'Gewährleistung religiöser Bildung in den Schulen'

EKBO: Bischof Markus Dröge lobt Neue Finanzierungsvereinbarung für den Religions- und Lebenskundeunterricht

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Die Beschlüsse würden die Anbieter des freiwilligen Unterrichts an Berliner Schulen stärken.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, das Erzbistum Berlin, der Humanistische Verband Berlin Brandenburg und die Islamische Föderation Berlin, die erstmals an den Verhandlungen teilnahm, haben die neue Finanzierungsvereinbarung zum freiwilligen Religions- und Lebenskundeunterrichts an öffentlichen und privaten Schulen Berlins unterzeichnet. Für das Erzbistum Berlin unterzeichnete Erzbischof Dr. Heiner Koch, für die evangelische Kirche Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine. Für das Land Berlin zeichnete Staatssekretär für Europa, Gerry Woop. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 und ersetzt die alte Vereinbarung aus dem Jahre 2015.

Erzbischof Dr. Heiner Koch begrüßt die Vereinbarung: „Der Religionsunterricht gerade an den staatlichen Schulen liegt uns besonders am Herzen. Junge Menschen sollen auskunftsfähig werden über ihren Glauben und andere Religionen und Weltanschauungen kennen und wertschätzen lernen. Wenn der Staat dies fördert, befähigt er Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaft, einen Beitrag zur Bildung von Werten und Überzeugungen zu leisten unter Wahrung der staatlichen Neutralität. Allen an den Gesprächen Beteiligten danke ich sehr herzlich.“

Bischof Dr. Markus Dröge ergänzt: „Wir freuen uns, dass wir einen neuen Vertrag zur Refinanzierung des Religionsunterrichts mit der Senatskulturverwaltung abschließen konnten. Die Verhandlungen waren nicht einfach. Aber das Ergebnis steht für sich. Die Personalkosten für die Lehrkräfte werden angemessen refinanziert. Damit übernimmt der Berliner Senat seine Verantwortung für die Gewährleistung religiöser Bildung in den Schulen.“

Insgesamt erhalten die Anbieter im Vergleich zur letzten Finanzierungsvereinbarung rund 7,6 Mio. Euro mehr. So finanziert das Land diesen religions- und wertebezogenen Unterricht im Jahre 2020 mit insgesamt 66.214.678 Euro. Damit sind die religiösen und weltanschaulichen Anbieter erstmals in der Lage, ihre Lehrkräfte an der tatsächlichen tariflichen Lage orientiert zu bezahlen. Zugleich wurde eine Gleichstellung bei der Anzahl der Pflichtwochenstunden mit den Grundschullehrkräften vereinbart.

Gleichzeitig wurden die Regelungen für den Nachweis der Personalkosten verändert, so dass die Anbieter von Religions- und Weltanschauungsunterricht nicht mehr wie bisher ihren Eigenanteil in Höhe von 10% der Personalkosten ausweisen müssen. Neu ist auch eine Qualifizierungsklausel, wonach das Lehrpersonal über eine hinreichende Ausbildung verfügen muss, die vergleichbar ist mit der Lehrerbildung im Rahmen des Schulwesens, bzw. vergleichbar mit den Quereinsteigerprogrammen der Lehrerbildung. Auch die gesteigerte Förderung der Fort- und Weiterbildung (von 5 auf 6 Prozent der Personalkosten) und die spürbare höhere Übernahme von Verwaltungskosten (4 Euro pro Schülerin und Schüler) werden der Qualität des Unterrichtsangebotes dienen.

Am freiwilligen Unterricht nehmen im Schuljahr nach Angaben der zuständigen Senatsverwaltung 2018/19 insgesamt 177.864 Schülerinnen und Schüler teil. Im evangelischen Unterricht sind es 77.272 Schülerinnen und Schüler, 65.182 partizipieren am Lebenskundeunterricht, 23.894 sind im katholischen Unterricht, 5.295 nehmen am islamischen Unterricht teil. Darüber hinaus gibt es 1.015 Schülerinnen und Schüler im jüdischen Religionsunterricht, 276 unterrichtet die Christengemeinschaft, 183 besuchen den alevitischen Religionsunterricht, 15 den buddhistischen Unterricht.
 


Quelle: EKBO