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Mehr Gehalt für Mitarbeitende in Kirche und Diakonie
Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst werden übernommen
Die Gehälter steigen zum 1. Juni 2018 um durchschnittlich 3,19 Prozent, zum 1. Januar 2019 um weitere 3,09 Prozent, und eine dritte Erhöhung um 1,06 Prozent erfolgt zum 1. März 2020. Damit werden die Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst übernommen. Hinzu kommt für die unteren Entgeltgruppen im Juni 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro. Die Ausbildungsentgelte steigen entsprechend der Regelung im Öffentlichen Dienst um jeweils 50 Euro.
Die Arbeitsbedingungen der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie werden auf dem sogenannten Dritten Weg in der paritätisch mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission und in der ebenfalls paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Schiedskommission geregelt. Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe ist für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche sowie die Diakonie RWL zuständig.
Lippische Landeskirche