Wahlen zur Nachfolge von Martin Heimbucher

ErK: Zwei Kandidatinnen für das Amt der Kirchenpräsidentin


Tagung der Gesamtynode im Herbst 2019 (Archivfoto) © Ulf Preuß

Im Juli 2021 endet die Amtszeit von Kirchenpräsident Martin Heimbucher. Die Wahl einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers ist für die Gesamtsynode am 4. und 5. März geplant.

Das Moderamen der Gesamtsynode schlägt für die Neubesetzung des Amtes der Kirchenpräsidentin/des Kirchenpräsidenten der Evangelisch-reformierten Kirche zwei Kandidatinnen vor. Die Amtszeit von Kirchenpräsident Dr. Martin Heimbucher endet im Juli 2021 mit Eintritt in den Ruhestand. In einem Brief hat Präses Norbert Nordholt jetzt alle Synodenmitglieder über die zwei Kandidaturen informiert. Nach Vorgesprächen über mehrere Monate und ersten Auswahlgesprächen benennt das Moderamen zwei Theologinnen für die Wahl (Nennung in alphabetischer Reihenfolge):

  • Dr. Susanne Bei der Wieden (Frankfurt)
  • Sabine Dreßler (Braunschweig)

Die Wahl wird am 4. März 2021 im Rahmen der Frühjahrssynode der Evangelisch-reformierten Kirche durchgeführt. Die Synode wird in digitaler Form tagen.

Susanne Bei der Wieden (54) ist seit 2003 Pfarrerin der evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt/Main. In der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen-Nassau nimmt sie das Amt der stellvertretenden Synodenpräses wahr. Von 1999 bis 2003 lehrte sie am Reformierten Seminar für pastorale Aus- und Fortbildung in Wuppertal.

Sabine Dreßler (58) ist seit 2017 Referentin für Menschenrechte, Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Zuvor war sie Theologische Referentin für Reformierte Ökumene beim Reformierten Bund in der EKD. Von 1993-2013 war sie Pastorin der Evangelisch-reformierten Gemeinde Braunschweig.

Nach der Geschäftsordnung der Gesamtsynode haben die Synodenmitglieder die Gelegenheit, bis vier Wochen vor der Wahlsynode die Liste der Kandidaturen mit eigenen Vorschlägen zu ergänzen.

Zum Wahlverfahren: Um in das Amt der Kirchenpräsidentin/des Kirchenpräsidenten gewählt zu werden, braucht eine Kandidatin/ein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder der Gesamtsynode. Dies bedeutet bei 61 Synodenmitgliedern 31 Stimmen.

Zu den Wahlvoraussetzungen: Die Kirchenverfassung regelt, dass Theologinnen und Theologen das Amt der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten übernehmen können, wenn sie die kirchengesetzlich vorgeschriebene Ausbildung für das Amt der Pfarrerin oder des Pfarrers und die erfolgreiche Ablegung einer ersten und zweiten theologischen Prüfung nachweisen können und ordiniert sind.


Quelle: ErK