'Ein unverzichtbarer Teil der Glaubens- und Gewissensfreiheit'

EAK fordert Recht auf Asyl für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer


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Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für KDV und Frieden (EAK) hat sich aus Anlass des Internationalen Tages der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai) dafür ausgesprochen, dass in Deutschland Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Kriegsgebieten Asyl erhalten.

„Derzeit lehnen deutsche Behörden und Gerichte dies meist ab, weil Staaten ein Recht zugestanden wird, eine Wehrpflicht durchzusetzen“, kritisiert Wolfgang Buff, einer der Sprecher der EAK. Dies führe dazu, dass immer wieder auch Menschen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben und in Deutschland Schutz vor Verfolgung suchen würden, in ihr Heimatland wieder abgeschoben würden und dort wieder verfolgt würden. „Darum ist es wichtig, dass dies geändert wird“, macht Buff deutlich.

„Es gibt viele Fälle, wo Menschen den Militärdienst verweigern oder desertieren, weil ihr Kriegsdienst eine Teilnahme an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeuten würde. Allein dies wäre schon Grund genug, den Betroffenen in Deutschland Schutz und Asyl zu gewähren“, betont Maike Rolf, die die EAK im Europäischen Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) vertritt und für EBCO im European Youth Forum mitwirkt. „Es geht aber auch darum, deutlich zu machen, dass Kriegsdienstverweigerung ein unverzichtbarer Teil der Glaubens- und Gewissensfreiheit ist. Eine Verweigerung des Kriegsdienstes, ebenso aber auch eine Desertion sind mutige persönliche Schritte aus Gewissensnot, die zu achten und zu schützen, aber nicht zu verfolgen sind“, so Maike Rolf.

Für Friedhelm Schneider, EAK-Mitglied und EBCO-Vorsitzender, bleibt es ein inakzeptabler Zustand, dass die deutsche Bundesregierung keinerlei Interesse an der europäischen Durchsetzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung erkennen lässt. Offensichtlich fühle sich das Außenministerium nur unzureichend an die EU-Leitlinien zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit von 2013 gebunden, die die Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ausdrücklich einfordern. Im Bereich des Europarats werde die jahrzehntelange Missachtung der Urteile, die der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof zugunsten türkischer Kriegsdienstverweigerer gefällt hat, auch von deutscher Seite hingenommen, ohne dass Konsequenzen erfolgten. Die Ausblendung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus der staatlichen Menschenrechtspolitik sei, so Schneider, in vielfacher Hinsicht ein problematisches Signal, das dringend der Korrektur bedürfe.

Mittlerweile beobachte die EAK zudem mit Sorge, dass in vielen europäischen Ländern zunehmend Menschen, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern würden, Diskriminierungen ausgesetzt seien, sagt die EAK-Referentin. Dazu komme, dass viele Länder mittlerweile auch wieder die Wehrpflicht einführen würden, so kürzlich in Litauen. „Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen setzt sich die EAK für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ein. Und dies ist nötiger denn je“, so Maike Rolf.

Doch auch in Deutschland spiele die Kriegsdienstverweigerung weiterhin eine Rolle, gibt Wolfgang M. Burggraf zu bedenken. „Seit der Aussetzung der Einberufung zur Wehrpflicht in Deutschland spielt eine Kriegsdienstverweigerung zahlenmäßig nur eine geringe Rolle, aber auch heute verweigern weiterhin Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten aus Gewissensgründen den Kriegsdienst und landen oft vor Verwaltungsrichtern“, erläutert der EAK-Geschäftsführer. Hier sei es Aufgabe der EAK, die Prozesse zu beobachten, aber auch den Betroffenen zur Seite zu stehen. „Dazu kommt, dass Soldatinnen und Soldaten, die einen KDV-Antrag stellen, oft auch unfairer Behandlung nicht zuletzt durch Kameraden in der Bundeswehr ausgesetzt sind, die nicht zu akzeptieren sind. Denn sie nehmen ein Grundrecht wahr“, so Burggraf.


Quelle: EAK