Evangelische Kirche verurteilt Abschiebungen aus Kliniken

Abschiebepraxis in der Kritik


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Das geht gar nicht, meinen Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sowie Diakonie: Menschen direkt aus dem Krankenhaus abschieben. Zuletzt wurde eine an Diabetes erkrankte Schwangere aus der Universitätsklinik Mainz abgeholt und zum Flughafen transportiert.

Nach der gescheiterten Abschiebung einer schwangeren Frau aus der Universitätsklinik Mainz mahnen die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Diakonie in Rheinland-Pfalz eine Änderung der Vollzugspraxis bei Asylverfahren an. Eine an Diabetes erkrankte Schwangere aus dem Iran sollte Mitte Oktober zusammen mit ihrem Mann und einem einjährigen Kleinkind nach Kroatien abgeschoben werden.

„Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass ausreisepflichtige Kranke und Schwangere, die in ein Krankenhaus zur Behandlung aufgenommen werden, Angst vor einer Abschiebung aus einer Klinik haben müssen“, stellte der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung am Freitag (9. November) unmissverständlich klar. „Der Deutsche Ärztetag hat im vergangenen Jahr eindeutig festgestellt, dass stationär behandlungsbedürftige Flüchtlinge nicht reisefähig sind und dementsprechend nicht abgeschoben werden dürfen. Daran müssen sich politische Verantwortliche und Vollzugskräfte halten“, so Jung weiter.

Wegen des anhaltenden öffentlichen Interesses und Anfragen hatten EKHN und Diakonie am Freitag noch einmal gemeinsam Stellung genommen und ein Positionspapier zur aktuellen Diskussion über die Abschiebungspraxis veröffentlicht. Vor allem die körperliche und seelische Unversehrtheit der Betroffenen sei vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes höher einzuschätzen als das Vollzugsinteresse der Ausländerbehörde, lautet eine der Kernaussagen des Papiers.

Neben dem medizinischen Aspekt habe die gescheiterte Abschiebung auch einen weiteren Problembereich offengelegt, so Kirche und Diakonie. „Wenn Abschiebungen abgebrochen werden müssen, endet in der Regel auch die Zuständigkeit der Begleitbeamten und die Betroffenen werden vielfach sich selbst überlassen“, erklärte Albrecht Bähr, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Diakonie in Rheinland-Pfalz. Im Falle der jungen Frau aus dem Iran sei sie nach der gescheiterten Abschiebung am Flughafen Hannover mit ihrem einjährigen Kind an den dortigen Bahnhof gebracht worden. Danach sei das Transportkommando ohne sie nach Rheinland-Pfalz zurückgefahren, habe aber den Ehemann mitgenommen, da für ihn ein zu vollziehender Abschiebungshaftbeschuss vorgelegen habe. „Diese Praxis ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar, insbesondere wenn es sich um besonders vulnerable Gruppen wie Kinder oder Schwangere handelt“, konstatiert Bähr weiter.

Gemeinsamen kritisieren Jung und Bähr zudem den massiv gestiegenen Vollzugsdruck der Behörden in den vergangenen Jahren. Dabei müsste der Schutz der Grundrechte wie zum Beispiel die körperliche und seelische Unversehrtheit wieder stärken in den behördlichen Fokus gerückt werden. Als „Negativbeispiel“ bezeichneten sie die Vorgänge um die schwangere Iranerin.


Quelle: Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Erklärung der Evangelischen Kirche im Wortlaut