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Das Rad muss nicht immer wieder neu erfunden werden. Bewährte Konzepte können viel Arbeit sparen und Enttäuschungen vermeiden helfen.

Wir haben für Sie eine Linkliste mit interessanten Materialien zusammengestellt:

Beratungsangebote

Der reformierte Friedhof in Rinteln

Seit 1659 der Friedhof der Gemeinde - Hier finden Sie auch Informationen zu den Friedhofsgebühren

Auch moderne Begräbniswünsche wie die Bestattung unter einem Baum oder in einem Urnenreihengrab sind hier möglich.

Der kleine Friedhof lieg in Rinteln an der Ostcontrescarpe. Er besteht seit Gründung der reformierten Gemeinde 1659. Vorher war der Friedhof an der Kirche. 

 

Der ältere Teil des Friedhofs.

Auf dieser Wiese unter der Eiche können Urnen im Wurzelwerk des Baums bestattet werden. Die Namen der Verstorbenen werden an dem Obelisken angebracht.

 

 

 

Es gelten zur Zeit folgende Gebühren auf unserem Friedhof:

(1) Wahlgrab:       (30 Jahre Nutzungszeit)                                  540,00 €
 
(2) Rasenwahlgrab:  (30 Jahre Nutzungszeit)                        1260,00 €
                                                             
Bei Wahlgrabanlagen mit mehreren Grabstätten ist ein entsprechend Vielfaches dieser Gebühr zu entrichten.                       
Diese Gebühren sind sowohl beim erstmaligen Erwerb als auch beim Wiedererwerb zu entrichten. In den Fällen des § 10 Abs. 3 Sätze 2 und 3 und Abs. 4 der Friedhofsordnung ist der Jahresbetrag mit der Zahl der Jahre zu multiplizieren, für die eine Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt wurde oder die bis zum Ablauf der Ruhezeit nötig sind.Eine Verlängerung des Nutzungsrechts wird auf 18,00 € pro Jahr festgesetzt.
 
(2) Reihengäber
 
a) Rasenurnenreihengrab:
 (20 Jahre Ruhezeit)                                                  360,00 €
 
Die Beisetzung der Urne kann nur erfolgen, wenn eine beschriftete Grabplatte erworben wurde. Es dürfen nur Grabplatten in der Größe von 0,40 m x 0,25 m der Granitart „Halmstadt“ ohne hervorstehende Buchstaben in der Mitte des Grabes liegend mit der Grasnarbe bündig verlegt eingebracht werden. Bepflanzung und Blumenschmuck sind nicht gestattet. In der Zeit von November bis März eines jeden Jahres können Grabgestecke, welche mit einem Drahtbügel zu sichern sind, auf das Grab gestellt werden.
 
 b) Urnenbaumgrabstätte:             
(20 Jahre Ruhezeit)                                                   360,00 €
                                              
Die Kosten für die zu gravierende Namensplakette sind in der Gebühr enthalten. Die Überurnen müssen biologisch abbaubar sein.

Bei Fragen zum Friedhof rufen Sie unser Gemeindebüro an (Tel.: 0 57 51 - 2674).

 

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Heiko Buitkamp
 

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