Wichtige Marksteine
Reformierte im Spiegel der Zeit
Geschichte des Reformierten Bunds
Geschichte der Gemeinden
Geschichte der Regionen
Geschichte der Kirchen
Biografien A bis Z
(1492-1549)
Ludwig XII. versuchte mehrmals, Marguerite als Braut in Europa zu verhandeln, aber weder ihre Aussichten, noch ihr Vermögen waren ausreichend, um eine internationale Ehe einzugehen. Stattdessen heiratete sie 1509, gerade siebzehn Jahre alt, den Herzog von Alençon, von dem wenig bekannt ist. Die Forschung geht meistens davon aus, dass sie und ihr Gatte wenig Gemeinsames hatten, zumal der Herzog vor Allem ein Soldat war. Dafür hatte sie aber eine geliebte Schwiegermutter, Marguerite von Lorraine, die eine zutiefst fromme Frau war. Jahre später schrieb Marguerite über ihren Tod und ließ ihre Trauer darüber durchblicken.
Als Ludwig XII. befürchten musste, nicht selbst Söhne zeugen zu können – er hatte „nur“ zwei Töchter, Claude und Renée de France – holte er Franz d´Angoulême an seinem Hof und gab ihm seine Tochter Claude zur Ehe. 1515 verstarb er und Franz bestieg als Franz I. den Thron Frankreichs.
Für Marguerite änderte sich das Leben schlagartig. Sie kam zu ihrem Bruder an den Hof, und da die Königin Claude sehr zurückhaltend und scheu war, übernahm sie bald die repräsentativen Pflichten. Zusammen mit ihrer Mutter bildete sie mit Franz ein Trio, die sogenannte „Dreieinigkeit“. Franz konnte immer mit seiner Mutter und seiner Schwester rechnen, und sie unterstützten ihn nach Kräften.
Franz I. wurde der erste Renaissancekönig Frankreichs. Er war jung, viril und plötzlich auch reich. Er ließ bauen an der Loire, eroberte das Herzogtum Mailand, versuchte sich als Deutschrömischer Kaiser wählen zu lassen – das war eine extrem teure Angelegenheit – und verwickelte sich in Rivalitäten sowohl mit Heinrich VIII. von England als auch mit Kaiser Karl V.
Schon 1516 verhandelte er ein Konkordat mit dem Pabst in Bologna. Die französische Kirche hatte seit dem Mittelalter ihre gallikanische Freiheiten gegenüber dem Pabst verteidigt, und als Frankreich sich als Nationalstaat festigen konnte und mit Franz I. fast die Grenzen erreicht hatte, die noch heute gelten, gelang es auch Franz, eine römisch-katholische Nationalkirche zu vereinbaren. Vor allem durfte er wichtige Posten in der Kirche mit seinen Kandidaten besetzen, die dann vom Pabst anerkannt wurden. Damit war die französische Kirche ihrem König treu ergeben, nicht desto weniger war sie streng katholisch, besonders die Fakultät der Theologie der Universität von Paris (oft abgekürzt Sorbonne genannt) wachte über die reine katholische Lehre. In den Jahren 1515 bis 1534 war Franz theologisch eher liberal und pfiff die eifrigen Theologen zurück, nach 1534 machte er mit ihnen gemeinsame Sache.
In Frankreich bildeten sich Kreise von Reformkatholiken und Humanisten, die der etwas verkrusteten katholischen Theologie kritisch gegenüberstanden. Sie forderten die Bibel in der Muttersprache und in den Händen von Laien. Sie kritisierten Heiligenkult und Reliquienverehrung, und versuchten eine Erweckung der Gläubigen im Sinne vom reformatorischen „sola fide, sola scriptura“ (= durch den Glauben allein und durch die Heilige Schrift allein) herbeizuführen. Der leitende Humanist war der alte Lefèvre d´Etaples (Faber Stapulensis), der nach Jahren als Herausgeber klassischer antiker Schriften endlich bereit war, die Heilige Schrift zu übersetzen. Er wurde unterstützt von Guillaume Briçonnet, Bischof von Metz. Dieser führte Reformen in seiner Diözese durch, legte die Bibelübersetzung des Lefèvre in den Kirchen aus, verjagte die Franziskaner, die sonst fast Predigtmonopol besaßen, und ließ durch seine eigene Leute „reformatorisch“ predigen. Unter ihnen waren Gérard Roussel, der später Hofkaplan bei Marguerite wurde, Guillaume Farel, der später in Genf als Reformator zusammen mit Calvin wirkte, und Simon Robert, der die frühere Nonne Marie Dentière heiratete und auch in die Schweiz zog.
Als katholischer Bischof wollte Briçonnet nicht die katholische Kirche umstürzen oder dem Pabst die Treue kündigen, er wollte dagegen die Kirche von innen erneuern. Er gehörte dem Reformkatholizismus an, der in Frankreich oft als „évangelisme“ bezeichnet wird, mit dem deutschen Wortbrauch „evangelisch“ aber wenig zu tun hat. Die Humanisten wie Erasmus von Rotterdam oder Lefèvre d´Etaples wollten zu den Quellen zurück, sie wollten die Bibel allen zugänglich machen, sie hatten von Paulus gelernt, dass Rechtfertigung durch den Glauben geschieht, aber er sah das alles nicht als Grund, die Einheit der Kirche auf Spiel zu setzen. Diese Männer prägten Marguerite.
An Bischof Briçonnet wandte sich Marguerite mit der Bitte um geistigen Beistand. Ein Briefwechsel folgte, der sich (nachweislich) über die Jahre 1521 bis 1524 erstreckte. Der Bischof schrieb lange Homilien, und Marguerite bat ihn ständig um mehr „seelische Nahrung“. Sie verwendete vermutlich seine schriftlichen „Predigten“ als Grundlage für Andachten mit ihren Hofdamen. Abschriften ließ sie in ihrem Freundes- und Verwandtenkreis verteilen .
Briçonnet legte ihr die Bibellektüre ans Herz, mit besonderer Wertschätzung der Paulinischen Briefe. Nebenbei sei bemerkt, dass sowohl Luther als auch Calvin in jungen Jahren den Römerbrief auslegten, denn wer Erneuerung für die Kirche erhoffte, kam um Paulus nicht herum. Das Besondere bei Briçonnet war allerdings sein Hang zur Innerlichkeit, die Liebe zwischen Christus und der Seele, die Aufgabe des Selbst und das Hinschmelzen in Christus. Gute Werke, der Verdienst der Heiligen, Fasten und Pilgern kamen bei ihm dagegen nicht vor.
Für Marguerite bedeutete diese religiöse Erneuerung, dass sie anfing, geistliche Gedichte zu schreiben, ihre poetische Ader wurde freigelegt. Das erste Gedicht handelt von einer nächtlichen Vision. Ihre Nichte – die Tochter ihres Bruders – starb 1524 mit acht Jahren, und Marguerite fragt die reine Seele, was sie glauben soll. Der Antwort ist klar, sie soll Christus allein lieben und glauben. Briçonnet hätte es nicht besser ausdrucken können.
In diesen Jahren wurden Luthers Schriften in Frankreich verbreitet und wir wissen mit Sicherheit, dass Marguerite seine Schriften kannte. Die theologische Fakultät der Universität von Paris leistete Widerstand gegen die lutherische Ketzerei und das bekam Bischof Briçonnet zu spüren. In seinen Briefen an Marguerite bat er sie wiederholt um Unterstützung und besonders darum, dass sie ihren Bruder und ihre Mutter für seine Reformen gewinnen möge. Marguerite hatte zwar großen Einfluss auf ihren Bruder, aber trotzdem musste Briçonnet alle seine Reformvorhaben aufgeben. Die Gruppe um ihn flüchtete nach Straßburg, während er selbst widerrufen musste. Er starb kurze Zeit später.
1524 starb Königin Claude, und Marguerite wurde mit der Aufsicht der königlichen Kinder betraut. Aus ihrem Briefwechsel wissen wir, wie sehr diese Kinder ihr ans Herz wuchsen. Ihre Ehe blieb kinderlos – ihre Trauer darüber vernimmt man in den Briefen an Briçonnet – und jetzt konnte sie ihre mütterlichen Gefühle den Kindern ihres geliebten Bruders zu Gute kommen lassen.
1525 verlor Franz I. die Schlacht bei Pavia in Norditalien. Seit vielen Jahren, schon in der Regierungszeit Karl VIII. hatte Frankreich mit den italienischen Stadtstaaten Krieg geführt. Jetzt stießen in Italien die habsburgischen und die französischen Truppen zusammen. Die Blüte des französischen Adels wurde an einem Tag vernichtet, und Franz selbst wurde gefangengenommen. Der Herzog von Alençon flüchtete vom Schlachtfeld und starb wenige Monate später, von seiner Gattin liebevoll gepflegt.
Jetzt schlug die Stunde für Marguerite. Mit ihrer Mutter hatte sie in Lyon den Ausgang des Krieges abgewartet, und nach dem Tod ihres Gatten ließ sie ihre Mutter als Regentin Frankreichs zurück, sie selbst segelte und ritt zu ihrem Bruder, der schwer krank in Madrid im Gefängnis lag. Sie pflegte ihn wieder gesund und versuchte mit dem unerbittlichen Kaiser Karl V. zu verhandeln. Sowohl sie als auch Franz dachten, dass der ritterliche Ehrencodex seine Befreiung möglich machen würde, Karl war aber auf handfeste Vorteile aus. Am Ende versprach Franz alles, um freizukommen, fuhr nach Hause, gab seine Söhne quasi als Unterpfand dem Kaiser und musste eine Riesensumme als Lösegeld aufbringen.
Als Regentin hatte die streng katholische Louise von Savoyen die französische Kirche in ihrem Kampf gegen die „Ketzer“ unterstützt, deshalb war auch keine Hilfe für Briçonnet und seine Leute zu erwarten. Nach der Rückkehr Franzens war er noch abhängiger als zuvor von der Kirche, nur sie konnte ihm mit dem Geld, das er dem Kaiser schuldete, versorgen. Anders als die deutsche Fürsten, die sich sehr wohl handfeste Vorteile von der Reformation in ihren Ländern erhoffen konnten, hatte der französische König schon eine (katholische) Nationalkirche, die ihn kräftig unterstützte, natürlich in der Annahme, dass er keine „Ketzer“ dulden würde.
Marguerite war eine noch junge Witwe, und ihr zweiter Gatte war ein junger, strahlender Held: Henri d´Albret, König von Navarra. Er hatte sich in der Schlacht von Pavia tapfer geschlagen, war gefangen genommen worden, hatte sich aber in einer „Mantel und Degen Aktion“ buchstäblich erfolgreich abgeseilt. Er war zudem ein Frauenheld und 12 Jahre jünger als Marguerite. Sein Königreich war winzig: das Königreich Navarra war ursprünglich das, was wir heute das Baskenland nennen, ein Gebiet, das sich beidseitig über den Pyrenäen erstreckte, jedoch sein Schwerpunkt auf der Südseite der Bergkette mit Pamplona als Hauptstadt hatte. Die Albrets, als südfranzösische Großgrundbesitzer, waren durch Heirat an die Krone gekommen, nur um erleben zu müssen, dass Spanien 1512 der Gebiet um Pamplona eroberte. Damit schrumpfte das Königreich auf Basse-Navarre zusammen, der französische Teil des Baskenlandes. Da er auch Vicomte von Béarn war, eine unabhängige Grafschaft mit eigener Regierung und Generalständen, hatte er dennoch sein eigene Hausmacht. Er erwartete, sozusagen als Mitgift, dass Franz ihm helfen würde, ganz Navarra zurückzuerobern. Franz dagegen erwartete, dass er die Grenze gegen Spanien verteidigen würde und machte ihn zum Oberbefehlshaber in Guienne, eine Bezeichnung für Südwestfrankreich von den Pyrenäen bis Loire, vom Atlantik bis Auvergne.
Was Marguerite erwartete, wissen wir nicht. Ihre Ehe bedeutete für sie eine Zerreißprobe zwischen dem geliebten Bruder und dem Ehemann, und es war für sie nicht einfach, beiden gegenüber loyal zu sein.
Ihre Ehe bedeutete aber auch, dass sie endlich Mutter wurde. 1528 gebar sie ihre Tochter, Jeanne d´Albret, danach einen Sohn, der kurz nach dem Geburt starb, und dann – sie wurde ja nicht jünger – hatte sie eine Reihe von Fehlgeburten und Scheinschwangerschaften.
Als Königin mit eigenem Herrschaftsgebiet konnte sie jetzt Glaubensflüchtlingen Schutz bieten. Bei ihrem Bruder trat sie immer noch für Andersdenkende ein, sie konnte aber jetzt in Bourges luthersche Studenten und Dozenten an die Universität holen, sie brachte den alten Lefèvre d´Etaples bei ihrem Hof in Nérac unter, sie machte Gérard Roussel zum Bischof von Oloron, und sie stellte als Sekretäre bekannte humanistische Skribenten ein, unter ihnen Clément Marot, Dichter und Verfasser vom ersten gereimten französischen Psalter.
Anfänglich blieben sowohl sie wie ihr Gatte am Hofe. Sie verhandelte zusammen mit ihrer Mutter und Margaretha von Habsburg, Statthalterin der Niederlande, den sogenannten Damenfrieden von Cambrai aus. Sie empfing Botschafter, verhandelte mit dem Pabst, und hatte immer noch die Aufsicht über die königlichen Kinder. Sie reformierte Klöster überall in Frankreich, ihre Lektüre der Lutherschrift „Von den Mönchsgelübden“ hatte sie nicht dazu gebracht, die Klöster abzuschaffen, sondern eher Missstände abzubauen.
1531 veröffentlichte Marguerite ihr religiös-poetisches Werk „Ein Spiegel der sündigen Seele“. Die zweite Ausgabe 1533 wurde von der Sorbonne als ketzerisch verurteilt und verboten. Wütend verlangte Franz I. die Rücknahme der Verurteilung, und die Universität fügte sich schleunigst. Als dann, 1534, die Plakataffäre mit ihrem Angriff auf die Messe und das katholische Abendmahlverständnis die Gemüter erregte, ging sie nach Südfrankreich. Dort konnte sie unter Anderen einem Flüchtling, dem jungen Calvin, weiterhelfen. Sie hatte seit jungen Jahren freundschaftliche Beziehungen zu ihrer Cousine, Renée de France, Herzogin von Ferrara, gepflegt, und jetzt schickten die zwei gleichgesinnten Verwandten einander hilfsbedürftige Glaubensflüchtlinge zu.
In den nächsten Jahren war das Verhältnis zwischen Bruder und Schwester etwas abgekühlt. Franz I. unterstützte die römisch-katholische Kirche nach Kräften, und Marguerite war vorsichtig geworden. Als der Berater des Königs ihn aber fragte, ob Gefahr bestünde, Marguerite könne zum Protestantismus übertreten, erwiderte der König: „Dafür liebt sie mich zu sehr!“, und behielt Recht damit.
Die Ruhe und Abgeschiedenheit am Hofe bedeutete für Marguerite Zeit für eine rege schriftstellerische Tätigkeit. Die religiösen Gedichte waren wohl eher eine Art meditative Übung inmitten der oberflächlichen Geschäftigkeit des Hofes. Jetzt verfasste sie Schauspiele, die am Hof aufgeführt wurden. Angeregt durch die Beschäftigung mit den Schriften des Plato, die sie durch den italienischen Humanisten Pico della Mirandola und Marsilio Ficino kennengelernt hatte, dachte sie über das Wesen der Liebe nach, und ihre schriftstellerische Tätigkeit wurde von diesen Überlegungen geprägt. Sie ließ Platos Schriften ins Französisch übertragen, so wie sie auch die Novellen von Boccaccio, „Dekameron“, übersetzen ließ. Diese Novellen beeinflussten ihre berühmteste Werk, die Novellen, aus denen das „Heptameron“ besteht, und die von ihr über einen längeren Zeitraum zusammengefügt wurden. Sie gab nur ein Buch in Druck, „Les marguerites de la Marguerite des princesses“, die Perlen der Perle (Marguerite) der Prinzessinnen, mitsamt dem Folgeband: „Suyte des marguerites“ (1547). Alle andere Schriften von ihr waren zu ihren Lebzeiten nur als Manuskript vorhanden, aber das Heptameron wurde ungefähr zehn Jahren nach ihrem Tod als Buch herausgegeben, und zählt seitdem zu den Klassikern des 16. Jahrhunderts, obwohl es oft missverstanden worden ist – dazu mehr später (vgl. Nielsen, Theologie als Erzählung).
Eine andere wichtige Angelegenheit in den letzten Jahren, ihr Verhältnis zu ihrer Tochter Jeanne, wird im Artikel über diese behandelt. In den letzten Jahren hatte sie eine Auseinandersetzung mit Calvin über die Freigeister, die sich bei ihrem Hof aufhielten. Ihre Bedeutung für die Reformation wird später untersucht. Klar ist allerdings, dass sie als Katholikin starb. Als ältere Frau zog sie sich immer öfters in Klöstern zurück und auch, wenn sie nie besonders rechtgläubig war, trat sie nie aus der Kirche aus. Sie starb 1549 auf ihrem Schloss Odos.
Marguerite d`Angoulême war eine hoch begabte, zutiefst fromme Frau. Sie ging unbeirrt ihre eigenen Wege, und auch, wenn sie diskret war, ließ sie sich nicht einschüchtern. Ihre Verdienste für die Verbreitung der Reformation sind offenkundig, und in Genf wusste Calvin sehr wohl, wie dankbar er ihr sein musste. Dabei war die geistige Freiheit ihr ohne Zweifel eine Herzensangelegenheit, während ihre Tochter und Enkelin mit Nachdruck Partei ergriffen. Zu Marguerites Zeiten waren diese geistige Freiheit und die Hoffnung, die katholische Kirche von innen zu erneuern und zu „reformieren“, ohne die Glaubensspaltung vollziehen zu müssen, noch möglich. Diese Umstände gaben ihr etwas Spielraum, den spätere Generationen nicht länger hatten.
Literatur
In Deutschland ist die Literatur zu Marguerite d´Angoulême übersichtlich. Zu erwähnen sind:
Margarete von Navarra: Das Heptameron, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1960, mit einem ausgezeichneten Nachwort von Peter Amelung. Neudruck München 1979, 1999 (dtv 12710)
Eltz-Hoffmann, Lieselotte von: Kirchenfrauen der frühen Neuzeit, Stuttgart 1995
Kraus, Claudia: Der religiöse Lyrismus Margaretes von Navarra, München 1981
Schönberger, Axel: Die Darstellung von Lust und Liebe im Heptaméron der Königin Margarete von Navarra, Frankfurt a/M 1993
Sckommodau, Hans: Die religiösen Dichtungen Margaretes von Navarra, Köln 1955
Sckommodau, Hans: Galanterie und vollkommene Liebe im „Heptaméron“, Münchener Romanistische Arbeiten, Band 46, München 1977
Sckommodau, Hans: Die spätfeudale Novelle bei Margareta von Navarra, Sitzungsbericht der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann Wolfgang von Goethe-Universität Frankfurt, Bd. XIV, Nr. 4, Wiesbaden 1977
Zimmermann, Margarete: Der Salon der Autorinnen: französische „dames de lettres“ vom Mittelalter bis zum 17. Jahrhundert, Berlin 2005
Stedman, Gesa & Zimmermann, Margarete: Höfe – Salons – Akademien, Hildesheim 2007
Hinzu kommt eine Übersetzung:
Febvre, Lucien: Margarete von Navarra. Eine Königin der Renaissance zwischen Macht, Liebe und Religion, Frankfurt a/M 1998 (Originaltitel: Autour de l´Heptaméron: Amour sacré, amour profane, Paris 1996)
Allgemeine Kirchengeschichte:
Strasser-Bertrand, Otto Erich: Die evangelische Kirche in Frankreich, in: Die Kirche in ihrer Geschichte, Göttingen 1975
In Frankreich zählt sie zu den wichtigen Renaissancedichterinnen. Eine vollständige wissenschaftliche Ausgabe ihrer Werke von Nicole Cazauran ist in Arbeit:
Marguerite de Navarre: Oeuvres Complètes, Paris 2001. Bisher erschienen:
Heptaméron, Paris 2000 und die Bände 1,3,4,8 & 9
Die klassische Biografie ist:
Jourda, Pierre: Marguerite d´Angoulême, duchesse d´Alençon, reine de Navarre (1492-1549), Étude biographique et littéraire, Paris 1930, Genf 1978
Jourda, Pierre: Répertoire analytique et chronologique de la Correspondance de Marguerite d´Angoulême, Duchesse d´Alençon, reine de Navarre (1492-1549), Paris 1930
Christine Martineau, Michel Veissière & Henry Heller: Guillaume Briçonnet/Marguerite de Navarre: Correspondance, 2 Bd., Paris 1975-79
Herminjard, Aimé, hrsg.: Correspondance des réformateurs dans les pays de langue française, Genf 1886-79
In Heptaméron, ed. Nicole Cazauran, ist weiterführende Literatur erwähnt. Hier verweise ich nur auf drei Kolloquien aus dem Jahr 1992:
Marguerite de Navarre, 1492-1992, Actes du Colloque international de Pau (1992), Mont-de- Marsan 1995
Etudes sur l´Heptaméron de Marguerite de Navarre, Colloque de Nice, 15-16 Fèvrier 1992, Uni.de Nice, o. J.
Marguerite de Navarre, Actes du colloque international du 14 au 16 septembre 1992, Lódź 1997
Karlsson, Britt-Marie: Sagesse divine et folie humaine, Etude sur les structures antithétiques dans l´Heptaméron de Marguerite de Navarre (1492-1549), Göteborg 2001
Montaigne: Oeuvres complètes, Paris 1962
Ausgewählte Literatur in englischer Sprache:
- Patricia F. Cholakian & Rouben C. Cholakian: Marguerite de Navarre, Mother of the Renaissance, New York 2006
- Cholakian, Patricia F.: Rape and Writing in the Heptameron, Carbondale 1991
- Cottrell, Robert D.: The Grammar of Silence, A Reading of Marguerite de Navarre´s Poetry, Washington D.C. 1985
- Davis, Betty J.: The Storytellers in Marguerite de Navarre´s Heptaméron, Lexington 1978
- Davis, Natalie Zemon: Society and Culture in Early Modern France: eight Essays, Stanford 1975
- Farge, James K.: Orthodoxy and Reform in Early Reformation France, The Faculty of Theology of Paris, 1500-1543, Leiden 1985
- Ferguson, Gary: Mirroring belief: Marguerite de Navarre´s Devotional Poetry, Edinburgh 1992
- Gelernt, Jules: World of Many Loves, The Heptameron of Marguerite de Navarre, Chapel Hill 1966
- Greengrass, Mark: The French Reformation, London 1987
- Salmon, J.H.M.: Society in Crisis, France in the Sixteenth Century, London 1975
- Tetel, Marcel: Marguerite de Navarre´s “Heptaméron”: Themes, Language and Structure, Durham N.C. 1973
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus
Theodor Beza und die Theorie der Volkssouveränität. Von Merete Nielsen, Göttingen
Das deutsche Grundgesetz bestimmt in Art. 20, § 1-4 das Volk als den eigentlichen Souverän, das durch Wahlen und Abstimmungen das Land lenken soll. Die Deutschen haben das Recht zu Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, jedoch erst, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Was uns selbstverständlich vorkommt, war im 16. Jahrhundert noch neu und überraschend.
Es ging Beza nicht so sehr um eine politische Theorie als um die Begrenzung der königlichen Macht in der Folge der Bartholomäusnacht. Nachdem viele tausende Hugenotten auf Geheiß des Königs in Frankreich umgebracht worden waren, entstand eine Flut von hugenottischen Schriften in den Frankreich umgebenden Ländern, die dem König und die Königinmutter, Katharina von Medici, des Mordes anklagten (Kingdon, 1988). Die Gruppe der Männer, die Monarchomachen genannt wurden, dachten über eine Verfassung für Frankreich nach, die es dem König unmöglich machen sollte, seine Untertanen willkürlich umzubringen. Der Name Monarchomach (= Königsbekämpfer) ist missverständlich, denn die Monarchomachen waren weder Revolutionäre noch Aufrührer. Vielmehr wollten sie durch eine Verfassung einen Unrechtsstaat in eine Gesellschaft unter dem Gesetz ändern.
Im folgenden Zeitalter des Absolutismus war eine solche politische konstitutionelle Theorie suspekt, dennoch lebten die Gedanken Bezas fort in der Englischen Revolution (Salmon, 1959), in der Philosophie von John Locke und bei den Philosophen der Aufklärung, bis die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1786), die französische Menschenrechte (1789) und die Verfassung (1791) seine Ideen staatstragend machten. Heutzutage ist die Souveränität des Volkes eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie, wie das Grundgesetz betont.
Der Name Monarchomachen bezeichnet Männer und zwar eine größere Gruppe von sowohl Protestanten wie Katholiken (Dennert, 1968, Einleitung IXf.). Es ist jedoch üblich, vor allem an ganz bestimmte Schriften, die zwischen 1573 und 1579 eine konstitutionelle Monarchie einforderten, zu denken. Diese Schrift war zuerst 1573 „Franco Gallia“ (= das fränkische Gallien) vom Juristen François Hotman in Genf. Kurz danach, 1574, erschien das anonyme Pamphlet „Du droit des magistrats“ (= Von den Rechten der Magistraten) in Heidelberg von Theodor Beza in Druck gegeben (Kingdon 1970, Einleitung). Schließlich die anonyme Schrift „Vindiciae contra Tyrannos“ (= Strafgericht gegen die Tyrannen) 1579, vermutlich von einem der Diplomaten Hubert Languet oder Philippe Duplessis-Mornay, womöglich von beiden zusammen verfasst. Alle diese Verfasser haben andere Schriften geschrieben, Beza z.B. war vorrangig ein biblischer Theologe, insofern als seine wissenschaftliche Ausgaben des Neuen Testaments und seine Übersetzung der Psalmen seine wichtigsten Beiträge zur reformierten Theologie waren. Zusammengenommen sind die drei Schriften „Franco Gallia“, „Du droit des magistrats = De iure magistratuum“ und „Vindiciae contra tyrannos“ jedoch ein wichtiger früher Beitrag zum politischen Denken.
I. Genf und die Folgen der Bartholomäusnacht
Nach Genf strömten Ende August 1572 traumatisierte Flüchtlinge aus Frankreich. Sie hatten überstürzt Frankreich verlassen, oft nur mit den Kleidern, die sie am Leibe trugen. In Genf organisierte man Quartier und Kleidung für sie (Manetsch, 2000).
Beza hatte so wenig wie alle andere den mörderischen Überfall auf die Hugenotten vorhergesehen. Die Berichte der Flüchtlinge erschütterten ihn. Er musste um den Fortbestand der reformierten Kirche in Frankreich bangen, auch weil es klar war, dass mindestens so viele Hugenotten wie die, die umgebracht worden waren, zum Katholizismus zurückkehrten.
Vom französischem Wahnsinn
Der Professor für Jurisprudenz, François Hotman, war mit seiner Familie aus Bourges nach Genf geflüchtet. Dort erhielt er einen Lehrstuhl an der Universität und schrieb zuerst (1573) sein Buch „De furoribus gallicis“ (= Vom französischem Wahnsinn), in welchem er von der Ermordung des Admiral Coligny und dem Gemetzel in Frankreich erzählte. Dies war sein Beitrag zum Zeitgeschehen. Danach ließ er im selben Jahr „Franco Gallia“ drucken.
Diese gelehrte Schrift war in akademischen Stil gehalten, weshalb sie der Aufmerksamkeit der Genfer Zensur entging. Hotman beschrieb die Verfassung Galliens vor der Ankunft der Römer, und wie später Frankreich als Königreich durch die Vermischung von Franken mit den ursprünglichen Galliern entstanden sei. Seiner These war, dass Frankreich, historisch gesehen, eine Wahlmonarchie besaß. Die Stände konnten sich einen König aus der königlichen Familie aussuchen, mussten sich aber keineswegs an das Primogenitur halten. Außerdem schreibt Hotman, es wäre ein Unglück für das Land, falls eine Frau an die Macht kommen sollte. Was die Zensur übersehen hatte, war sofort allen Lesern klar: Hotman sah es als eine Katastrophe für Frankreich an, dass die Valoiskönige durch die Erbfolge einander nachfolgten, besonders wenn es sich um Knaben handelte, die entweder von Ratgebern wie der Familie von Guise oder von der Königinmutter Katharina von Medici bevormundet wurden.
Die Wahlmonarchie war Hotmans erklärter Wunsch für Frankreich, und er meinte, dass die Stände die Macht besitzen sollten, den König nicht nur zu wählen, sondern auch abzusetzen, falls er sich als untauglich oder tyrannisch erwies. Der König sei der Diener des Volkes und von einem Eid, Schaden vom Volk abzuwenden, gebunden. Hotman beschrieb einen Kontrakt zwischen König und Volk, mit dem Ziel, den König abzusetzen, falls dieser kontraktbrüchig sei.
Es ist anzunehmen, dass Hotman diese Schrift Beza gab und mit ihm diskutierte. Auch Beza war ja ursprünglich Jurist und mit den Ereignissen in Frankreich bestens vertraut. Die beiden Männer kannten sich gut, waren beide am Hof von Nérac im August 1560 gewesen und hatten beide später dem Prinzen Ludwig von Condé gedient, Beza als theologischer, Hotman als juristischer Ratgeber.
Hotman hatte sich in „Franco Gallia“ mit der Monarchie beschäftigt. Die Frage nach der Schuld für die Grausamkeiten nicht nur in der Bartholomäusnacht, sondern in den mörderischen Wochen und Monaten danach, wurde in allen hugenottischen Schriften über die Massaker erörtert, und die Antwort war meistens, dass der König verantwortlich gewesen war.
Als in Frankreich wieder Ruhe einkehrte, überlegten sich viele der Flüchtlinge, ob sie es wagen konnten, in ihre Heimat zurückzukehren, entweder um vor erneuter Abreise ihren Besitz zu ordnen oder um dort zu bleiben. Im Frühjahr 1573 bot der französische Botschafter bei den Eidgenossen ihnen eine Treueschwur gegenüber dem König als Bedingung für ihre Sicherheit in Frankreich an. In diesem Schwur sollten sie erklären, sie hätten das Land „wegen der Wut der aufgebrachten Bevölkerung“ verlassen. Da die Flüchtlinge zutiefst davon überzeugt waren, der König habe das Gemetzel angeordnet, suchten sie nach Auswegen, den Eid anders zu formulieren. Man traf sich zu Hause bei Beza und formulierte eine Fassung, wonach sie geflüchtet waren „wegen der Wut gegen uns“ und gelobten, treue Untertanen des Königs innerhalb der Rahmen des Gesetzes zu sein. Damit war angedeutet, dass sie, falls der König selbst die Gesetze brach, ihm nicht gehorchen mussten.
Im August 1573 wurde ein entsprechender Vertrag zwischen den Flüchtlingen und der Krone unterzeichnet.
Im Sommer 1574 legte dann Beza dem Rat seinen Beitrag zu den Ereignissen vor, das Manuskript „De iure magistratuum“ (= „Vom Recht der Regierungen gegenüber ihren Mitbürgern“). Jetzt war die Zensur hellwach und riet dringend von einer Veröffentlichung ab. Der Rat entschied sich, diesem Rat zu folgen, nachdem er
„…das Gutachten (der Zensur) gehört hat und gefunden, diese Schrift enthalte nichts als die Wahrheit, wollen sie es trotzdem zu der jetzigen Zeitpunkt nicht drucken lassen, da es Erregung entfachen konnte sowie Probleme für die Stadt schaffen, da der Stil von Herrn de Bèze hinlänglich bekannt sei. Beschluss: Das Buch darf nicht gedruckt werden, und eventuell vorhandene Kopien sind zu vernichten.“ (Geisendorf, 312)
Beza nahm im selben Jahr eine französische Übersetzung mit nach Heidelberg. Dort traf er sich mit dem jungen Prinzen Heinrich von Condé, der in der Bartholomäusnacht zusammen mit Heinrich von Navarra und seine Schwester Katharina von Bourbon gefangen genommen worden war. In der Zwischenzeit hatte Heinrich von Condé flüchten können, während Navarra und seine Schwester immer noch im Louvre festgehalten wurden. Laut Bezas Schrift durften sich niedere Behörden gegen höhere zur Wehr setzen, um ihre Untertanen zu schützen. Der Prinz war folglich befugt, von der Pfalz aus mit pfälzischen Hilfstruppen in Frankreich einzumarschieren, um die Hugenotten zu schützen. Ähnlich hatte eine Stadt wie La Rochelle das Recht, sich gegen eine königliche Armee zu wehren, um ihre Bürger zu schützen. Die Drucklegung von Bezas Schrift in Heidelberg war brandaktuell (Kingdon 1970, Einleitung).
Das Originalmanuskript von Beza war zweifelsohne die lateinische Fassung. Da sie in Genf nicht erscheinen durfte, wurde die französische Übersetzung die Erstausgabe. Die erste gedruckte lateinische Ausgabe erschien 1576 in Basel, vier französische und sechs lateinische Ausgaben wurden zwischen den Jahren 1575 und 1608 gedruckt, so Geisendorf. Abgesehen von seinem Psalter ist „De iure magistratuum“ bzw „Du droit des magistrats“ die meistgelesene Schrift von Beza.
Beza hatte bereits in Genf vor, sein Manuskript anonym herauszugeben. Auch in Heidelberg sorgte er dafür, seine Spuren zu verwischen. Die französische Ausgabe wurde ohne Angabe des Ortes gedruckt. Als Verfasser wurden die Magdeburger angegeben, die ein Buch aus dem Jahr 1550 korrigiert und erweitert hatten: „Du droit des Magistrats sur leur subjects/ Traitte très nécessaire en ce temps, pour advertir de leur devoir tant les magistrats que les subjects: publié par ceux de Magdebourg l´an MDL et maintenant reveu et augmenté de plusieurs raisons et exemples. S.l. 1574; 85 p. in-8.“
Dieser Hinweis auf Magdeburg bezieht sich auf das Magdeburger Bekenntnis von 1550. Magdeburg weigerte sich, die Anordnungen des Interims in der lutherischen Stadt einzuführen. Als Begründung dafür schrieben die Pastoren der Stadt zusammen mit Nikolaus von Amsdorf eine heftige lutherische Widerstandsschrift. Die reformierte Widerstandslehre Bezas hatte ihre Wurzeln in Deutschland. Mehr dazu in Abschnitt III.
II. Vom Recht der Regierungen gegenüber ihren Untergebenen und der Pflicht der Regierten gegenüber den Regierenden
Obwohl Beza aus gegebenem Anlass schrieb, spürt man das nicht in seinem Buch. Das Buch ist in einem sachlichen Ton gehalten und argumentiert, als ob es für einen universitären Hörsaal gedacht sei.
Beza bezieht seine Argumente zum Teil aus der Bibel, zum Teil aus der Geschichte. Er verwendet klassische Beispiele aus der griechisch/römischen Antike, sowie Belege aus der neueren Geschichte. Die klassischen Textbeispiele sind das Rüstzeug eines Humanisten, die modernen eher ein Appell an die Evidenz, die allgemeine menschliche Erfahrung.
Beza betont, dass alle Macht vom Volk ausgeht. Um ordentlich regiert zu werden, hat das Volk sich einen Regenten ausgesucht und ein Kontrakt mit ihm geschlossen. Das Volk war vor dem König da, und der König soll für das Volk da sein, nicht umgekehrt:
„Die Völker sind nicht von den Regierungen hervorgebracht worden. Die Völker, denen es gefallen hat, sich durch einen Prinzen oder durch einige gewählte Herren regieren zu lassen, sind viel älter als ihre Regierungen. Daraus folgt, daß die Völker nicht für die Regierungen geschaffen sind, sondern im Gegenteil die Regierungen für die Völker. […] Daraus folgt, daß die Macht der Regierungen, wie groß und souverän sie auch seien, von derjenigen des Volkes, das sie in ihre Stellung gewählt hat, abhängt und nicht umgekehrt.“ (Klingenheben 1971, 44.61)
Damit erteilte Beza jedem Absolutismus und Gottesgnadentum eine Absage. Der Fürst regiert nicht aus Gottes Gnade, sondern durch einen Kontrakt mit dem Volk. Nur Gott soll man unbedingt gehorchen, sein Gesetz, das in den Zehn Geboten enthalten ist, steht vor jedem irdischen Gesetz. Der Dekalog stellt dar, welche Pflichten die Menschen gegenüber Gott (die ersten vier Gebote, auch die erste Tafel des Gesetzes genannt) und gegenüber den Mitmenschen (die letzten 6 Gebote, die zweite Tafel des Gesetzes) haben. Da diese Gebote absolut gelten, muss jedes irdische Gesetz sich daran messen lassen. Die Bürger haben eine Richtschnur, nach welcher sie ihre Regierung beurteilen können. Für Beza fallen die Zehn Gebote mit dem Naturrecht zusammen.
„Ich sage also, daß die Autorität der Regierungen – so groß und mächtig sie auch seien – durch zwei Grenzsteine eingeschränkt ist, die Gott selbst gesetzt hat, nämlich Frömmigkeit und Nächstenliebe. Wenn es geschieht, daß sie diese überschreiten, muß man sich jenes Apostelwortes erinnern: »Es ist besser Gott zu gehorchen als Menschen«“ (Apg 5,29b, a.a.O., 39).
Wenn alles gut liefe, sei der Regent sich seiner Pflichten gegenüber Gott und dem ihm anvertrauten Volk bewusst. Aber leider entwickle sich mancher Regent zu einem Tyrannen. Manchmal erobere ein Tyrann andere Länder und Völker; die Eroberten dürften sich dann verteidigen. Beza kann in einem solchen Fall den Tyrannenmord gutheißen, sogar den von einer Privatperson begangenen.
Aber Bezas Thema ist ein anderes: Wann wird ein legitimer Herrscher gegenüber seinem eigenen Volk zum Tyrannen? Der Antwort ist klar: Wenn dieser kontraktbrüchig wird. Wenn ein König seine eigenen Gesetze bricht, sind die Untertanen ihm nicht länger zu Gehorsam verpflichtet.
Im Allgemeinen darf ein Untertan davon ausgehen, dass die Regierung rechtens handelt, nur wenn die Regierung etwas anordnet, was gegen die normalen Pflichten verstößt, darf man sich verweigern. Die normalen Pflichten eines Menschen sind für Beza das Naturrecht, das z.B. das Familienleben regelt: „Alle diese Aufgaben…müssen wir treu erfüllen ohne davon abgebracht zu werden durch irgendwelche Edikte, Drohungen oder ungerechte Peinigungen von irgend jemand“ (a.a.O., 41f). Locke hat das Naturrecht definiert als das Recht auf Leben, Freiheit, Unversehrtheit und Eigentum. In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung wurde es das Recht auf Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück. Sowohl Beza wie auch Locke und Jefferson verbanden ganz selbstverständlich das Gesetz Gottes mit dem Naturrecht.
Aber Beza geht einen Schritt weiter: „Aber wenn der Tyrann dir verbietet zu tun, was Gott dir befohlen hat, so hast du deine Aufgabe nur dann erfüllt, wenn du, abgesehen davon, daß du den Tyrannen nicht gehorchst, auch Gott gehorchst.“ (A.a.O., 41). Beza fährt fort:
„Es ist der Ruhm der Christen, von allen Unrecht zu erleiden, aber niemandem Unrecht zu tun. Jemand könnte sagen: Wie ist das nun, gibt es kein Mittel gegen einen Regenten, der seine Herrschaft gegen alle göttliche und menschliche Rechte mißbraucht? Ja, es gibt sie gewiß, sogar wenn man auf menschliche Mittel zurückgreift.“ (A.a.O., 43)
„Was können die Untertanen mit gutem Gewissen tun, wenn ihre höchsten, rechtmäßigen Regierungen nachweislich zu Tyrannen werden?“ (A.a.O., 51f.)
Auf diese rhetorische Frage antwortet Beza, dass es mehrere Instanzen gibt. Zuerst die Privatpersonen: sie dürfen nichts auf eigene Faust unternehmen. Dann die untergeordneten Behörden und schließlich die: „…die zwar nicht die souveräne oder ordentliche Macht auszuüben haben, aber für alle Fälle eingesetzt sind, um als Zaum und Zügel der souveränen Regierung zu wirken.“ (A.a.O., 52)
Es seien die Gerichtshöfe, die Bürgermeister, die Vögte und die Ständerversammlung, die sich einem tyrannischen König widersetzen könnten, wenn nötig sogar mit Waffengewalt. Der König habe gegenüber den Amtsträgern bei seiner Krönung einen Eid abgelegt, nach den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu regieren. Wenn er diese Gesetze willkürlich breche, seien die Beamten verpflichtet, das Volk, das ihnen anvertraut sei, zu schützen. Sie seien nur dem Staat verpflichtet, nicht der Person des Königs.
Hier kommt Beza zu seiner Kernthese: die Rechte und Pflichten der niederen Behörden. Die Idee der Wahlmonarchie und der Kontrakt zwischen König und Volk hatte er mit Hotman gemeinsam. Beza behauptet, dass die untergeordneten Behörden für das Wohlergehen des Volkes Sorge tragen müssen, wenn der König seine Macht missbraucht. Privatpersonen dürften auf gar keinen Fall eine Revolution anfangen:
„…die Aufgabe der Privatpersonen in dieser Notlage ist, sich mit dem untergeordneten Magistraten zu verbünden und ihre Bürgerpflicht zu erfüllen.“ (A.a.O., 94)
Er fügt hinzu:
„…die Tyrannei muß ganz bekannt sein; man darf niemals zu den Waffen greifen, bevor man alle andere Mittel versucht hat; und schließlich: man muß sorgfältig nicht nur das erwogen haben, was erlaubt ist, sondern auch das, was heilsam ist aus der Besorgnis, daß das Heilmittel nicht schlimmer sei als die Krankheit.“ (A.a.O., 95)
Mit anderen Worten: die Konsequenzen sollen sorgfältig bedacht sein.
Zu Letzt diskutiert Beza, ob Bürger sich auch in Religionsfragen schützen dürfen. Die Frage ist, ob Religion sich ausschließlich friedlicher Mitteln bedienen soll. Beza verwirft die Anwendung von Waffen, um eine Religion zu verbreiten. Nur durch „die Predigt des Wortes Gottes, durch Gebet und durch Geduld“ (a.a.O., 105) kann das Evangelium verkündet werden. Beza erwähnt die zwei Reiche-Lehre Luthers: „Man fügt diesem weiter die Abschnitte der Bibel hinzu, die den Unterschied zeigen, den es zwischen dem Königreich dieser Welt und dem geistlichen Reich gibt“. Aber Beza hält fest, dass die Religion in dieser Welt ihren Platz hat und dass die Regeln der Welt auch für Christen gelten:
„Zunächst antworte ich darauf: Es ist zu absurd und falsch anzunehmen, daß die Verteidigungsmittel, die den Angelegenheiten dieser Welt gemäß sind, (wie die Justiz und die Waffen sind) nicht nur andersartig seien als die geistlichen Verteidigungsmittel, sondern auch entgegengesetzt und derartig zuwiderlaufend, daß es in Fragen der Religion keine Anwendung für sie gäbe.“ (A.a.O., 105)
„Diejenigen, die die Regierungen über die Völker haben, müssen alle Mittel, die sie von Gott empfangen haben, unter denen, die ihnen anvertraut sind, zur Aufrechterhaltung des Gottesdienstes (in dessen Beachtung seine Ehrung liegt) anwenden.“ (A.a.O., 106)
Hier hat Beza vermutlich die hugenottischen Städte im Blick. An diesem Punkt ist er mit dem Magdeburger Bekenntnis vollkommen einig ist.
III. Das Magdeburger Bekenntnis und Luthers Lehre von der Notwehr
Im bewegten 16. Jahrhundert war Beza nicht der Erste, der über Möglichkeiten des Widerstands nachdachte. Er zitierte, wie oben gezeigt, selbst das Magdeburger Bekenntnis.
Luther hatte in den 1520ern mehrere Schriften herausgegeben, die die Trennung zwischen der Religion und dem weltlichen Regiment betonten. Beide „Reiche“ waren gottgewollt, aber sollten getrennt gehalten werden. Die Religion sollte ohne Zwang nur durch das Wort verkündigt werden und die Welt, die ja auch aus schlechten Christen und bösartigen Leuten bestand, sollte mit Gesetzen, Justiz und Waffengewalt regiert werden. Christenmenschen durften regieren oder Soldaten sein, weil die Welt Gott gehörte, und sie sollten, wenn erforderlich, ohne Bedenken die Strenge des Gesetzes oder kriegerische Mitteln einsetzen.
Sie sollten aber nicht versuchen, das Paradies auf Erden einzuführen.
Der große Bauernkrieg 1525 hatte vollends Luther davon überzeugt, dass, wenn „der gemeine Mann“, „Herr Omnes“, mit den Worten des Evangeliums die Herrschaft des Adels abschütteln wollte, die Anarchie ausbrechen würde. Seit diesem für Luther traumatischen Ereignis ließ er Fürsten die Reformation in ihre Länder einführen und aufrechterhalten.
Nach dem Augsburger Reichstag 1530 änderte sich die Situation und damit auch Luthers Haltung. Der Kaiser wollte nämlich das Wormser Edikt, das Luthers Sache als Ketzerei verbot, endlich durchführen. Die lutherschen Fürsten waren erschrocken und überlegten, inwieweit Widerstand gegen den Kaiser möglich und erlaubt war. Der Schmalkaldische Bund entstand mit Luthers - etwas zögerlichem - Segen (Wolgast 1977, 165-200, Scheible 1969). Er schrieb 1531 „Warnung an seine lieben Deutschen“ um den Deutschen davor zu warnen, der Katholizismus könne in den protestantischen Territorien wieder eingeführt werden. Er forderte nicht direkt zu Widerstand auf, aber bat Alle, die Wiederherstellung der katholischen Religion nicht zu unterstützen.
Der leitende Kraft im Schmalkaldischem Bund war der Landgraf Philipp von Hessen. Sein theologischer Berater war Martin Bucer aus Straßburg. Bucer hatte keine Bedenken, die Verteidigung gegen den Kaiser zu bejahen (Strohm 2002, 231-244), denn auch er war der Ansicht, die Stände hatten dem Kaiser gegenüber gewisse Freiheiten, z.B. in der Religionsausübung.
Nach dem Sieg des Kaisers im Schmalkaldischem Krieg 1547, wurde 1548 das Interim eingeführt. Die Protestanten durften den Kelch im Abendmahl und die Priesterehe behalten, ansonsten wurde katholische Lehre wieder eingeführt. Die Lutheraner waren zutiefst gespalten, ob und inwieweit sie sich dem Interim beugen sollten. Viele flüchteten, unter anderem Bucer, und fanden Asyl in England.
Die Stadt Magdeburg entschloss sich, das Interim nicht einzuführen (Kaufmann 2003). Die Prediger der Stadt begründeten ihre Haltung, indem sie 1550 das Magdeburger Bekenntnis verfassten. In dieser Schrift bekannten sie sich zuerst zur lutherischen Lehre, um dann zu begründen, warum Widerstand gegen den Kaiser unerlässlich war: Sie wollten in dieser Lehre leben und sterben.
Interessant ist, dass sie Luther huldigten als ihrem Vorbild und Glaubensvater. Sie bezogen sich vor allem auf seine oben erwähnte Schrift „Warnung an seine lieben Deutschen“ von 1531 und räumten ein, Luther habe verschiedene Positionen in seinen langen Leben bezogen. Aber obwohl sie mit der „zwei-Reiche“ Lehre vertraut waren, waren sie dennoch überzeugt, in Luthers Geist zu handeln, wenn sie sich weigerten, das Interim einzuführen und damit Widerstand gegen den Kaiser leisteten. Das so oft zitierte Bibelwort Römer 13 wurde von ihnen so ausgelegt, dass rechtmäßige Obrigkeit die Guten schützen und die Bösen strafen solle. Tat sie es nicht, war sie nicht von Gott (Röm. 13, 4).
Die Stadt wurde schließlich 1552 von den kaiserlichen Truppen erobert, aber zu dem Zeitpunkt war der Kaiser praktisch entmachtet und nicht länger im Stande, etwas gegen seine aufrührerischen Untertanen zu tun. Der Augsburger Religionsfrieden 1555 erlaubte der Stadt, wieder lutherisch zu sein.
IV. Schluss
Schon 1553 hatte Beza von den Rechten der niederen Obrigkeit geschrieben (Kingdon 1955). Dabei waren ihm die lutherschen Überlegungen zum Widerstandsrecht der Stände und Städte dem Kaiser gegenüber bekannt.
Der Kaiser war 1519 von den Kurfürsten gewählt worden und hatte eine Wahlkapitulation unterschrieben. Damit konnten die Fürsten ihre Religionsfreiheit behaupten, bis sie den Schmalkaldischen Krieg verloren. Auf Dauer konnte der Kaiser allerdings nicht im gesamten Reich die katholische Religion wieder durchsetzen. Als der Kurfürst Moritz von Sachsen sich gegen ihn wandte, musste Karl V. aufgeben und verließ Deutschland.
Dieses Beispiel für die Macht und Möglichkeiten der niederen Obrigkeiten war Beza bekannt. Hotman hatte bereits für die Wählbarkeit der französischen Könige argumentiert und Beza schloss sich diesem Argument an.
Dennoch ging Beza weiter als seine deutschen Vorlagen: er plädierte für eine Verfassung dem Naturrecht gemäß – auch wenn er als Theologe zuerst an den Dekalog dachte. Er behauptete, der König stünde nicht über die Gesetze, sondern müsste sie befolgen.
In den zehn Jahren, seitdem der erste Religionskrieg in Frankreich ausgebrochen war, wirkte Beza, so weit ihm möglich, bei jedem Friedensvertrag mit, um rechtliche Sicherheit für die Hugenotten zu gewinnen. Das von ihm ausgehandelte Edikt vom Januar 1562 war das für die Reformierten günstigste, bis sie 1598 endgültige Rechtsicherheit mit dem Edikt von Nantes erreichten. Auch der Friedensvertrag von 1570, auf hugenottischer Seite von Jeanne d´Albret verhandelt, gab den Hugenotten weitgehende Sicherheit. Die Hochzeit von Heinrich von Navarra mit Marguerite de Valois wurde als Unterpfand für den Frieden in Frankreich gesehen. Bis zur Bartholomäusnacht hatte Beza begründete Hoffnung, die Hugenotten seien durch Verträge und Edikte geschützt. Diese Rechtslage hatte der König willkürlich außer Kraft gesetzt, wozu er laut Beza keine Befugnis hatte. Der König wurde zum Tyrannen.
Beza wünschte sich in Frankreich einen Rechtsstaat, konkreter: eine konstitutionelle Monarchie und eine Regierung für das Volk. Mit diesem Wunsch ging er weiter als seine deutschen Vorgänger. Bei ihm findet man die abwertende Bezeichnungen „Herr Omnes“ oder „Hans Unvernunfft“ (v. Friedeburg 1999, 64, Zitat aus dem Magdeburger Bekenntnis) nicht. Er spricht vom Volk und von Privatpersonen, denen kein Widerstandsrecht eingeräumt werden kann, aber er ist niemals verachtend.
Beza war kein Demokrat in unserem Sinne, freie Wahlen waren ihm unbekannt. Dennoch setzte er gewisse Denkstrukturen zum ersten Mal in die Welt. Die vielen Drucke seiner Schrift sowie auch die Anfeindungen derjenigen, die den königlichen Absolutismus vertraten, zeigen, dass seine Botschaft weit reichte.
Literaturliste
Quellen:
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Beza, Theodor: De iure magistratuum, Vom Recht der Regierungen gegenüber ihren Mitbürgern, übersetzt und kommentiert von Werner Klingenheben, Zürich 1971.
Theodor Beza: De iure magistratuum, hrsg. v. Klaus Sturm, Neukirchen-Vluyn 1965.
Bèze, Théodore de: Du droit des magistrats, Introduction, édition et notes par Robert M. Kingdon, Genève 1970.
Beza, Brutus, Hotman, Calvinistische Monarchomachen, übersetzt von Hans Klingelhöfer, hrsg. und eingeleitet von Jürgen Dennert, Klassiker der Politik Bd. 8, Köln und Opladen 1968.
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Luther, Dr. Martin: Von Weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei, 1523, WA 11, 245-281.
Luther, Dr. Martin: Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein können, 1526, WA 19; 623-662.
Luther, Dr. Martin: Warnung an seine lieben Deutschen, 1531, WA 30,3; 276-322.
(Alle Luther-Schriften sind in moderner Sprache in der Inselausgabe 1983, Bd. IV, abgedruckt.)
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