine einstweilige Duldung. Im Februar 2018 kann Danial seine Geburtsurkunde aus Afghanistan vorweisen und er hält im April 2018 vom Afghanischen Generalkonsulat einen Pass. Weil dieser jetzt vorliegt, wird Mitte Juni die Duldung nicht verlängert und die Asylleistungen werden nicht mehr ausbezahlt.

Die Polizei kommt am 3. Juli morgens um 6 Uhr in das Zuhause von Danial, trifft ihn aber nicht an. Gleiches geschieht drei Tage später, am 6. Juli. Daraufhin sucht die Polizei ihn vor der Schule.

Danial aber ist bereits in der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayreuth und bittet dort um ein Kirchenasyl. Das Presbyterium der Kirchengemeinde beschließt noch am gleichen Tag, Danial Kirchenasyl zu gewähren, um ihn vor der Abschiebung nach Afghanistan zu bewahren. Beides wird sowohl der der Zentralen Ausländerbehörde als auch dem BAMF angezeigt.

 


Quelle: Evangelisch-reformierte Kirche