Offensiv gegen Missbrauch und für die Opfer

EKvW ernennt Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung


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„Wir müssen noch aufmerksamer hinschauen und noch konsequenter handeln.“ So hatte es die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW), Dr. h. c. Annette Kurschus, im Blick auf Missbrauch und sexualisierte Gewalt im November 2018 vor der Landessynode gefordert.

Die westfälische Kirchenleitung unternimmt neue Schritte im Kampf gegen Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung: Kirchenrätin Daniela Fricke (51) ist von der Kirchenleitung zur hauptamtlichen Beauftragten für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung berufen worden.

Den Opfern von Missbrauch und Gewalt in der Kirche erkennbar als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen, zählt zu ihren vordringlichen Aufgaben. Zu hören, zu beraten, Hilfen zu vermitteln, die Aufklärung zu befördern und für die Ansprüche der Opfer einzutreten – darum geht es vor allem. Darüber hinaus soll die Beauftragte das bereits vorhandene System der Prävention im Bereich der westfälischen Kirche wirksam ausbauen und zeitnah auf eine gesetzliche Grundlage stellen.

Landeskirche, Kirchengemeinden und Kirchenkreise wird Daniela Fricke beim konsequenten und angemessenen Umgang mit Missbrauchsfällen unterstützen. Dabei arbeitet sie eng mit der 2013 geschaffenen „Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ in Düsseldorf zusammen. Für juristische Fragen kooperiert die Beauftragte zudem intensiv mit der Bielefelder Landeskirchenrätin Barbara Roth. Auf allen Ebenen der Kirche „muss ein wirksames System von Prävention, Intervention und Aufarbeitung entstehen“, so die künftige Beauftragte. Nicht zuletzt die systematische Aufarbeitung von Vorgängen in der Vergangenheit soll sie im Rahmen ihres Auftrags weiter vorantreiben.

Die 1967 geborene Daniela Fricke war von 1999 bis 2015 Pfarrerin im Kirchenkreis Vlotho, bevor sie als Referentin für Seelsorge und Beratung ins Bielefelder Landeskirchenamt berufen wurde. Der Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung fiel bereits in dieser Zeit in ihren Aufgabenbereich. Künftig wird sie ihren Dienst ganz auf diese drängende Aufgabe konzentrieren.


Quelle: EkVW