EKiR: Weichenstellungen für die Zukunft: Fragen des Sterbens, Personalplanung, Verwaltungsstrukturreform

Landessynode am Nachmittag beendet

Nach sechstägigen Beratungen ist am Nachmittag die 63. ordentliche Tagung der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland am Freitag Nachmittag zu Ende gegangen.

Bedeutet das Recht auf Leben auch eine Pflicht zum Leben? Diese und andere Fragen zur Sorge für Sterbende werden in der rheinischen Kirche zukünftig weiter diskutiert. Das kündigte Vizepräses Petra Bosse-Huber am letzten Tag der Landessynode in Bad Neuenahr an. „Zeit zu leben, Zeit zu sterben“ war theologisches Thema der Synode, beleuchtet unter anderem durch einen Vortrag von Professor Dr. Ulrich Körtner von der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien und durch Gastbeiträge aus Belgien und der Schweiz. „Es war das Aufregendste an dieser Synode, festzustellen, dass wir nicht auf alles Antworten haben“, sagte Bosse-Huber, „sondern dass wir gemeinsam auf der Suche sind nach der Orientierung, die die Bibel gibt.“ Am Ende der Suche werde sicher keine normierte Handlungsanweisung stehen, vielleicht aber ein gemeinsames theologisches Fundament.

In Zukunft schlankere Strukturen

Weichen für die Zukunft der zweitgrößten EKD-Gliedkirche hat die Landessynode mit der Verabschiedung der durchaus kontrovers diskutierten Verwaltungsstrukturreform gestellt: Danach ist für jeden der 38 Kirchenkreise nur noch ein Verwaltungsamt vorgesehen, das für den Kirchenkreis und seine Einrichtungen, für die Gemeinden und für die Superintendentur zuständig ist. Zurzeit gibt es in der rheinischen Landeskirche etwa 150 Ämter, bis zu 18 Einheiten innerhalb eines Kirchenkreises. Für die Ämter sollen in Zukunft Pflichtaufgaben wie das Personalwesen festgelegt sowie eine Mindestpersonalstärke festgeschrieben werden. „Wir haben Entscheidungen getroffen, die Grundlage für die Arbeit der kommenden Jahre und Jahrzehnte sein werden“, stellte Christian Drägert, Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland, fest.

Zudem soll es künftig eine abgestimmte gemeinsame Personalplanung in Kirchengemeinden, Verbänden und Kirchenkreisen geben. Die Kirchenkreise sind nach dem Beschluss verpflichtet, bis spätestens Ende 2015 ein verbindliches Rahmenkonzept für eine gemeinsame Personalplanung zu erstellen. Diese abgestimmte Planung soll sicherstellen, dass es trotz zurückgehender finanzieller Ressourcen auch in Zukunft noch einen Personalmix aus Pfarrerinnen/Pfarrern, Kirchenmusikerinnen und -musikern, Jugendmitarbeitenden und anderen gibt – gegebenenfalls gemeindeübergreifend.

Der Präses der Landeskirche Dr. h. c. Nikolaus Schneider betonte, er sei dankbar, dass die Synodalen den Vertrauensverlust in Folge des Finanzskandals um die kircheneigene bbz GmbH (Beihilfe- und Bezüge-Zentrum) nicht auf andere Themen ausgeweitet hätten.

Freude habe ihm der ökumenische Akzent des Treffens gemacht. „Weihbischof Manfred Melzer hat mit seinem Grußwort das Herz der Synodalen berührt“, sagte der Präses. Eine ökumenische Premiere brachte der Freitagmorgen: Mit dem  Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann hielt zum ersten Mal ein römisch-katholischer Bischof eine Morgenandacht vor dem obersten Leitungsgremium der rheinischen Kirche.

Überblick über die Beschlüsse der rheinischen Landessynode: www.ekir.de/landessynode

 


Quelle: Pressemeldung der EKiR, 13. Januar 2012