Conring forderte, die kirchenrechtlich gegebene Freiheit für neue Gemeindeformen zu nutzen. In der Evangelischen Kirche von Westfalen gebe es keine Verfassungsnorm, die neben den üblichen Ortskirchengemeinden weitere besondere Gemeindeformen regelt. „Wir haben aber auch kein Verbot, das uns hindert, vorhandene Freiheiten zu nutzen“, sagte Conring. Wo eine Gemeinschaft gewachsen sei, könne ihr also eine eigene Form gegeben und ein Pfarrer beauftragt werden. Dem fruchtbaren Wettbewerb verschiedener Gemeinden würde das nur guttun.
Als Beispiel nannte er die bundesweit vor allem in der Gospelszene bekannte „Creative Kirche“ (www.creative-kirche.de), aus der die Gemeinde Creative Kirche erwachsen ist. Deren Träger ist der Evangelische Kirchenkreises Hattingen-Witten. Die Zugehörigkeit zur Gemeinde lässt die rechtlich geordnete Kirchenmitgliedschaft unberührt. Die neue Gemeinde ermutigt ihre Mitglieder zur Kirchenmitgliedschaft in Westfalen. „Das ist keine Pflicht zum Übertritt, aber ein Bekenntnis zur eigenen Heimat“, so Conring.