Für Schweizerinnen und Schweizer sind die Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit. Sklaverei, Folter und Todesstrafe sind abgeschafft und werden nur als Probleme aus anderen Regionen der Welt betrachtet.
Dieser Blick kann täuschen. Auch bei uns geschehen Menschenrechtsverletzungen. Versteckt in alltäglichen Dingen nehmen wir sie jedoch häufig gar nicht als solche wahr: was zur Gewohnheit wurde, fällt nicht mehr auf.
Zum Menschenrechtstag vom 10. Dezember rufen die christlichen Kirchen auf, im alltäglichen Umgang mit anderen Menschen deren Würde und fundamentale Rechte sorgfältig zu achten. Wichtig ist auch, die eigenen Gewohnheiten auf Konsequenzen für Menschen an anderen Orten der Welt zu hinterfragen.
Christinnen und Christen wissen um die Gottebenbildlichkeit des Menschen. Diese Überzeugung begegnet im menschenrechtlichen Gedanken von der unbedingten Schutzwürdigkeit aller Menschen und der Unverlierbarkeit ihrer Würde. „Die Auszeichnung der Gottebenbildlichkeit geht jeder menschlichen Moral und Rechtsetzung voraus und setzt allen menschlichen Ordnungen und Urteilen eine unumstössliche Grenze“, so die gemeinsame Verlautbarung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, der Schweizer Bischofskonferenz und der Christkatholischen Kirche der Schweiz.
Die Verlautbarung zum Menschenrechtstag 2011 im Wortlaut auf www.sek.ch
»Materialien zum Menschenrechtstag
Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK
Schweizer Bischofskonferenz SBK
Christkatholische Kirche der Schweiz CKS
Medienmitteilung
Bern/Freiburg, 6. Dezember 2011