Evangelische Kirche von Westfalen

Obwohl die Reformatoren Martin Luther und Johannes Calvin nie in Westfalen waren, haben ihre Gedanken das kirchliche Leben in Westfalen stark beeinflusst. Bereits 1524 waren in westfälischen Städten reformatorische Predigten zu hören. Nach und nach entstanden auf westfälischem Boden lutherische und reformierte Gemeinden.

Die Herzöge, die in Westfalen die Grafschaften Mark und Ravensberg besaßen, erlaubten in ihren Territorien die Bildung reformatorischer Gemeinden, die sich relativ selbständig entwickeln konnten. Auch Anhänger Zwinglis und Calvins bildeten selbständige Gemeinden. Erst der Westfälische Frieden von Münster und Osnabrück 1648 führte zur reichsrechtlichen Gleichstellung der Reformierten mit den Lutheranern und Katholiken.

König Friedrich Wilhelm III. erließ 1817 den Unionsaufruf, der die Vereinigung der evangelischen Konfessionen zum Ziel hatte. Da jedoch nicht alle westfälischen Gemeinden diesem Aufruf folgten, kam es zu einer Verwaltungsunion, in der bis heute lutherische, reformierte und unierte Gemeinden verbunden sind. In der rheinisch-westfälischen Kirchenordnung von 1835 wurde erstmals die presbyterial-synodale Tradition rechtlich verankert. Sie besagt, dass die Kirche nicht durch Konsistorien von oben sondern durch Presbyterien und Synoden von unten geleitet wird.

Im Dritten Reich formierte sich die Bekennende Kirche als Widerstand gegen die Kirchenpartei der »Deutschen Christen« und die nationalsozialistische Ideologie. Unter der Leitung des westfälischen Präses Karl Koch konstituierte sich 1934 in Dortmund die erste westfälische Bekenntnissynode. In Barmen trat die erste Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zusammen. Ihr wichtigstes Ergebnis ist die Barmer Theologische Erklärung.

Bis 1945 war die westfälische Kirche als Kirchenprovinz Westfalen Teil der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union (APU). Im Rahmen der Neuordnung der APU erfolgte die Verselbstständigung als Evangelische Kirche von Westfalen, die mit der Kirchenordnung 1953 die presbyterial-synodale Ordnung unserer Kirche festgeschrieben hat.

Die Gemeinden in der EKvW leben aus den Traditionen der Reformation: Kirchengemeinden mit unterschiedlichem Bekenntnisstand (evangelisch-lutherisch, evangelisch-reformiert, evangelisch-uniert) sind in der unierten westfälischen Kirche miteinander verbunden. Die meisten reformierten Gemeinden finden sich im Siegerland, im Tecklenburger Land und im Wittgensteiner Land.

Die Leitung der EKvW liegt bei der Landessynode unter der Leitung der Präses. Seit 2012 ist Annette Kurschus Präses der westfälischen Landeskirche.

Kontakt:

Evangelische Kirche von Westfalen
Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-0
Fax (Zentrale): 0521 594-129
E-Mail: info@evangelisch-in-westfalen.de
Home: www.evangelisch-in-westfalen.de



Evangelische Kirche von Westfalen

Logo der EKvW

Zur Evangelischen Kirche von Westfalen gehören 454 Gemeinden, in 27 Kirchenkreisen, mit 2 Millionen Mitgliedern.

Obwohl die Reformatoren Martin Luther und Johannes Calvin nie in Westfalen waren, haben ihre Gedanken das kirchliche Leben in Westfalen stark beeinflusst. Bereits 1524 waren in westfälischen Städten reformatorische Predigten zu hören. Nach und nach entstanden auf westfälischem Boden lutherische und reformierte Gemeinden.

Die Herzöge, die in Westfalen die Grafschaften Mark und Ravensberg besaßen, erlaubten in ihren Territorien die Bildung reformatorischer Gemeinden, die sich relativ selbständig entwickeln konnten. Auch Anhänger Zwinglis und Calvins bildeten selbständige Gemeinden. Erst der Westfälische Frieden von Münster und Osnabrück 1648 führte zur reichsrechtlichen Gleichstellung der Reformierten mit den Lutheranern und Katholiken.

König Friedrich Wilhelm III. erließ 1817 den Unionsaufruf, der die Vereinigung der evangelischen Konfessionen zum Ziel hatte. Da jedoch nicht alle westfälischen Gemeinden diesem Aufruf folgten, kam es zu einer Verwaltungsunion, in der bis heute lutherische, reformierte und unierte Gemeinden verbunden sind. In der rheinisch-westfälischen Kirchenordnung von 1835 wurde erstmals die presbyterial-synodale Tradition rechtlich verankert. Sie besagt, dass die Kirche nicht durch Konsistorien von oben sondern durch Presbyterien und Synoden von unten geleitet wird.

Im Dritten Reich formierte sich die Bekennende Kirche als Widerstand gegen die Kirchenpartei der »Deutschen Christen« und die nationalsozialistische Ideologie. Unter der Leitung des westfälischen Präses Karl Koch konstituierte sich 1934 in Dortmund die erste westfälische Bekenntnissynode. In Barmen trat die erste Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zusammen. Ihr wichtigstes Ergebnis ist die Barmer Theologische Erklärung.

Bis 1945 war die westfälische Kirche als Kirchenprovinz Westfalen Teil der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union (APU). Im Rahmen der Neuordnung der APU erfolgte die Verselbstständigung als Evangelische Kirche von Westfalen, die mit der Kirchenordnung 1953 die presbyterial-synodale Ordnung unserer Kirche festgeschrieben hat.

Die Gemeinden in der EKvW leben aus den Traditionen der Reformation: Kirchengemeinden mit unterschiedlichem Bekenntnisstand (evangelisch-lutherisch, evangelisch-reformiert, evangelisch-uniert) sind in der unierten westfälischen Kirche miteinander verbunden. Die meisten reformierten Gemeinden finden sich im Siegerland, im Tecklenburger Land und im Wittgensteiner Land.

Die Leitung der EKvW liegt bei der Landessynode unter der Leitung der Präses. Seit 2012 ist Annette Kurschus Präses der westfälischen Landeskirche.

Kontakt:

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Im Jahre 1960 wurde die "Reformierte Konferenz Bentheim, Steinfurt, Tecklenburg" gegründet. Sie trifft sich seitdem zweimal jährlich: in einer Frühjahrs- und Herbsttagung.
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Seit dem Jahre 1973 stehen die evangelisch - reformierten Gemeinden aus Ostwestfalen und dem südwestlichen Niedersachsen in einem engen Austausch.
 

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