Gottesdienste dürfen wieder starten - nur wie eigentlich?

Konzepte liegen vor - Landeskirchen gehen mit Hygienevorschriften unterschiedlich um


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Wie geht es mit Gottesdiensten in Deutschland weiter? Die EKD hat dazu inzwischen ein Eckpunktepapier verfasst. Damit könnten Präsenzgottesdienste zumindest ein einigen Orten im Mai starten - für andere wird es schwierig.

In den Bundesländern werden ab Mai erste Gottesdienste stattfinden. So auch in Nordrhein-Westfalen. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat dazu vor wenigen Tagen ein Eckpunktepapier mit Schutzmaßnahmen für Gottesdienste verfasst. „Für das Feiern von öffentlichen Gottesdiensten in der Lippischen Landeskirche ist die Einhaltung dieser Eckpunkte maßgeblich“, erläutert Landessuperintendent Dietmar Arends. Diese seien auch der Landesregierung als Schutzkonzept vorgelegt worden.

Für Taufen und Trauungen gelten diese Auflagen ebenso. Auch für Trauergottesdienste in Kirchen (hier nach Absprache mit den örtlichen Ordnungsämtern) sind diese Sicherheitsbestimmungen maßgeblich. Beerdigungen am Grab sollten im Einklang mit den örtlich geltenden Regeln gestaltet werden. Gemeinsames Singen berge besonders hohe Infektionsrisiken und soll – ebenso wie das Singen von Chören und das Spielen von Blasinstrumenten – unterbleiben. Auch auf Abendmahlsfeiern soll verzichtet werden.

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat eine Rundverfügung mit verbindlichen Vorgaben für die Kirchengemeinden erlassen. Der Beschluss beinhaltet Regelungen für Gottesdienste, kirchliche Veranstaltungen und Seelsorge. Grundlage sind die Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes, der Landkreise und zuständigen Gesundheitsämter. So sollen für Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen kurze Formate genutzt werden, die nicht länger als 30 Minuten dauern. Der Einlass soll durch Ordnerinnen und Ordner geregelt werden. Die Höchstgrenzen für die Teilnehmerzahlen sind je nach Vorgaben der Bundesländer einzuhalten. Zur Kontakt-Nachverfolgung im Fall einer COVID-19-Erkrankung sind Teilnehmerlisten zu führen. Die Sitzplätze werden so markiert, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt wird.

Die Evangelische Kirche von Westfalen kündigte an, dass in nächster Zeit viele Gottesdienste im Freien stattfinden würden. Jene Tradition, besonders am Himmelfahrtstag, gebe es schon lange. Viele Gemeinden würden außerdem an die neuen Erfahrungen mit einer medialen Teilnahme am Gottesdienst anknüpfen. „Wir freuen uns, dass sich die Gemeinde jetzt vorsichtig wieder in der Kirche versammeln kann“, sagt Präses Annette Kurschus. „So viele Menschen warten sehnlich darauf. Allerdings: Gottesdienste in diesen Zeiten werden anders, als wir sie lieben und gewohnt sind. Mundschutzmasken tragen, auf Gesang verzichten, Abstand halten sind Maßnahmen, die das Gefühl des gemeinsamen Feierns schmerzlich einschränken.“

Insgesamt mahnten viele Kirchenvertreter zur Ruhe und Geduld. Es sei verantwortungsvoll, die bevorstehende Öffnung der Kirchen behutsam anzugehen, sagte Manfred Rekowski, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland. Vermutlich werden zunächst nur einige der 668 Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland schon an diesem Sonntag Präsenzgottesdienste anbieten; so etwa in Köln. Weil aufgrund der Schutzvorschriften nur maximal 40 Gäste in der Antoniterkirche, die eigentlich über 150 Plätze verfügt, teilnehmen können, werden dort drei Gottesdienste angeboten. Zu diesen muss man sich zuvor im Gemeindebüro anmelden. In großen Teilen der rheinischen Kirche laufen die Planungen für Präsenzgottesdienste allerdings eher auf Pfingsten hin. So hat sich etwa der Pfarrkonvent im Kirchenkreis Duisburg dafür ausgesprochen, zunächst bis Ende Mai keine Präsenzgottesdienste zu feiern.

Gerade für kleinere Gemeinden ist die Umsetzung oft schwierig. In Berlin luden Erzbischof Heiner Koch und Bischof Dr. Christian Stäblein deshalb kleinere Religionsgemeinschaften ein, Räumlichkeiten ihrer Gemeinden mit zu nutzen. „Wir sehen, dass viele kleinere Kirchen und Religionsgemeinschaften unter den derzeitigen Bedingungen mit ihren Räumlichkeiten in Schwierigkeiten kommen. Wir bieten daher gerne an, dass in geeigneten Fällen Räumlichkeiten unserer Gemeinden mitgenutzt werden können und sehen dies als gelebte Solidarität unter glaubenden Menschen“, sagten Erzbischof Koch und Bischof Stäblein. Die Koordination werde der Ökumenische Rat der Kirchen in Berlin-Brandenburg übernehmen.

Die Evangelisch-reformierte Kirche weist nachdrücklich auf den landeskirchlichen Youtube-Channel hin, der für jeden Sonntag und die Feiertage weiterhin Gottesdienst-Videos sendet. Kirchenpräsident Martin Heimbucher empfiehlt nicht vor dem 17. Mai zu Gottesdiensten in die Kirche einzuladen. Der Leitfaden wird auf der Homepage der Landeskirche ständig aktualisiert. Auch die Evangelische Kirche in Baden verweist auf das Onlineangebot. Der Reformierte Bund wird weiterhin wöchentliche Gottesdienste für Zuhause bereitstellen.


Quelle: Lippe/EKMD/EKvW/EKiR/ErK