Evangelische Kirche von Westfalen

Obwohl die Reformatoren Martin Luther und Johannes Calvin nie in Westfalen waren, haben ihre Gedanken das kirchliche Leben in Westfalen stark beeinflusst. Bereits 1524 waren in westfälischen Städten reformatorische Predigten zu hören. Nach und nach entstanden auf westfälischem Boden lutherische und reformierte Gemeinden.

Die Herzöge, die in Westfalen die Grafschaften Mark und Ravensberg besaßen, erlaubten in ihren Territorien die Bildung reformatorischer Gemeinden, die sich relativ selbständig entwickeln konnten. Auch Anhänger Zwinglis und Calvins bildeten selbständige Gemeinden. Erst der Westfälische Frieden von Münster und Osnabrück 1648 führte zur reichsrechtlichen Gleichstellung der Reformierten mit den Lutheranern und Katholiken.

König Friedrich Wilhelm III. erließ 1817 den Unionsaufruf, der die Vereinigung der evangelischen Konfessionen zum Ziel hatte. Da jedoch nicht alle westfälischen Gemeinden diesem Aufruf folgten, kam es zu einer Verwaltungsunion, in der bis heute lutherische, reformierte und unierte Gemeinden verbunden sind. In der rheinisch-westfälischen Kirchenordnung von 1835 wurde erstmals die presbyterial-synodale Tradition rechtlich verankert. Sie besagt, dass die Kirche nicht durch Konsistorien von oben sondern durch Presbyterien und Synoden von unten geleitet wird.

Im Dritten Reich formierte sich die Bekennende Kirche als Widerstand gegen die Kirchenpartei der »Deutschen Christen« und die nationalsozialistische Ideologie. Unter der Leitung des westfälischen Präses Karl Koch konstituierte sich 1934 in Dortmund die erste westfälische Bekenntnissynode. In Barmen trat die erste Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zusammen. Ihr wichtigstes Ergebnis ist die Barmer Theologische Erklärung.

Bis 1945 war die westfälische Kirche als Kirchenprovinz Westfalen Teil der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union (APU). Im Rahmen der Neuordnung der APU erfolgte die Verselbstständigung als Evangelische Kirche von Westfalen, die mit der Kirchenordnung 1953 die presbyterial-synodale Ordnung unserer Kirche festgeschrieben hat.

Die Gemeinden in der EKvW leben aus den Traditionen der Reformation: Kirchengemeinden mit unterschiedlichem Bekenntnisstand (evangelisch-lutherisch, evangelisch-reformiert, evangelisch-uniert) sind in der unierten westfälischen Kirche miteinander verbunden. Die meisten reformierten Gemeinden finden sich im Siegerland, im Tecklenburger Land und im Wittgensteiner Land.

Die Leitung der EKvW liegt bei der Landessynode unter der Leitung der Präses. Seit 2012 ist Annette Kurschus Präses der westfälischen Landeskirche.

Kontakt:

Evangelische Kirche von Westfalen
Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-0
Fax (Zentrale): 0521 594-129
E-Mail: info@evangelisch-in-westfalen.de
Home: www.evangelisch-in-westfalen.de



Ökumene

Schwierige Religionsfreiheit
Überlegungen zum Verhältnis von Religion und Staat. Von Jochen Denker
Nach Kruzifix-Urteil und Kopftuch-Verbot muss sich die Kirche nach ihrem Selbstverständnis und ihrem Umgang mit der Religionsfreiheit fragen lassen.

Dr. Jochen Denker, Wuppertal-Ronsdorf
Ökumenisch kann nur sein, wer konfessionell ist
Was bedeutet
Der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Braunschweig Dr. Friedrich Weber plädiert für eine Stärkung der Konfessionen um des gesamtevangelischen Profils willen.

Friedrich Weber
Leuenberger Konkordie
Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa 16. März 1973
Mit der Leuenberger Konkordie haben lutherische, reformierte und unierte Kirchen Europas in der Bindung an die sie verpflichtenden Bekenntnisse und unter Berücksichtigung ihrer Traditionen die theologischen Grundlagen ihrer Kirchengemeinschaft dargelegt und einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewährt. Dies schließt Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft und die gegenseitige Anerkennung der Ordination ein. Die Leuenberger Konkordie ist als Dokument ökumenischer Gemeinschaft von allen Kirchen angenommen worden.

Homepage der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE)
Georg Rieger
Ökumenischer Realismus
Interview mit Peter Bukowski
In einem Gespräch mit dem Journalisten Rüdiger Durth (Berlin) plädierte der Moderator des Reformierten Bundes für einen „ökumenischen Realismus“ und für ein „Gespräch darüber, wie Ökumene angesichts nicht auszuräumender Lehrunterschiede gedacht und mit noch mehr Leben gefüllt werden kann“.
Nicht jede Trennung ist ein Skandal
Was ist eigentlich unter der Einheit der Kirche zu verstehen?
Michael Weinrich spricht im Interview über Fundamentalismus und Ökumene. Dabei kritisiert er die Fixierung vieler Kirchenvertreter auf einen Konsens zwischen den Evangelischen und den Katholiken.
Ökumene mit Leben füllen
Peter Bukowski plädiert für einen ökumenischen Realismus
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Das Licht Christi scheint auf alle
Eindrücke von der 3. Europäischen Ökumenischen Versammlung in Sibiu/ Hermannstadt
Von Steffen Tuschling, Delegierter der Evangelisch-reformierten Kirche

Steffen Tuschling, Pastor an der Bergkirche in Osnabrück
Partnerschaft auf Augenhöhe
Von Ravinder Salooja
In kirchlichen Partnerschaften ist Gleichwertigkeit der Partner selten Wirklichkeit. Wie aber kann Partnerschaft begegnung funktionieren, die Raum gibt für Austausch und Begegnung, ohne das Ziel, die Probleme des Anderen lösen zu wollen?

Ravinder Salooja
Die versöhnte Verschiedenheit als Weg in die Zukunft
Eine Würdigung des Ökumenischen Rats der Kirchen vom Vorsitzenden der ACK Deutschland, Landesbischof Friedrich Weber
Der kritischen Anfrage, ob der ÖRK heutzutage noch relevant sei, entgegnet Landesbischof Weber, ihm müsse eine „präzise Rolle im Miteinander weltweiter ökumenischer Organisationen zugewiesen werden“. Dabei sollte der ÖRK die konfessionellen Verschiedenheiten zum Strahlen bringen.

Quelle: Pressemeldung der VELKD vom 4. Februar 2004 (bearb.)
Das gemeinsame Handeln ist normal. Das konfessionelle Eigenleben muss begründet werden.
Professor Reinhard Frieling referierte über die Zukunft der Konfession
Anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten im Allgäu formulierte der ehemalige Direktor des Konfessionskundlichen Instituts der EKD sieben Thesen über die Existenzberechtigung unterschiedlicher Glaubensrichtungen innerhalb des Protestantismus.

Georg Rieger
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