'Einweihung - Widmung - Entwidmung'

UEK: Neue Agende wird erprobt


© UEK

Gebäude, Einrichtungen und Gegenstände werden eingeweiht, das heißt: sie werden in einem festlich hervorgehobenen Akt ihrer Bestimmung übergeben und in Gebrauch genommen.

Die bisherigen liturgischen Formulare in den Agenden von UEK und VELKD sollen durch eine neue gemeinsame Agende ersetzt werden. Die Liturgischen Ausschüsse von UEK und VELKD haben sie gemeinsam erarbeitet. Das Präsidium der UEK und die Kirchenleitung der VELKD haben das Erprobungsverfahren eröffnet.

Der Entwurf enthält:

  • Ordnungen und Materialien, die sich auf die Einweihung von Gebäuden und Gegenständen für den gottesdienstlichen Gebrauch beziehen (Teil A),
  • Ordnungen bzw. liturgische Module zur Einweihung von Gebäuden, Einrichtungen und Gegenständen, die nicht (bzw. nicht exklusiv) für den gottesdienstlichen Gebrauch bestimmt sind (Teil B), sowie
  • eine Ordnung für einen Abschiedsgottesdienst anlässlich der Entwidmung einer Kirche.

Bis zum 31. Oktober 2023 können Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen Erfahrungen mit dem Entwurf sammeln und ihre Rückmeldungen und Hinweise zusammentragen. Art und Reichweite der Erprobung sind den Landeskirchen überlassen.