Worüber soll man sich aufregen?

Mittwochskolumne von Paul Oppenheim

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Die Medien geben uns vor, worüber wir uns aufregen sollen. Inhalt der Nachrichten sind vorzugsweise Skandale, Verfehlungen, Missstände. An die Corona-Aufreger haben wir uns gewöhnt, aber jetzt kommt ein neues Thema auf: Verwaltungschaos beim Führerscheinumtausch.

Ich lese in meiner Lokalzeitung, dass die örtlichen Führerscheinstellen mit dem Ausstellen neuer Führerscheine nicht nachkommen. Sie seien restlos überlastet. Wer ist schuld? Es drohten Wartezeiten von mehreren Monaten. Man könne sich strafbar machen, weil eine Frist verpasst werde, aber welche Frist eigentlich? Habe ich nicht einen Führerschein auf Lebenszeit erworben? Ich krame meinen „ungültig“ gestempelten „grauen Lappen“ hervor und finde darauf keine Befristung. Auf meinem „modernen“ Scheckkartenführerschein mit dem EU-Symbol steht auch kein Ablaufdatum. Warum soll mein Führerschein auf einmal ungültig werden?

Es kommt noch schlimmer! Der neue EU-Führerschein, der meinen bisherigen EU-Führerschein ablösen soll, wird nicht nur Geld kosten, sondern er wird nur noch für 15 Jahre gültig sein. Was danach passiert, hängt davon ab, was bis dahin beschlossen wird. Ob bis dahin ein medizinischer Test zur Pflicht wird? Es geht hauptsächlich um Kontrolle und Sicherheit und darum, dass im Führerschein ein elektronischer Chip eingebaut werden soll.

Ich frage mich, wer das alles beschlossen hat und wann, und warum ich davon nichts mitbekommen habe. Im Jahr 2006 wurde diese Richtlinie 1vom EU-Parlament und vom EU-Rat der Verkehrsminister beschlossen. Etwa fünf Jahre später, als die EU-Richtlinie zum Bundesgesetz wurde, erschienen dazu vereinzelt Zeitungsartikel, die kaum jemand beachtet hat. In Deutschland hat man sich mit der Umsetzung Zeit gelassen. Plötzlich hieß es: Im Januar 2022 werden die ersten Führerscheine ungültig. Wer hat davon gewusst?

Einen kleinen Trost darf man vielleicht dem Artikel 13, Absatz 2 der Richtlinie entnehmen: „Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.“? Natürlich kann eine neue Richtlinie beschlossen werden und dann wären die „Bestimmungen dieser Richtlinie“ Schnee von gestern. Das hat Methode und das regt mich auf.


Paul Oppenheim