EKiR: 2,5 Millionen Euro zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Evangelische Kirche im Rheinland unterstützt Arbeitsloseninitiativen

Die Evangelische Kirche im Rheinland schüttet auch in diesem Jahr rund 2,5 Millionen Euro aus ihrem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit an kirchliche und diakonische Träger aus. Gefördert werden 85 Träger aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland. Die Projekte dienen vor allem dazu, den betroffenen Menschen bei der Bewältigung ihrer schwierigen Lebenssituation zu helfen und Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Eingliederung oder Wiedereingliederung zu ermöglichen.

„Von der jüngsten Belebung auf dem Arbeitsmarkt spüren viele Langzeitarbeitslose nichts oder nur sehr wenig. Dauerhaft von Erwerbsarbeit ausgeschlossen zu sein, bedeutet einen Mangel an gesellschaftlicher Teilhabe und führt zu sozialer Ausgrenzung“, beklagt der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Nikolaus Schneider. „Die drastischen Kürzungen der Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik schaden insbesondere der Gruppe der langzeitarbeitslosen Menschen und zerstören bestehende Strukturen auf dem Arbeitsmarkt. Die Integration in die Arbeitsgesellschaft ist möglich, wenn alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte gemeinsam an diesem Ziel arbeiten.“

Die Evangelische Kirche im Rheinland fördert mit ihrem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit kirchliche und diakonische Träger im Rheinland bei ihrer Arbeit mit Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen. Die Mittel können in Ergänzung öffentlicher Programme (der Europäischen Union, der Bundesagentur für Arbeit, von Bund, Ländern und Kommunen) nach Vorlage einer aussagekräftigen Konzeption bereitgestellt werden, wenn die in den Richtlinien genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wurde erstmals im Jahr 1984 aufgelegt. Er wird von der Evangelischen Kirche im Rheinland in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland betrieben.


Pressemeldung der EKiR, 24. April 2012