Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus hat die EKHN ihre Gemeinden und Einrichtungen am Donnerstag über vorbeugende Maßnahmen informiert und Hilfen zur Orientierung gegeben. Im Zentrum steht zunächst der Hinweis, dass sich auch Kirchengemeinden selbstverständlich nach den Anweisungen der zuständigen Gesundheitsbehörden zu richten haben. Das kann beispielsweise auch die Schließung von evangelischen Kindertagesstätten in bestimmten Gebieten oder die Absage von kirchlichen Veranstaltungen betreffen.
Das Schreiben verweist zunächst auf Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes: Empfohlen sei für die allgemeine Vorsorge im Alltag die üblichen Regeln, die für den Grippe-Schutz gelten: eine gründliche Hand-Hygiene, sich möglichst nicht ins Gesicht fassen, Niesen in die Armbeuge, auf direkten Körperkontakt wie Händeschütteln verzichten, Abstand halten – insbesondere von Erkrankten - und gute Belüftung der Räume.
Als vorbeugende Maßnahme nennt das Informationsschreiben aber auch, in Gottesdiensten beim Abendmahl im Zweifelsfall auf das Herumreichen des Kelches mit Wein zu verzichten. Es verweist dabei auf die lange theologische Tradition, dass „wir auch im Brot die ganze Fülle des Heils empfangen“. Schließlich solle das Augenmerk nicht nur dem Schutz der Gesunden, „sondern auch der Sorge für die Kranken“ gelten, heißt es in dem Schreiben weiter. So sollten die evangelischen Gemeinden und Einrichtungen „sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und den Kranken sowie ihren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorglich beistehen.“