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Die Zeit der Aufklärung in Ostfriesland
8. September 2024 - 15. Dezember 2025, Emden

Immanuel Kant (1724–1804) formulierte in seinem Essay „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ in der Berlinischen Monatsschrift von 1784 die klassische und bis heute gültige Definition des Begriffes „Aufklärung“:

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen“.

Die Aufklärung nahm bereits zu Beginn des 18. Jahrhunderts ihren Anfang und zeichnete sich durch ein auf Vernunft basierendes Denken aus, das traditionelle Sichtweisen in Frage zu stellen und zu überwinden bereit war. Das Plädoyer für religiöse Toleranz und die Anerkennung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse der Frühen Neuzeit waren Anliegen dieses Zeitalters.

Im kirchlichen Leben Ostfrieslands gewann die Aufklärung erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts an Bedeutung. Im lutherischen Teil Ost-frieslands traten die Vertreter der Aufklärung früher als im reformierten Bereich auf, wo sie bedingt durch ihre niederländische Prägung gemäßigter in Erscheinung trat.

In der Ausstellung werden jedoch nicht nur die Geschichte der Aufklärung in Ostfriesland und die durch sie entstandenen Kontroversen behandelt.
Das Zeitalter soll anhand dinglicher Exponate greifbar werden. Neben einer historischen Naturaliensammlung wird der Blick auf Arbeiten des ostfriesischen Silberschmieds Hermann Neupert (1727–1807) aus Norden gewährt, der Hoflieferant Friedrich des Großen war. Thematisiert werden aber auch die Möbel aus der berühmten Roentgen-Manufaktur in Neuwied.

Johannes a Lasco Bibliothek, Kirchstraße 22, 26721 Emden
08.09.2024 bis 15.12.2025
03.02. bis 04.05.2025

Eintritt: 6,00 €, ermäßigt: 3,00 €
Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre Eintritt frei
Gruppenführungen – nach Terminabsprache (Eintritt zuzüglich 2,00 € pro Person)



Biblische Landverheißungen und politische Realitäten

Von Tobias Kriener

Thesen auf dem Weg zu einer Hermeneutik, "die weder unsere Heiligen Schriften, noch die völkerrechtliche Grundlage der Legitimität des Staates Israel desavouiert".

Die vorliegenden Thesen sind ursprünglich verfasst als Gesprächsimpuls zur "Landfrage" für das Symposium zum 25. Jahrestag des Rheinischen Synodalbeschlusses (1980) im Jahre 2005.

1.  Die biblischen Landverheißungen verankern das Bewußtsein der unlöslichen Verbundenheit des Volkes Israel (der Juden) mit dem Land Israel im göttlichen Willen, diesem seinem erwählten Volk diesen konkreten Landstrich als Ort für sein Gemeinschaftsleben zu geben. Das Bewußtsein dieser unlöslichen Verbundenheit drückt sich ebenso aus in den prophetischen Verheißungen auf Rückkehr ins Land, in der jüdischen Liturgie, in der um Rückkehr ins Land gebetet wird, sowie in gewandelter – säkularisierter – Form im Bestreben des modernen Zionismus, den Juden in aller Welt eine politische Heimstatt in eben diesem Landstrich zu verschaffen.  

2.  Die Bestrebungen des Zionismus wurden entscheidend begünstigt durch religiöse Überzeugungen v.a. in Großbritannien im 19.Jh., aber auch in den USA, nach denen die Wiederherstellungen des jüdischen Volkes im Land der Väter Teil des göttlichen Heilsplans und darum christlicherseits zu fördern sei. Lord Balfour, Verfasser der „Balfour-Erklärung“, die zur Grundlage des britischen Mandatsauftrags für Palästina wurde, teilte diese Überzeugung. Auch wenn realpolitische Interessen Großbritanniens in Rechnung zu stellen sind, ist doch dieser religiöse Faktor für die Frage der Haltung der Regierung Großbritanniens in den entscheidenden Jahren nicht zu unterschätzen.  

3.  Allerdings werden in der Balfour-Erklärung diese religiösen Beweggründe nicht erwähnt. Das ist der europäischen Tradition der Trennung der Politik von der Religion zu verdanken, in der nach einer langen Geschichte blutiger Religionskriege Raum für die gleichrangige Anerkennung anderer religiöser Überzeugungen geschaffen wurde.  

4.  Die politischen Interessen Großbritanniens in der Region verlangten die Rücksichtnahme auf „die bürgerlichen und religiösen Rechte und die politische Stellung nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina“, deren Sicherstellung die Balfour-Erklärung gleichrangig mit ihrem „Wohlwollen“ für die „Schaffung einer nationalen Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk“ ausdrücklich benennt.  

5.  Wegen der Unvereinbarkeit der Bestrebungen der beiden Bevölkerungsgruppen im britischen Mandat Palästina wurde als Ausweg zur Wahrung der Interessen beider Bevölkerungsgruppen schließlich die Teilung des Mandatsgebiets in zwei Staaten zunächst von der Mandatsmacht vorgeschlagen (Peel-Kommission 1937) und dann in veränderter Form von der Völkergemeinschaft dekretiert (Resolution 181 der UN Vollversammlung vom 29. November 1947).  

6.  Dieser Beschluss ist die völkerrechtliche Grundlage für die Staatsgründung Israels am 14. Mai 1948. Er begründet damit die internationale Legitimität des Staates Israel – wie eben auch die eines eventuell zu gründenden palästinensischen Staates im ehemaligen Mandatsgebiet.  

7.  Die Landverheißung kann keine internationale Legitimität begründen, weil die Heiligen Schriften, der sie entstammt, nur für einen Teil der Völkergemeinschaft und insbesondere für den Gegner im Konflikt um das in Frage stehende Land keine Verbindlichkeit haben.  

8.  Initiativen wie die der jüdischen Siedlerbewegung Gusch Emunim, aber auch deren Duldung bzw. Förderung durch sämtliche israelische Regierungen seit 1967 – ebenso wie gleichfalls religiös motivierte Ideologien auf arabischer Seite, auf deren Grundlage das Existenzrecht Israels bestritten und seine Vernichtung betrieben wird -, desavouieren die Resolution 181 der UN-Vollversammlung und damit die völkerrechtliche Grundlage der Existenz des Staates Israel.  

9.  Ebenso desavouieren fundamentalistische Christen, die unter Berufung auf die biblische Landverheißung die jüdische Siedlerbewegung unterstützen und politische Kompromisse auf der Grundlage der UN Resolution 181 ablehnen, die Grundlage der völkerrechtlichen Legitimität des Staates Israel.  

10. Wir sind als Christen, die an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments gebunden sind, herausgefordert, eine Hermeneutik zu entwickeln, die weder unsere Heiligen Schriften, noch die völkerrechtliche Grundlage der Legitimität des Staates Israel desavouiert. Jenes können wir nicht tun, wenn wir unseren Schriften treu sein wollen; dieses dürfen wir nicht tun, wenn uns an der gesicherten und friedlichen Existenz des Staates Israel liegt.

Ein Denkanstoß für christliche Bundestheologie?

David Novak, jüdischer Philosoph in Toronto, Kanada, reflektiert die biblischen Landverheißungen im Sinne traditioneller rabbinischer Auslegung und moderner Philosophie.
 

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