Mit der Leuenberger Konkordie haben lutherische, reformierte und die aus ihnen hervorgegangenen unierten Kirchen Europas sowie den ihnen verwandten vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder in der Bindung an die sie verpflichtenden Bekenntnisse und unter Berücksichtigung ihrer Traditionen die theologischen Grundlagen ihrer Kirchengemeinschaft dargelegt und einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewährt. Dies schließt Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft und die gegenseitige Anerkennung der Ordination ein.
Die 49 Artikel umfassende Konkordie trat am 1. Januar 1974 in Kraft. Sie wurde bisher von 105 Kirchen unterzeichnet (Stand 2011; vgl GEKE).