Rheinische Kirche fordert sofortiges Moratorium für Kohleabbau in Lützerath

Rheinland: Stopp verschafft laut Landessynode Zeit für Klärung wichtiger Fragen

Kohle oder nicht? Lützerath drohen bald Megabagger (Symbolbild) © Pixabay

Braucht es diese Kohle wirklich? Diese Frage stellt die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in einem Beschluss zu der Diskussion um den Abbau in Lützerath.

Sie teile die Sorge der Protestierenden um die Auswirkungen der Kohleverstromung auf das Klima. Man wisse um die Rechtslage, die RWE das Abbaggern der Braunkohle erlaube – aber auch um die widersprüchliche Gutachtenlage.

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich vorgenommen, selbst bis 2035 treibhausgasneutral zu sein. Entsprechend werden auch Wege aus der Abhängigkeit von fossilen Energien gesucht. „Darum fordern auch wir von der Landesregierung und den Bergbaubetreibenden ein sofortiges Moratorium für die Kohleförderung unter Lützerath“, so die Landessynode im Beschluss „Keep it in the ground – Moratorium jetzt!“.

Ein Moratorium lasse alle Beteiligten innehalten und schaffe Zeit für die Klärung der Notwendigkeit weiterer Kohleförderung. „Die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger und eine Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden und braucht erheblich mehr politischen Nachdruck, um die enormen Zerstörungen an Landschaft und Klima zu beenden“, heißt es in dem Beschluss.

In Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung dürften künftige Generationen nicht noch mehr belastet werden. Die Forderung der Landessynode bezieht sich auf das europäische Klimagesetz und das Verfassungsgerichtsurteil von 2021: „Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten ‚Paris-Ziel‘ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“

Die Evangelische Kirche im Rheinland will ab 2035 nur noch Gebäude betreiben, die netto treibhausgasneutral sind. Unter dem Titel „Das geht! Klima.Gerecht.2035“ beschloss sie dazu auf allen Ebenen der Landeskirche bis 2027 eine Gebäudebedarfsplanung durchzuführen. So könne entschieden werden, welche der Gebäude der 627 Gemeinden, der 37 Kirchenkreise und der Landeskirche energetisch instandgesetzt oder aufgegeben werden. Es sollen nur noch Gebäude betrieben werden, die die Kirche unmittelbar für ihre Zwecke nutzt. Ausnahmen gelten für Gebäude, die Dritten komplett zur Nutzung überlassen sind, also etwa vermietete Immobilien.


Quelle: EKiR