Gemeinsam gegen Ungerechtigkeit und Diskriminierung

Lippe: Landessynode ruft zu Beschäftigung mit dem Bekenntnis von Belhar


© Wikimedia

Die Lippische Landessynode ruft die Kirchengemeinden und Klassen auf, sich aktiv am öffentlichen Diskussionsprozess zur Stellung des Bekenntnisses von Belhar in der Lippischen Landeskirche zu beteiligen.

Gleichzeitig gibt die Synode einen Formulierungsvorschlag für einen möglichen Bezug auf das Bekenntnis in der Verfassung der Lippischen Landeskirche  in die Diskussion hinein.

Das Bekenntnis von Belhar entstand 1986 im Kampf der Kirche gegen die Apartheid. Es ist eine Grundlage der südafrikanischen Partnerkirche der Lippischen Landeskirche, der Uniting Reformed Church in Southern Africa (URCSA). Darin enthalten sind aber auch starke Impulse zu aktuellen Themen. Hierbei kann man zum Beispiel an das Anwachsen nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Bewegungen denken. Gegen diese menschengemachten Trennungen legt das Bekenntnis von Belhar einen großen Nachdruck auf Versöhnung und Einheit in Kirche und Gesellschaft.

Gerechtigkeit, so die Lippische Landeskirche, sei ein wichtiges Thema des Bekenntnisses. Es sei damit hochaktuell verbunden mit Fragen nach der gerechten Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft, der weltweiten Ungerechtigkeit von Arm und Reich sowie mit Fragen nach Klimagerechtigkeit und der nachhaltigen und gerechten Nutzung der endlichen Ressourcen der Erde. Das Bekenntnis von Belhar spreche damit in einem ökumenischen Horizont Themen an, zu denen die Lippische Landeskirche sich immer wieder aktuell positionieren müsse.

Die Lippische Landessynode tagte am Freitag den 14. Juni in Horn-Bad Meienberg. Zu den Schwerpunktthemen zählte neben dem Bekenntnis von Belhar auch die Neufassung der Lebensordnung: Die Lebensordnung ist eine Orientierungshilfe zur Gestaltung des kirchlichen Lebens, zum Beispiel für Gottesdienst, Sakramente und Amtshandlungen. Unter anderem wird in Bezug auf Traugottesdienste nun nicht mehr unterschieden zwischen einer Trauung und einem „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ (z.B. bei konfessionsverschiedenen Paaren).

Auch an anderer Stelle wird kein Unterschied mehr gemacht: Bisher konnten Menschen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, in der Lippischen Landeskirche in einem öffentlichen Gottesdienst den Segen Gottes empfangen.  Nach der Einführung des „Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“, welches am 1. Oktober 2017 in Kraft trat, hat sich die Landessynode nun dazu entschieden, in der Lebensordnung die Traugottesdienste für Paare gleichen Geschlechts und Paare unterschiedlichen Geschlechts gleichzustellen. Es wird nun auch sprachlich keine Unterscheidung mehr gemacht. Beides sind Traugottesdienste.


Quelle: Lippe