Der Staat als göttliche Anordnung zur Förderung von Gemeinwohl, Recht, Frieden und Freiheit.

Der Rechtsstaat in reformierter Perspektive

Der Vortrag führt von Calvin über die Entwicklung von Menschenrechten und Demokratie bis zur Barmer Theologischen Erklärung und fragt nach den Grundlagen von Recht, Freiheit und Gemeinwohl.

Mein Vortrag ist kein politischer Vortrag zur gegenwärtigen Lage. Sondern es geht mir um eine theologische Besinnung auf das, was wir aus reformiert-theologischer Perspektive auch heute zum Verständnis des Staates als Rechtsstaat sagen können. Ich möchte mit Euch, mit Ihnen heute einige wenige Grundeinsichten anschauen, die uns aus unserer Geschichte der reformierten Theologie einsichtig geworden sind. Ich bin der klaren Überzeugung, dass sie uns heute helfen können.

1. Zu Johannes Calvin

Gott hat das Recht lieb – so haben wir es heute Morgen in der Bibelarbeit gehört und bedacht. Für Johannes Calvin ist das nicht nur ein beiläufiger Satz. Denn es geht um die Grundlagen. Um das Verstehen Gottes und um das, was die Menschen und ihr Tun ausmacht. Und auch um das Zusammenleben.

Dass Gott das Recht liebt hat, hat mit Gott selbst zu tun. Mit Gottes Gerechtigkeit. Die Evangelischen wurden in Frankreich unterdrückt – und so stand für viele, die evangelisch geworden waren, die Frage im Raum, ob es nicht einfacher sei, der Mehrheit zu folgen, den leichteren Weg zu gehen, nicht zu bekennen, sondern wieder altgläubig zu werden, wie das die Obrigkeit forderte. Calvin betont: Gott lässt die Welt nicht los, sondern er regiert sie – mit Gerechtigkeit. Er lässt auch die Seinen nicht los, auch wenn sie Leiden und Verfolgung erfahren1. Und er erwartet von den Seinen, dass sie selber dem Weg der Gerechtigkeit folgen, auch wenn das vielfach nur sehr unzureichend gelingt.

Gott hat das Recht lieb, weil er selbst Garant der Gerechtigkeit ist, ja, weil sein Weg als Weg der Gerechtigkeit zu verstehen ist, auch sein Weg ans Kreuz. Die Befreiung des Menschen aus seiner Entfremdung von Gott ist Gottes Weg der Gerechtigkeit. Gott schafft so Recht. Dass diese Zuwendung Gottes ein Grund zum Staunen und Loben ist, ist wahr. Und dass mir meine Sünden vergeben werden, ist ja wirklich ein Grund, die unverdiente Zuwendung zu loben. Vielleicht fällt uns das, abgesehen vom Singen der Psalmen, manchmal etwas schwer. Und ich will mich davon gar nicht ausnehmen – auch als Grafschafter.

Aber damit ist Calvin nicht am Ziel seiner Überlegungen. Denn der Mensch, dem seine Sünden vergeben wurden, wird durch den Geist Gottes auch geheiligt. Denn Gott will, so Calvin fast im gleichen Atemzug zu Psalm 37, dass Gott „Gefallen an Gerechtigkeit hat“2 – Gerechtigkeit, die sich im Leben der Menschen zeigt. Sie zeigt sich in der Wohltätigkeit, in der Freigebigkeit, darin, andere nicht zu betrüben, den Hilfsbedürftigen zur Seite zu stehen, nicht auf eigenen Vorteil bedacht sein, darin, der gesamten Gesellschaft zu nützen.3 Calvin macht deutlich, dass die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, und die Gerechtigkeit, die im Miteinander gilt, zusammen gehören.

Das gilt für die Kirche und auch für den Staat. Schauen wir einen kleinen Moment zunächst auf die Kirche. Bis heute ist die reformierte Kirche, hoffentlich, geprägt durch die Kollegialität der verschiedenen Aufgaben – nicht eine Schulter kann alles tragen. Leitbild für das reformierte Verständnis ist darum nicht das Priestertum aller Glaubenden oder Getauften, sondern die Orientierung an den verschiedenen Gaben.

„Gott hat ‚auf keinen alles gehäuft‘, vielmehr hat „ein jeder ein bestimmtes Maß empfangen […], damit jeder die anderen nötig hat und die einen, indem sie zum gemeinsamen Besten verwenden, was den einzelnen gegeben worden ist, den anderen helfen.“4 Denn es sind „die Fähigkeiten verschieden.“5

Mit diesen unterschiedlichen Gaben „kommt die Einheit in der Kirche zustande, so wie in der Musik mannigfaltige Töne eine süße Melodie zustande bringen.“6 Und wozu gibt es die Kirche? Sie ist ein äußeres Mittel, eine Beihilfe, mit denen uns Gott zur Gemeinschaft mit Christus einlädt und in ihr erhält7. Dass es in Zeiten, in denen die Kirche in Reformprozessen steckt und deshalb notwendigerweise viel mit sich selber beschäftigt ist, oft eher schwer ist, über den Tellerrand der Kirche hinauszuschauen, ist offensichtlich. Nötig aber wäre das, immer wieder.

Aber wer Calvins Institutio kennt, weiß, dass am Ende dieses vierten Buches nicht nur von der Kirche die Rede ist, sondern auch vom Staat. Auch er gehört zu den „äußeren Mitteln oder Beihilfen, mit denen uns Gott zur Gemeinschaft mit Christus einlädt und in ihr erhält“. Der Staat erfüllt also eine göttliche Aufgabe. Er hat sich nicht um das Heil der Menschen zu kümmern, aber er ist für das Gemeinwohl zuständig – und auch dafür, dass die Kirche sich versammeln kann. Der Staat ist deshalb, anders als das in manchen theologischen Konzeptionen noch im 20. Jahrhundert vertreten wurde, nicht als Schöpfungsordnung zu verstehen, die eine andere Art der Herrschaft Gottes zum Aus-druck bringt als das Evangelium, sondern er hat eine Aufgabe zu erfüllen; und die kann er gut oder schlecht erfüllen.

Das hat dann auch dazu geführt, dass sich bei Calvin erste Wurzeln eines Widerstandsrechtes finden lassen, die dann später ausgearbeitet wurden. Aber uns soll es heute nicht um den verkehrten Staat gehen. Sondern darum, was die rechte Funktion des Staates und seiner Ordnungen ist. Übrigens – und auch das nur am Rande – gibt es auch in reformierten Kreisen manchmal die Tendenz, sich stark von Calvin abzugrenzen, der ja doch in Genf eine Art Gottesstaat errichtet habe.

Diese alte und nicht zuletzt von Stefan Zweig propagierte Vorstellung geistert zwar noch durch alle möglichen Köpfe und manchmal auch theologische Bücher, ist aber anhand einer Reihe wichtiger Studien nicht mehr aufrecht zu erhalten. Calvin war Teil des 16.

Jahrhunderts mit den dort vertretenen Vorstellungen zur Sittlichkeit, Todesstrafe etc. und es besteht auch kein Anlass, ihn zum ethischen Vorbild schlechthin werden zu lassen; seine Beteiligung an der Hinrichtung von Servet verdient kein Ruhmesblatt; vielmehr steht er hier selbst an der Grenze der Vermischung von geistlichen und staatlichen Aufgaben. Aber es ist eben auch wichtig, seine Einsichten nicht kleinzuschreiben, sondern zu würdigen, gerade weil sie sehr viel an Entwicklung hin zum demokratischen Rechtsstaat freigesetzt haben.

Und dazu gehört es, den Staat mit seinen Gesetzen in ihrer Funktion zu sehen – und nicht in ihrem Dasein alleine. Der Staat hat die Aufgabe zur Förderung des Gemeinwohls. Dem Staat ist das Gewaltmonopol zu eigen und die Gesetze haben sich an der „Billigkeit“ zu orientieren, wie es Otto Weber übersetzt hat. Dieser Begriff „Billigkeit“ ist heute eher unverständlich. Im Lateinischen steht hier der Begriff „Aequitas“. Den Begriff der aequitas übernimmt Calvin der lateinischen Übersetzung von epieikeia, einem im Neuen Testament, vor allem aber bei Aristoteles zu findenden Begriff.

Es geht um gute Gesetze. Aber es geht nicht nur um den Wortlaut, sondern immer darum, wie die Gesetze zu verstehen und zu interpretieren sind. Und der Maßstab ist für Calvin die Gerechtigkeit, wie sie im Alten Testament erkennbar ist. Gott schafft Gerechtigkeit. Menschenfreundliche Gerechtigkeit. Das ist, so Calvin, Richtpunkt, Regel und Grenze aller Gesetze. Die Milde, die Menschenfreundlichkeit, ja die Liebe sind entscheidend für die Gesetze und für die Auslegung der Gesetze. In seiner Auslegung zu Ps 33,5 kann Calvin sogar formulieren, dass Gott Recht und Billigkeit liebt – seiner Natur, seinem Wesen nach.8 Die Aufgabe des Staates ist es deshalb, sich um „Recht und Gerechtigkeit“ zu kümmern, und zwar so, dass sie den „Armen und Elenden Recht verschaffen“9.

Natürlich finden wir bei Calvin noch keinen modernen Rechtsstaat vor. Er sieht zwei problematische Vorstellungen in seiner Umwelt: Anarchie und Tyrannei. Auch hat Calvin bei allem Eintreten für das aktive Wahlrecht noch keine Demokratie in unserem Sinne vor Augen. Aber als Grundlinie ist es eben wichtig, dass es darum geht, dass der Staat die Aufgabe hat, sich auch um das Recht der einzelnen Menschen zu kümmern, dass keine Willkür herrscht, sondern dass alle im Staat tätigen Personen nicht über dem Recht stehen, sondern das Recht auch für sie gilt.

II Das Aufnehmen von Impulsen Calvins bis hin zur Demokratie und zu Menschenrechten

Dass die Kirchen, auch die reformierten Kirchen in Deutschland, nicht gerade Motor in Sachen Entwicklung von Demokratie und Menschenrechten war, ist zunächst einmal richtig. Die deutschen Kirchen waren im 19. und auch bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts in vielen Teilen obrigkeitstreu und nicht sehr demokratieaffin. Und auch in Sachen Menschenrechten ist historisch eher das Problematische aufweisbar: Lange hat es gedauert, bis Frauen ins Pfarramt kommen konnten, in den Fragen der Kolonialisierung und oft parallel stattfindenden Missionierung gibt es zum Glück seit einigen Jahrzehnten intensive Diskurse etwa bei der VEM und der Norddeutschen Mission. Manche Menschenrechte wurde unproblematisch aufgenommen, so etwa das Recht auf Eigentum, andere, wie etwa die Religions-, Gewissens- und Pressefreiheit, wurden von den Kirchen weit weniger gefördert. In Deutschland waren die meisten reformierten Kirchen eben bis 1918 auch in landesherrlichen Strukturen satt und zufrieden.

Der amerikanische Historiker John Witte hat neben anderen in seinen Forschungen aber deutlich gemacht, dass es von Calvin aus eine Entwicklung gegeben hat, die nicht unterschätzt werden darf. Im französischen Protestantismus entstand im Zusammenhang mit der Verfolgung der evangelischen Christen und Christinnen ein Widerstandsrecht, das auch die Religionsfreiheit bereits intensiv reflektierte. Theodor Beza, der Nachfolger Calvins in Genf, entwickelte in seiner Schrift vom „Recht der Obrigkeiten“ bereits 1574 Ansätze, die die Obrigkeit verpflichten, „die Rechte und Freiheiten der Bürger und den Glauben und die Ordnung des Gemeinwesens“10 zu respektieren.

Der Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts auch in Herborn und in Emden tätige Jurist Johannes Althusius betonte die unbedingte Geltung der Gewissensfreiheit und vertrat für jeden Men-schen das Recht auf „das leibliche Leben unter Einschluss der Unversehrtheit des je ei-genen Körpers und seiner Freiheit“11 – es gibt nach ihm eine Reihe von Rechten, die jedem Menschen zu eigen sind. Im 17. Jahrhundert betonte in England John Milton das Recht auf Redefreiheit, die er als wichtiges der von ihm gesehenen individuellen Rechten betonte – und die 1689 entstandene Bill of Rights in England und auch die späteren amerikanischen Bills of Rights gehen vielfach auf Gedanken von Milton zurück.

Freilich muss zugestanden werden, dass John Milton sich im Laufe seines Lebens von der reformierten Kirche und auch wesentlichen christlichen Lehren (etwa der Trinitätslehre) distanziert hat. Und doch sind bei ihm die Linien von Calvin her deutlich zu erkennen: Der Weg, individuelle Rechte und die individuelle Freiheit des Menschen in den Vordergrund zu stellen, entstammt der Grundeinsicht Calvins. Witte formuliert: „Die protestantischen Prämissen dieser neuen immerwährenden Reformation sind diese: Alle haben gleichen Zugang zur und Anspruch auf die Wahrheit. Alle haben wichtige Berufe und leisten beachtliche Beiträge. Alle sind Propheten, Priester und Könige mit der Freiheit und Pflicht, zu verkündigen, pastoral tätig zu sein und sich ganz im Gemeinwesen einzubringen. Und alle müssen schreiben und lesen“12.

Das ist natürlich nicht mehr Calvin. Aber auch nicht ohne Calvin denkbar. Und schließlich sieht Witte bei den amerikanischen Puritanern wesentliche Impulse hin zu den Menschenrechten, die sich etwa im Body of  Liberties 1641 zeigen: „Niemandes Leben soll genommen werden, niemandes Ehre oder guter Ruf soll beschmutzt werden, niemandes Person soll festgenommen, beeinträchtigt, verbannt, zerstückelt noch auf irgendeine Weise bestraft werden, niemand soll seiner Frau oder seiner Kinder beraubt werden; niemandes Gut und Besitztum soll ihm weggenommen werden [...] unter dem Vorwand des Gesetzes oder mit der Unterstützung der Obrigkeit beschädigt werden“.13

Was Witte und andere Forschungen deutlich machen: Es gibt eine Linie von der reformierten Reformation in Genf hin zu den modernen Menschenrechten und damit auch zum Rechtsstaat. Diese Linie ist nicht ungebrochen und auch nicht immer, vor allem nicht in Deutschland, durchgehend wichtig geworden – und sie hat auch, wie oben schon gesagt deutliche Lücken. Aber sie verweist darauf, dass die reformierte Reformation von Anfang an die Gestaltung der Gesellschaft im Blick hat – und zunehmend den Rechtsstaat mit zu entwickeln geholfen hat.

Alle diese von Witte erwähnten Denker waren natürlich auch Kinder ihrer Zeit – und haben nicht nur aus reformierten, sondern auch aus anderen Quellen getrunken. Gut so! Theologie ist immer kontextuell. Ihre Einsichten entstehen immer in bestimmten geschichtlichen Herausforderungen – und das spiegelt auch die Barmer Theologische Erklärung .

III. Das theologische Verständnis des Rechtsstaates in Barmen V

Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 gilt, nicht nur für Reformierte, in ihrer 5. These als klassischer Text für das Verständnis des Staates im 20. Jahrhundert. Er ist aber nicht zu verstehen ohne die Geschichte, die ihm vorangeht.

Zum einen ist zu erinnern an das landesherrliche Kirchenregiment – bis 1918 hatten in Deutschland die meisten evangelischen Kirchen den jeweiligen Landesherren als kirchliches Oberhaupt und waren dadurch sehr eng an den Staat gebunden; ja, es gab wohl keine prinzipielle größere Staatsnähe als in den evangelischen Landeskirchen. Die hohe Zustimmung zur NSDAP vor allem in den evangelischen Gebieten Deutschlands ist wohl nicht zuletzt darin begründet. Die evangelische Kirche fremdelte deshalb auch mit der Weimarer Republik, weil ihr hier die rechte Obrigkeit nicht erkennbar wurde.

Die Barmer Theologische Erklärung entstand in einer Zeit, in der ein kleiner Teil der Evangelischen bereits bemerkt hatten, dass der nationalsozialistische Staat sich nicht nur gegen Juden richtete, sondern auch die Kirche als Gegner ins Auge gefasst hatte.

Ich zitiere Barmen V:

Fürchtet Gott, ehrt den König. (1. Petr 2,17)

Die Schrift sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen. Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser seiner Anordnung an. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.

Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen. Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.

Beginnen wir mit dem Schriftzitat am Anfang. In der klassischen lutherischen Theologie wird auf die Frage nach dem Verständnis des Staates in der Bibel vor allem auf Röm 13 eingegangen: Jedermann sei untertan der Obrigkeit. In der klassischen reformierten Theologie wird als Schriftzitat gerne genommen Apg 5,29: Man soll Gott mehr gehorchen als den Menschen. Hier aber 1 Pt 2,17. Hier wird unterschieden zwischen der Gottesfurcht und der Ehre, die dem König zu geben sei. Der Staat hat also nicht den letzten Respekt, den Gott hat – und es wird unterschieden. Es ist nicht wie in Apg 5 so, dass ein möglicher Widerstand in den Blick käme (mehr gehorchen), wohl aber wird hier eine Unterscheidung zwischen Staat und Kirche deutlich.

Die Barmer Theologische Erklärung spricht sich nicht prinzipiell gegen eine Vorstellung von zwei Bereichen aus. Aber Barmen V bestreitet, dass Gott im Staat ganz anders handelt als in Jesus Christus. Das hatten Vertreter der Deutschen Christen, aber auch einige, die in der Nähe der Bekennenden Kirche agierten, so betont. Hier geht es also bereits in der Wahl des Bibelzitats einerseits um eine Betonung der Zwei-Reiche-Lehre, andererseits aber auch schon eine Kritik an bestimmten Ausprägungen, nach denen Gott auch im Handeln eines Unrechts-staates erkennbar sei.

Und wenn Barmen V sagt, dass der Staat eine Anordnung Gottes sei, dann greift Karl Barth, der Hauptverfasser dieser These, auf Calvin zurück. Nicht Ordnung heißt es, sondern Anordnung. Wenn der Staat als eine Ordnung Gottes verstanden wird, heißt das soviel wie: Schöpfungsordnung Gottes. Gott hat den Staat, so wie er da ist, geschaffen.

Das gesamte monarchische System, nicht nur in Deutschland, ist häufig als direkte Einrichtung Gottes verstanden. Das Königtum von Gottes Gnaden im preußischen Staat steht auch in dieser Tradition.

Von Schöpfungsordnungen ist noch heute oft in sehr konservativen christlichen Kreisen zu lesen. Wenn Sie einmal „Schöpfungsordnung“ googlen, werden Ihnen u.a. Schriften angezeigt, die die Partnerschaft von Mann und Frau als göttliche Schöpfungsordnung propagieren.

Wenn jetzt Barmen V den Staat nicht als Ordnung Gottes benennt, sondern als Anordnung, dann bedeutet das: Der Staat hat eine Aufgabe, um derentwillen es ihn gibt. Er kann dieser Aufgabe entsprechen – und dann ist es ein guter Staat. Oder er kann dieser Aufgabe auch nicht entsprechen – und dann ist es kein guter Staat.

Nach Barmen V ist der Staat eine göttliche Anordnung, für Recht und Frieden zu sorgen. Und hier kommt explizit der Begriff des Rechts vor. Recht zu schaffen, Recht zu gestalten ist die Aufgabe des Staates. Recht meint hier natürlich nicht einfach die Beschreibung, dass der Staat Legislative ist, also Gesetze schaffen kann. Sondern es ist nötig, den Begriff des Rechts im Zusammenhang der Aufgabe des Staates zu verstehen.

1963 hat Karl Barth in einem Gespräch die Formulierung von Barmen V aufgegriffen:

„Sehen Sie, ich würde z.B. jetzt nicht mehr einfach nur sagen: der Staat hat zu sorgen für ‚Recht und Frieden‘. Ein bißchen zu dünn. Es war das auch wegen der Kürze so gesagt. Aber ich würde gern zunächst einen etwas volleren Begriff einführen und sagen: ‚Der Staat hat zu sorgen für …‘ oder ‚der Staat hat zu dienen (würde ich mal sagen; und dann würde ich einen allgemeinen Begriff wählen) dem Gemeinwohl.‘ […] ‚… dem Gemeinwohl und also dem Recht, dem Frieden […] und der Freiheit.“ (Karl Barth 1963)

Dem Gemeinwohl und also dem Recht, dem Frieden und der Freiheit. 1963 bezog sich Barth auf Papst Johannes XXIII, der den Begriff „Gemeinwohl“ gebraucht hatte – aber er ist (vielleicht erinnern Sie sich) schon bei Calvin zentral. Übrigens hatte Barth in der Vorfassung von Barmen V bereits den Begriff der Freiheit erwähnt, aber der klang damals für viele zu sehr nach liberalem Rechtsstaat; deshalb ist er wieder rausgeflogen.

Aber für Barth ist sachlich entscheidend: Das Recht ist für die Freiheit da. Für die Frei-heit der einzelnen Menschen, aber eben aller Menschen. Deswegen ist das Recht für alle gleich. Das Recht, das um der Freiheit des Staates da ist, begrenzt die Macht des Staates und schützt die Menschen vor Willkür der Macht. Unser Grundgesetz spricht von Freiheitsrechten: Von der freien Entfaltung der Persönlichkeit, von der Freiheit der Person, von der Bewegungsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, vom Recht, die eigene Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, von der Berufsfreiheit und der Freizügigkeit.

Das Recht ist also dazu da, der Freiheit und damit dem Gemeinwohl zu dienen. Das heißt wesentlich, dass die Kirche die Aufgabe hat, das Recht im Blick auf das Gemeinwohl und die Freiheit zu befragen. Wenn es eine Anordnung Gottes ist, der Stadt Bestes zu suchen, das Recht zu lieben – dann geht es nicht um ein Verliebtsein in das geschriebene Gesetz, sondern dann ist das staatliche Recht dazu da, dem Gemeinwohl und der Freiheit zu dienen. Und auch wenn es 1934 noch nicht die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gab, werden Sie aus unseren vorherigen Überlegungen gehört haben, dass Menschenrechte hier mit im Blick sind. Menschenrechte sind nicht beliebig, sondern grundlegend – und sie gelten nicht nur den Bürgern eines Staates, sondern allen Menschen. Hier sind Konflikte immer schon da. Im Moment zeigt sich das zuweilen im Zusammenhang des Kirchenasyls, vor allem dann, wenn staatliche Stellen erzielte Vereinbarungen mit Kirchen nicht mehr befolgen. Aber es zeigt sich auch in der Frage der Menschenrettung im Mittelmeer und in der Gesetzgebung Europas im Blick auf geflüchtete Menschen. Die Kirche weiss nicht alles besser, aber sie hat auf die Menschenrechte zu pochen, etwa dann, wenn sie den Eindruck hat, dass europäische Gesetze hier mit den Menschenrechten in Konflikt geraten.

Natürlich kann es auch sein, dass sich innerhalb der Kirche verschiedene politische Positionen herausbilden. Diese Pluralität innerhalb der Kirche darf gerne kommuniziert werden. Und es wäre nicht gut für die Einheit der Kirche, wenn wir einfach über die Stimmen von Geschwistern hinweg gehen würden. Aber die Pluralität bedeutet nicht, dass die Kirche sich erst zu Wort melden kann, wenn Einigkeit besteht. Denn: Wer ist die Kirche? Wir sind es. Diskussionen über den rechten Weg sind darum immer wieder nötig. Wenn die Kirche „an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit“ erinnert, dann kann es nicht nur darum gehen, allgemeine Sätze aufzustellen. Sondern es wird immer wieder konkret werden. Das aber ist keine leichte Aufgabe.

Es bedeutet, dass Menschen begründet darüber Auskunft geben können, was in dieser spezifischen Herausforderung das Gebot Gottes ist. Ich halte es für eine notwendige Aufgabe – und eine, bei der es innerhalb der Kirche Auseinandersetzungen geben wird. Oft werden es nicht ganze Kirchen sein, die sich hier zu Wort melden und die nicht die ganze Kirche Jesu Christi hinter sich haben – und vielleicht nicht einmal die einer Landeskirche.

Der Schweizer kirchliche Ethiker Frank Mathwig hat einmal schön formuliert:

„Gesellschaftliche Trends bestimmen, welche Themen aufgegriffen werden – und welche nicht. Die Kirche erhebt die Stimme gegen Klimawandel und Flüchtlingspolitik, schweigt aber oft zu sozialer Ungleichheit oder prekären Lebenslagen. Das Wächteramt wird so zum Sprachrohr für Anliegen, die ohnehin populär sind. […] Karl Barth warnte davor, Prophetie mit vorgefertigten politischen Positionen zu verwechseln. Echte Prophetie stellt sich gegen die eigene Sicherheit, hinterfragt etablierte Haltungen und wagt es, auch gegen den Strom zu sprechen. Sie kommt nicht aus moralischer Überzeugung, sondern aus der Dringlichkeit, dass das Wort Gottes die Welt infrage stellt – und nicht nur die anderen.“14

Vielleicht wird es auch Situationen geben, in denen die Kirchen insgesamt mit einer Stimme sprechen – oder zumindest in eine Richtung. Mich stimmt es skeptisch, wenn die Evangelische Kirche in Deutschland nur solche politischen Aussagen verkündet, die mehrheitsfähig sind oder die dem Programm der jeweiligen Regierungsparteien weitgehend entsprechen. Es ist gut, Sachinformationen auszutauschen und auch politisch und politologisch zu erörtern. Aber Kirche hat dann auch dreinzureden, wo sie es theologisch argumentativ begründen kann und die Sachargumente vorher erwogen hat. Da die Bibel kein Rezeptbuch ist, ist es nötig, sich immer wieder neu auf biblische Zusammenhänge zu besinnen, um Klarheit zu gewinnen. Die Erinnerung hat im konkreten Fall immer Wagnischarakter – und kann zu innerkirchlichen Konflikten führen. Die aber sind auszuhalten und zu bearbeiten.

Wir haben heute Vormittag und werden auch heute Nachmittag in verschiedenen Arbeitsgruppen verschiedene Herausforderungen in den Blick nehmen oder genommen haben. Ich gebe zu, dass ich mit dem Begriff des prophetischen Amtes der Kirche meine Mühe habe und eher den des Wächteramtes verwenden würde. Während in der lutherischen Tradition aufgrund einer bestimmten Interpretation der Zwei-Reiche-Lehre die Passivität im Blick auf die Frage der Einmischung der Kirche in Sachen des Staates zu konstatieren war, so ist auf reformierter Seite manchmal unter dem Begriff des prophetischen Amtes eine Haltung eingenommen worden, die Eindeutigkeiten in politischer Hinsicht propagierte.

Das ist gefährlich, weil dann der Vorbehalt des Wagnisses, unter dem alle Äußerungen, auch alle politischen Äußerungen der Kirche stehen, zu wenig in den Blick kommen. Und wenn andere Kirchen und Christen und Christinnen den Reformierten manchmal Überheblichkeit vorwerfen, so sollten wir das nicht einfach abtun, sondern uns fragen, wo sie berechtigt sein könnten – und wo nicht. Hier liegt mir mehr daran, dass die Barmer Theologische Erklärung um die Begrenztheit menschlicher Einsich-ten, auch im Staat, weiß. Und darum auch keine perfekten Politiker und Politikerinnen erwartet, sondern solche, die das Gemeinwohl vor den Eigennutz stellen.

Der Staat, so Barmen V, hat den Zweck, für das Gemeinwohl da zu sein – und also für das Recht. Es gibt nun in verschiedenen Ländern verschiedene Systeme, das auf das Gemeinwohl gerichtete Recht zu sichern. Ist es in den USA das Prinzip Checks and Balance, so sind es in Deutschland die Verfassungsgerichte und übrigens auch der Bundespräsident, die die Aufgabe haben, das Recht zu schützen. In autoritär regierten Ländern hat es – auch in den letzten Jahren – immer wieder erfolgreiche Versuche gegeben, diese Ebene auszuhebeln. Das kann auch in Deutschland passieren – und deshalb haben auch wir als Kirche hier wachsam zu sein. Demokratie kann ausgehöhlt werden, wenn sie nur als Mehrheit verstanden wird. Demokratie braucht auch Kontrollinstanzen.

Wir haben als Kirche wachsam zu sein, weil der Rechtsstaat zutiefst ein theologisches Anliegen ist.

In der Rezeption der Barmer Theologischen Erklärung hat es eine intensive Diskussion um das Verhältnis von zwei Thesen innerhalb von Barmen gegeben. Eine eher konservativere Lesart hat Barmen V isoliert verstanden wissen wollen und mit dem Hinweis auf die Möglichkeit staatlicher Gewalt (also Polizei und Militär und Justiz insgesamt) von einem eher nicht begrenzten Gewaltmonopol des Staates sprechen wollen. Andere haben die zweite These der Barmer Theologischen Erklärung stark gemacht: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als gebe es Bereiche unseres Lebens, in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären …“. Damit würden dem Staat auch Grenzen benannt werden.

Beide Sichtweisen haben ihre Teilwahrheit. Barmen II ist keine Aussage, die der Staat selber treffen kann, weil er auf geistliche Fragen nicht ansprechbar ist. Barmen V betont das Gewaltmonopol des Staates und rechtfertigt damit prinzipiell den Einsatz von Polizei und Militär; die Barmer Theologische Erklärung ist kein pazifistischer Text. Dass aber die Kirche mit der Einsicht von Barmen 2 das Recht, ja die Pflicht hat, den Staat vor problematischer Androhung und Ausübung von Gewalt zu warnen, ist auch klar.

Barmen V erinnert „an die Verantwortung der Regierenden und Regierten.“ Das ist durchaus als Plädoyer für ein Staatsverständnis zu hören, das von der Verantwortung aller Menschen ausgeht – und damit als ein Grundverständnis von Demokratie als dieser Haltung am ehesten entsprechende Staatsform. Wenn die Kirchen dazu auffordern, wählen zu gehen, ist das auf jeden Fall gut. Aber wichtig ist es auch, dass sich diese Verantwortung auf allen Ebenen zeigt – auf der Ebene des Bundes, der Länder und auch der Kommunen. Kirchen haben nicht die Aufgabe, an die Stelle des Staates zu stehen, aber sie können den Regierenden und in Parlament Tätigen durchaus signalisieren, dass sie deren politische Arbeit hoch schätzen. Übrigens ist die Fürbitte für den Staat in vielen evangelischen Kirchen eher ein Problem geworden, weil manche die Fürbitte schon als kirchliche Legitimation des Soseins des Staates verstehen. Das Gegenteil ist der Fall.

Die Fürbitte für den Staat macht die Mitverantwortung der Kirche in ihrem Bereich deutlich – und das Handeln der Kirche sollte ihrem Gebet entsprechen. Auch die Ermunterung für Mitglieder der Kirche (und für andere auch), politische Verantwortung auf jeglicher Ebene zu übernehmen, ist kirchlicherseits zu begrüßen, auch wenn dann vertretene politische Ansichten nicht meiner entsprechen.

IV. EinigekleineKonsequenzen

Dass Gott die Welt nicht loslässt, dass er unsere Zukunft ist, dass er uns von vorn entgegenkommt und dass deshalb – trotz anderer Erfahrungen – Hoffnung unser Leben und Handeln bestimmen darf, ist das erste und grundlegende, was wir als Kirche zu bekennen haben. Das bedeutet nicht eine Verharmlosung auch solcher Kräfte, die den Rechtsstaat, für den wir so eintreten, angreifen und gefährden. Aber wie mächtig sich auch radikale Kräfte gebärden, sind sie vor Gott letztlich Nichtse. Das ist mir ein wichtiger Trost in aller gegenwärtiger Verworrenheit und Sorge, ja, ohne dieses Bekenntnis zu dem, der die Welt auch trotz unserer Erfahrungen und Sorgen in Händen hält, können wir nicht Kirche sein. Jesus ist Sieger – und dieser Satz gilt auch heute.

Das entscheidende kirchliche Handeln ist deshalb zunächst die Fürbitte für den Staat – und auch für die Gesellschaft. Anette Kurschus hat in einem Vortrag über den politischen Karl Barth einmal schön formuliert: „Wer betet, erkennt an – und sei es auch nur in diesem Moment –, dass da etwas oder jemand über den menschlichen Möglichkeiten steht. Beten hat mit ‚empowerment‘ zu tun, denn wo das Gebet menschliche Macht relativiert, da relativiert es auch menschliche Ohnmacht.“15

Der letzte Hinweis ist wichtig, weil es eben dem grundlegenden Hinweis, dass man doch eh nichts machen könnte, widerspricht. Es können sich Menschen für den Rechtsstaat einsetzen – erfolgreich. Das sind in erster Linie die von uns gewählten Politiker und Politikerinnen – auf allen Ebenen der Politik von der Kommunal- bis hin zur Bundespolitik.

Und alle, die sich für einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat einsetzen, tun das stellvertretend für uns alle, weshalb ihnen zunächst einmal große Hochachtung und Respekt gebührt. Es gibt politische demokratische Parteien, mit deren Positionen ich meine Mühe habe – das ändert aber nichts am grundlegenden Respekt, der ihrer Arbeit zu zollen ist. Manches ungute Politikerbashing, nicht zuletzt in den Medien, ärgert mich; oft ist es geradezu die Suche nach Fehlern, die im Vordergrund steht, und unterschiedliche Positionen werden oft zu schnell und aus meiner Sicht populistisch als fundamentale Streitthemen stilisiert.

Aber dann geht es auch um unser Handeln als Kirche. Auch die Kirche, ja gerade die Kirche hat hier die Aufgabe, die politischen Akteure daran zu erinnern, dass der Staat um seiner Aufgabe willen da ist, für Gemeinwohl, Recht, Freiheit und Frieden zu sorgen. Wie diese Erinnerung, wie diese Hinweise aussehen, wird unterschiedlich sein. Wir werden auch politische Einsichten nicht direkt aus dem Evangelium ableiten können, sondern wir brauchen saubere politische und auch ökonomische Analysen, um hier unserer Aufgabe gerecht zu werden; die Frage des Rechts und der Gerechtigkeit sind auch in wirtschaftlichen Fragen nicht auszublenden. Wir brauchen den Rat von Expertinnen und Experten, wir brauchen die Meinungsbildung auf vielen Ebenen und immer wieder neu.

Die Menschenwürde gilt jedem Menschen. Ob er in Deutschland lebt, nach Deutschland kommt oder auch außerhalb von Deutschland und Europa lebt. Nationalismus ist gefährlich, weil er die Nation höher als den Frieden und die Menschen achtet – und wir wissen, nicht zuletzt aus unserer Geschichte, zu welch schlimmen Auswüchsen es kommen kann. Wir stehen ein für den Rechtsstaat – bei uns und auf der ganzen Welt. Wir treten ein für die weltweite Religionsfreiheit – auch bei uns.

Weil die Kirche (und auch keine andere Religionsgemeinschaft) an die Stelle des Staates treten und der Staat nicht die Rolle der Kirche (und keiner anderen Religionsgemeinschaft) übernehmen darf, sind grundsätzlich aus der Sicht der Kirche im Staat alle Religionen prinzipiell gleichberechtigt. Eine einfache Bevorzugung darf es nicht geben, weshalb sich die Kirche sowohl für den Schutz anderer Religionsgemeinschaften einzusetzen hat wie auch für das Recht auf Religionswechsel und dafür, keiner Religionsgemeinschaft oder Weltanschauung zugehören zu müssen. Ob übrigens trennscharf zwischen Religion und Weltanschauung zu unterscheiden ist, ist zu bezweifeln.

Die Kirche „vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.“ Dieser Satz bindet Barmen V explizit an Barmen I zurück. Gott regiert die Welt – auch durch die Gewaltigen. Die Bekennende Kirche sagte diesen Satz 1934 ins Angesicht des sich alle Macht Anmaßenden. Auch heute gibt es immer wieder Menschen, die versuchen, ihre Macht über das Recht zu setzen – und da gibt es Menschen in anderen Ländern, die unter viel größeren Schwierigkeiten leben wie wir hier.

Woran mir heute lag, war die Klärung einiger Lichtverhältnisse. Mehr nicht. Es gibt die kirchliche Gefahr der vermeintlichen Konzentration auf das Wort, die letztlich zur Gefahr kirchlicher Selbstbefriedigung degenerieren kann. Und es gibt die Gefahr der kirchlichen Selbstüberhebung, in der gemeint wird, als wüsste man es besser als die Sachkundigen. Am Schluss sollen noch einige Sätze von Karl Barth aus dem Jahre 1952 stehen. 1952 war ein Krisenjahr im Ost-West-Konflikt; das uns heute noch bedrohende nukleare Wettrüsten versetzte viele in Angst vor einem Krieg. Barth formuliert in einem Radiovortrag mit dem Titel „Was sollen wir denn tun?“ am Ende drei Sätze.

„Ich denke vor allem, wir sollten nicht soviel Angst haben: vor den bösen Absichten des andren nämlich! Natürlich kann man in der heutigen Welt Angst haben. […] Ein Zweites: Wer nicht Angst haben will, muß ein Mensch sein und bleiben, der mit seinen eigenen Augen zu sehen, mit seinen eigenen Ohren zu hören und mit seinem eigenen Kopf zu denken entschlossen ist. Es darf ihm nichts ausmachen, in der Minderheit und manchmal auch ganz allein zu stehen. […] Gesucht sind freie Menschen, die durch das Geschrei von rechts und links mitten hindurchzugehen wissen. […] Ein Drittes noch: Keine Angst hat der, und ein freier und also friedfertiger Mensch ist der, der für den Kummer und die Not seines Mitmenschen und für die Frage, wie er ihm vielleicht ein bißchen beistehen könnte, ganz offen ist [..] Der Mitmensch ist wichtig, nicht ich mit meinen Prinzipien. Die Kriegsgefahr droht immer auch von daher, daß so viele Menschen irgendein Lineal verschluckt haben, darum mit so bösen Geistern herumlaufen, sich darum das Leben gegenseitig so schwer machen. Fort mit den Linealen! Wer nicht mit den anderen seufzen und dafür über sich selbst ein bißchen lachen kann, der ist ein Kriegshetzer, und wenn er der größte Friedensfreund wäre.“16 

Also: Fort mit den Linealen. Zur Freiheit hat uns Christus befreit. So steht nun fest und lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen.


1 Vgl. Johannes Calvins Auslegung der Heiligen Schrift in deutscher Übersetzung. 4. Band. Die Psalmen. 1. Hälfte, Neudruck 1930, Neukirchen 1930, 389.

2 Ebd.

3 Vgl. a.a.O., 388.

4 J. Calvin, Auslegung der kleinen Paulinischen Briefe (O. Weber [Hg.], Johannes Calvins Auslegung der Heiligen Schrift. Neue Reihe Bd. 17), Neukirchen 1963, 159.

5 Calvin, Auslegung der kleinen Paulinischen Briefe, 165. Schön formuliert Alexandre Ganoczy, Ecclesia ministrans. Dienende Kirche und kirchlicher Dienst bei Calvin, Freiburg 1968, 247f.407, dass „sich ergänzende Funktionen […] von den verschiedenen Dienern des gleichen Herrn zum gemeinsamen Nutzen ausgetauscht“ werden. Der im evangelischen Bereich mittlerweile übliche Begriff des „Priestertums aller Gläubigen“ wird von Calvin m.W. allenfalls gestreift – und das auch nur ein einziges Mal: In Institutio IV,6,10 spricht Calvin vom „commune ministerium“. Der Begriff des allgemeinen Priestertums, von Luther ursprünglich mehr als Aufhebung des Unterschieds zwischen Priestern und Laien gemeint (vgl. z.B. nur H. Fagerberg, Art. Amt / Ämter / Amtsverständnis. Reformationszeit, in: TRE II, 552-593, 554ff), legt tendenziell den Maßstab für die Tätigkeiten in der Gemeinde an den Priester an und hat deshalb die Würdigung der verschiedenen Aufgaben in der Gemeinde zu wenig im Blick. Er relativiert das Pfarramt, steht aber in der Gefahr, in dessen Aufgabenprofil verhaftet zu bleiben.

6 J. Calvin, Auslegung der kleinen Paulinischen Briefe (O. Weber [Hg.], Johannes Calvins Auslegung der Heiligen Schrift. Neue Reihe Bd. 17), Neukirchen 1963, 159.

7 So die Überschrift des vierten Buches von Calvins Institutio.

8 Johannes Calvins Auslegung der Heiligen Schrift in deutscher Übersetzung. 4. Band. Die Psalmen. 1. Hälfte, Neudruck 1930, Neukirchen 1930, 329.

9 Institutio IV,20,9.

10 John Witte jr., Die Reformation der rechte. Recht, Religion und Menschenrechte im frühen Calvinismus, Neukirchen-Vluyn 2015, 171.

11 Zitiert nach: a.a.O., 212.

12 Zitiert nach a.a.O., 341.

13 Zitiert nach a.a.O., 331-

14 Frank Mathwig, Das Prophetische Wächteramt: Seid auf der Hut vor den Mehrsichtigen (https://www.eks-eers.ch/blogpost/das-prophetische-waechteramt/).

15 https://www.evangelisch-in-westfalen.de/aktuelles/detailansicht/news/welche-aufgaben-haben-die-kirchen-im-verhaeltnis-zum-staat/

16 Karl Barth, Was sollen wir denn tun? In: ders., Der Götze wackelt, hg. von Karl Kupisch, Zürich 1961, 159-161, 160f.

Reformierter Bund: Rückschau auf die 76. Hauptversammlung in Nordhorn

Wie kann die Kirche angesichts autoritärer und rechtsextremer Strömungen für Menschenwürde, Freiheit und Demokratie eintreten? Bei der Hauptversammlung des Reformierten Bundes in Nordhorn ging es um historische Erfahrungen, theologische Grundlagen und die konkrete Verantwortung kirchlichen Handelns heute.
24.-26. September 2026, Paul-Gerhardt-Straße 2, Nordhorn

Die Hauptversammlung steht unter dem Thema „Recht und Rechtsstaatlichkeit aus reformierter Perspektive". Vor Ort wird in einem Festakt außerdem die neubearbeitete Reformierte Liturgie, ein Standardwerk zur Gestaltung reformierter Gottesdienste, vorgestellt.