Bereits im vergangenen Jahr hatte die Landessynode, also das einmal jährlich in Bielefeld-Bethel tagende „Kirchenparlament“, die Weiterentwicklung der „Gesamtkonzeption Seelsorge in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW)“ beschlossen. Das Aufgabenspektrum dieser „leisen Seelsorge mit Herz und Hand“ ist vielfältig und stellt die Pfarrerinnen und Pfarrer vor besondere Herausforderungen. Zu ihren Aufgaben gehören regelmäßige Gottesdienste in Deutscher Gebärdensprache (DGS) in den Gehörlosengemeinden und Regionen; Taufen, Trauungen und Bestattungen für Gehörlose und deren hörende Angehörige; Einzelseelsorge; bei Bedarf auch Konfirmandenunterricht mit Elternarbeit in Kooperation mit den Schulen vor Ort; die Gewinnung, Ausbildung und Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Gemeinden; die Erstellung und Nutzung visuell ansprechender Medien und Publikationen; Kontakte zu ökumenischen Partnern und vieles mehr.
Ab dem 1. Februar 2019 werden als landeskirchliche Pfarrerinnen und Pfarrer im Bereich der Gehörlosenseelsorge tätig sein:
Eine weitere Berufung für die Region Arnsberg, Soest und Unna (50 Prozent) wird noch folgen.