'Unsere Kirche ist schuldig geworden, weil in ihr Täter geschützt wurden'

Rheinland: Radiogottesdienst zum Thema 'Sexualisierte Gewalt und Kirche'


© Pixabay

Die Evangelische Kirche im Rheinland gestaltete am Sonntag, 27. Oktober 2019, einen Radiogottesdienst auf WDR 5. Das Thema: „Ich aber vertraue auf Dich, Gott – Sexualisierte Gewalt und Kirche“. Bestandteil des Radiogottesdienstes war ein Schuldbekenntnis der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche, gesprochen von Vizepräses Christoph Pistorius. Hier im Wortlaut.

Ewiger Gott, vor Dir bekennen wir unsere schwere Schuld. Als Kirche und als Einzelne.

Mein Name ist Christoph Pistorius.

Ich stehe hier als Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland. Ich bin Mitglied der Kirchenleitung und leite in der Landeskirche die Abteilung Personal, die für alle Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Kirche zuständig ist. Seit vielen Jahren habe ich mit dem Thema sexualisierte Gewalt oder Missbrauch zu tun.

Unter dem Dach der Kirche haben Menschen die Würde anderer missachtet und verletzt. Unter dem Dach der Kirche haben Menschen ihren Mitmenschen Gewalt angetan, sie missbraucht und in vielen Fällen so deren weiteres Leben bleibend zerstört.

Unsere Kirche ist schuldig geworden, weil in ihr Täter geschützt wurden. In Gemeinden ist weggeschaut worden, weil das Ansehen des Amtsträgers hoch war. In der Kirche sind Opfer von sexualisierter Gewalt nicht gehört worden. In den Gemeinden und Einrichtungen unserer Kirche sind Kinder und Jugendliche nicht geschützt worden. Das ist unverzeihlich.

Ich kenne auch die andere Seite. Ich kann erzählen von Tätern, die die Folgen zu tragen hatten, nicht nur strafrechtlich, sondern auch ihren Dienst in der Kirche betreffend, wo die Institution schnell und konsequent gehandelt hat. Ich kann erzählen von Opfern, denen zu ihrem Recht verholfen wurde und die Unterstützung von vielen Menschen in der Kirche erfahren haben.

Für die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist es eindeutig:

Täter dürfen auf keinen Fall durch ihr Amt in der Kirche vor Strafe und Konsequenzen geschützt werden. Täter dürfen nicht durch die persönliche Bekanntschaft mit Verantwortlichen geschützt werden. Opfer nehmen wir ernst. Betroffenen hören wir zu. Gegen das Wegschauen gehen wir vor. Verharmlosung und Unwissen müssen wir vorbeugen.

Ewiger Gott, vor Dir bekennen wir unsere schwere Schuld:

Unsere Worte kommen an ihre Grenzen, wo wir versagen.

Unsere Worte kommen an ihre Grenzen, wenn wir schuldig werden an unseren Nächsten und an Dir.

Heile Du, Gott.

Zu den Hintergründen:

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat im Jahr 2003 ein für alle kirchlichen Organe verbindliches zweigleisiges Verfahren für den Umgang mit Verdachtsfällen auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eingeführt. Es regelt einerseits die Beratung und Hilfe für Opfer und gibt andererseits klare Anweisungen für die konsequente strafrechtliche und disziplinarische Verfolgung von Taten. Beide Säulen sind unabhängig voneinander.

Für die Beratung und weitere Hilfen können sich Betroffene an eine unabhängig arbeitende Ansprechstelle (ekir.de/ansprechstelle) wenden. Mitteilungen von Betroffenen werden streng vertraulich behandelt. Über das weitere, vor allem auch strafrechtliche Vorgehen entscheiden die Betroffenen. Ausgenommen sind Angaben, die den Verdacht einer Straftat gegen Kinder und Jugendliche begründen. Hier wird grundsätzlich Anzeige erstattet.

Werden Pfarrerinnen und Pfarrer beschuldigt, prüft die im Landeskirchenamt zuständige juristische Person, ob ein kirchliches Disziplinarverfahren eingeleitet wird und ob Strafanzeige gestellt werden kann. Von einer Anschuldigung Betroffene werden für die Dauer des Verfahrens suspendiert. Wird ein staatliches Strafverfahren eingestellt, endet damit nicht zwangsläufig das Disziplinarverfahren, da die rheinische Kirche auch Vergehen nachgeht, die zwar strafrechtlich nicht relevant sind, aber mit dem Pfarrdienst nicht vereinbar sind.

Bei einem Verdacht gegen privatrechtlich Angestellte haben die Vorgesetzten (Presbyterium, Kreissynodalvorstand) die erforderlichen Schritte bei staatlichen und kommunalen Stellen (Staatsanwaltschaft, Jugendamt u. a.) einzuleiten. Sie werden dabei vom Landeskirchenamt unterstützt.


Quelle: EKiR