Liebe Gemeinde,
in dieser Gottesdienstreihe soll in fortlaufender Lesung der Brief des Apostels Paulus an die Galater ausgelegt werden. Für den heutigen Sonntag ist die erste Hälfte des dritten Kapitels vorgesehen. Ich lese die Verse 1-14:
Liebe Gemeinde, selber hätte ich diesen Text wohl kaum ausgewählt, scheint er doch auf den ersten Blick all dem zu widersprechen, was in den letzten Jahrzehnten sich als neue Perspektiven auf die Rolle des Apostels Paulus allmählich auch hierzulande herumgesprochen hat: die Erkenntnis, dass der Jude Schaul, Saulus, der sich auch Paulus nannte, sich nicht vom Judentum abgewandt hat, als er sich Jesus Christus zuwandte, sondern dass ihm aufgrund seiner Berufung zum Apostel eine neue Perspektive für das Zusammenleben von Juden und Völkerwelt aufgegangen war – eine Erkenntnis, die sich nicht zuletzt auch aufgrund der Erfahrungen im Gespräch zwischen Christen und Juden heute eingestellt hat. Keine Rede also von einer angeblichen Bekehrung eines Saulus zum Paulus.
1. Unser Text jedoch scheint hinter all diese neuen Perspektiven zurückzufallen, ja, er scheint sie zu widerlegen. Paulus war – so scheint es – doch bereits ein „Lutheraner“, der Antwort auf Luthers Frage suchte: „Wie kriege ich einen gnädigen Gott?“ Er führte den Geist Christi auf der ganzen Linie gegen das Fleisch des alten Menschen ins Feld, das Evangelium der Gnade gegen das Gesetz der Werkgerechtigkeit. Kein Wunder, dass Luther den Galaterbrief mehr als alle anderen biblischen Schriften liebte: „Epistola ad Galatas ist mein Epistelcha, der ich mich vertraut hab. Ist meine Käthe von Bora“ (Dezember 1531). Und in der Vorrede zu seiner Übersetzung des Galaterbriefes schreibt er: „Die Galater waren durch S. Paulum zu dem rechten Christenglauben und ins Evangelium [, d.h.] von dem Gesetz [weg-]gebracht. Aber nach seinem Abschied kamen die falschen Apostel […] und wandten die Galater wieder um, daß sie glaubten, sie müßten durch des Gesetzes Werke selig werden und täten Sünde, wo sie nicht des Gesetzes Werke hielten […].“ Ihnen gegenüber habe Paulus betont, „daß ohne Verdienst, ohne Werke, ohne Gesetze, sondern allein durch Christum jedermann muß gerecht werden“. Im dritten Kapitel belege er „das alles mit Schriften, Exempeln und Gleichnissen“ und zeige, „wie das Gesetz viel mehr Sünde und Verfluchung bringe denn Gerechtigkeit, welche allein aus Gnaden von Gott verheißen, durch Christum ohne Gesetz erfüllet und uns gegeben ist“.
Und hat Luther nicht recht? Haben wir das nicht eben bei Paulus gelesen? So „werden die ›aus Glauben‹ gesegnet mit dem glaubenden Abraham“, während „alle, die aus Werken des Gesetzes sind, unter einem Fluch“ stehen. Christus aber hat uns alle „losgekauft aus dem Fluch des Gesetzes“. In der protestantischen Tradition wurde Luthers Frage nach dem gnädigen Gott zur Grundfrage jedes Menschenlebens verallgemeinert; die paulinisch-lutherische Antwort von der Rechtfertiguung „allein im Glauben“ an Jesus Christus, ohne Werke des Gesetzes, wurde als zentrale Botschaft des Evangeliums erfahren. Generationen von Christen haben dies als eine befreiende Botschaft gehört: Ich muss mir mein Heil nicht aus eigener Kraft, durch meine vermeintlich guten Werke verdienen; es wird mir durch die Gnade Gottes in Jesus Christus geschenkt, kostenlos, gratis, umsonst – er hat mich „losgekauft aus dem Fluch des Gesetzes“.
Rudolf Bultmann hat dies im 20. Jahrhundert zu einer anthropologischen Grundkonstante erklärt: „Der Wille als Tatwille ist von vornherein böse“ (R. Bultmann, Christus des Gesetzes Ende, 1940/52, 45). Im „Tat-Willen, der ein Selbsthilfe-Wille ist“, offenbare sich unser Elend. „Das untaugliche Mittel des Selbsthilfe-Willens ist der Schwur auf das Gesetz.“ Es ist die Sünde, die mich zum „Tat-Willen“ führt, „also dazu, mir durch eigenes Tun selbst helfen zu wollen. Also: Nicht was ich tue, ist das Problem […], sondern dass ich in meinem Tun dem Tun Gottes eine Konkurrenz, eine Gegenmacht aufbaue, statt mich von ihm aus meinem Tod in ein neues Leben erwecken zu lassen“ (Friedrich-W. Marquardt, Bultmann referierend, 418f). Diese Botschaft hat – daran darf am 65. Jahrestag des Endes des 2. Weltkriegs, das heute in Moskau gefeiert wird, vielleicht erinnert werden – nicht zuletzt auf die „Ohne mich“-Generation der Nachkriegszeit überzeugend gewirkt.
Nun hat jedoch die Gesetzeskritik, die wir hier bei Paulus zu hören meinen, eine Kehrseite, die eine verheerende Wirkungsgeschichte gezeitigt hat, schon bei Luther. Die Kritik am Fluch des Gesetzes wurde umgesetzt in eine Verachtung der Juden, die angeblich diesem Fluch unterliegen, weil sie auch nach der Erscheinung Jesu Christi daran festhielten, das Gesetz tun zu wollen. Und sie merkten nicht, dass sie in dieser ihrer sog. Werkgerechtigkeit immer wieder scheitern mussten, so dass sie sich Gottes Zorn zuzogen. Die „Kritik des Tatwillens, der von vornherein böse sei“, trifft „jüdischem Selbstverständnis mitten ins Herz“. Denn nach jüdischem Selbstverständnis befreit uns das „Geschenk des freien Willens“ dazu, „Gott in Tat und Wahrheit zu entsprechen“. Friedrich-Wilhelm Marquardt hat daher die lutherische Gesetzeskritik seinerseits der Kritik unterzogen: Sie führe zu einer Karikatur des jüdischen als des exemplarischen „Menschen unter dem Gesetz“, zur „Behauptung, der jüdische Fromme bedürfe der Gnade nicht; er lebe vor Gott in falscher Sicherheit, – verlasse sich statt auf Gott nur auf sich selbst, getrieben von einem Willen, statt Gottes Gerechtigkeit seine eigene aufzurichten […],“ etc. etc. (F.-W. Marquardt, 427f).
2. Was sollen wir dazu sagen? Wenn diese Lesart unseres Textes die einzige Möglichkeit seiner Auslegung sein sollte, dann dürfte es uns nicht wundern, wenn Juden in Paulus einen Abtrünnigen sehen, der das Judentum in feindseliger Absicht verlassen habe und zum Begründer einer neuen, antijüdischen Religion geworden sei, des Christentums. So fragt der jüdisch-orthodoxe Gelehrte Daniel Boyarin: „War Paulus ein Antisemit?“ (Daniel Boyarin, 136) Und Martin Buber hat in Paulus den Hauptvertreter einer anderen, nicht-jüdischen Glaubensweise gesehen, der dem jüdischen „Vertrauen“ auf Gottes treue Zuwendung ein hellenistisches „Für-Wahr-Halten“ bestimmter Glaubenstatbestände entgegengestellt habe (Martin Buber, 9), von denen das Heil der Christen abhängen soll: Glaubst du daran, dass Jesus Christus dich durch seinen Kreuzestod vom Fluch der Sünde erlöst hat, dann wirst du errettet werden; glaubst du es nicht, dann bist du ein Verworfener und wirst verdammt werden. Und zu diesen zählen dann natürlich insbesondere die perfiden, d.h. die ungläubigen, treulosen Juden. Zur Behauptung des Paulus, dass unter dem Gesetz jeder Mensch verflucht sei, der nicht alle Gebote in seinem Tun erfüllt, kann Buber nur noch sagen: „Hier steht nicht bloß der alttestamentliche Glaube und mit ihm der lebendige Glaube des nachbiblischen Judentums Paulus entgegen, sondern auch der Jesus der Bergpredigt …“ (M. Buber, 58).
Und so möchte ich als evangelischer Theologe die Frage, ob Paulus ein Antisemit war, weitergeben an den Völkerapostel Paulus, unseren Lehrer: Lieber Bruder Paulus, haben wir dich so richtig verstanden? Willst du uns das etwa sagen? Willst du uns sagen, dass wir uns im Glauben ganz an Jesus Christus halten sollen, der uns am Kreuz vom Fluch des Gesetzes erlöst hat, und dass wir daher die gesetzestreuen Juden verachten sollen, die das nicht glauben können? Aber wie passt das dazu, dass du selber dich doch am Anfang unseres Briefes rühmst, du habest viele jüdische Altersgenossen im Eifer für die Überlieferungen der Väter übertroffen (Gal 1,14)? Und im Brief an die Philipper bekennst du dich doch dazu, ein Jude zu sein – „beschnitten am achten Tag, aus dem Volk Israel, dem Stamm Benjamin, ein Hebräer von Hebräern, dem Gesetz nach ein Pharisäer“ – und sagst, du seiest „hinsichtlich der Gerechtigkeit im Gesetz unsträflich“ (Phil 3,5f). Warum also formulierst du die Alternative in unserem Text so scharf? Warum soll der Glaube an den Christus Jesus ein Befolgen dessen, was im Gesetz geboten ist, geradezu ausschließen? Weißt du nicht, das Jesus selber doch durchaus getan hat, was im „Buch des Gesetzes“ geschrieben steht?
Nun ist es gerade der eben erwähnte jüdische Gelehrte Boyarin, der Paulus vor dem Vorwurf des Antisemitismus in Schutz nimmt: Gewiss, Paulus war ein merkwürdiger Jude, ein „radikaler Jude“, wie Boyarin sagt. Der Radikalismus des Paulus bestand darin, dass er gewisse Grenzen, die die jüdische Tradition vorzugeben schien, überschritt – ohne doch das Judentum verlassen zu wollen. So stellt sich unser Text als ein Musterbeispiel rabbinischer Exegese heraus, in dem eine ganze Reihe von Zitaten aus der jüdischen Bibel so miteinander ins Gespräch gebracht werden, dass sich ein neuer, unerhörter Sinn ergibt – ein radikaler Midrasch (D. Boyarin, 137). Anders gesagt: „Paulus beweist mit dem Gesetz Aussagen über das Gesetz. Er beweist mit der Thora Aussagen über die Thora“ (Krister Stendahl, 32).
Dabei dient ihm Abraham als das große Beispiel, und zwar als Vorbild des Glaubens: „Er glaubte Gott, und das wurde ihm als Gerechtigkeit erachtet.“ Nicht aus dem Gesetz, sondern – wie der Prophet Habakuk sagt – „aus Glauben wird der Gerechte leben“. Und eben dies galt doch auch für Abraham, als Gott dem Betagten leibliche Nachkommen verhieß, zahllos wie die Sterne am Himmel. Da heißt es im ersten Buch Mose, im Gesetz selber: Abraham „glaubte“, er vertraute dem HERRN; und das „wurde ihm als Gerechtigkeit erachtet“. Aber ging es hier nicht gerade um die leiblichen Nachkommen Abrahams? So dass der Weg zum Heil, zur Teilhabe an den dem Abraham gegebenen Verheißungen, eben doch der Weg ins Judentum wäre? Dies zumindest scheinen die mit Paulus konkurrierenden Lehrer in Galatien vertreten zu haben: Der Glaube an den Christus Jesus erschien ihnen nur als ein erster Schritt auf dem Weg ins Judentum. Hier widerspricht Paulus: Schon zuvor, geradezu „vorausschauend“ war doch dem Abraham die Verheißung gegeben worden: „In dir werden alle Völker gesegnet werden“, also auch die Nichtjuden. Daher – so folgert Paulus – sind alle, die wie Abraham „aus Glauben“ leben, Nachkommen, Söhne und Töchter Abrahams.
Hat das Gesetz also ausgedient? So meint es eine verbreitete Auslegungstradition, die aus der Rede des Paulus vom „Fluch des Gesetzes“ eine Verfluchung des jüdischen Gesetzes überhaupt heraushören will. Doch schon Calvin, der hinsichtlich der Rechtfertigung durch Glauben ganz der Auslegung Luthers zu folgen bereit war, hat andererseits betont, dass „das Gesetz nicht mit dem Glauben in Widerspruch“ stehe, da sonst ja „Gott mit sich selber uneins“ wäre (Johannes Calvin, 50), da doch auch das Gesetz eine Gabe Gottes ist. Tatsächlich steht ja auch in unserem Text etwas anderes: Nicht diejenigen unterliegen dem Fluch, die unter dem Gesetz leben, sondern diejenigen, die nicht darin bleiben. „Verflucht ist jeder, der nicht bleibt bei allem, was geschrieben ist im Buch des Gesetzes […].“ Paulus weiß ja, was sonst noch im Gesetz steht: „Dieses Gebot, das ich heute dir gebiete, ist dir nicht entrückt, ist nicht fern […]. Nein, sehr nah ist dir das Wort, in deinem Munde und in deinem Herzen, es zu tun“ (Dtn 30, 11.14). Und so sagt Calvin: „Wären Täter des Gesetzes da, so müßten wir sie als Gerechte gelten lassen“ (J. Calvin, 51).
Merkwürdigerweise aber fügt der Text da, wo vom Fluch die Rede ist, der diejenigen trifft, die nicht im Gesetz bleiben, noch an: „es zu tun“, oder: „indem er es tut“. Einer rabbinischen Regel folgend, wonach kein Buchstabe überflüssig im Text steht, scheint Paulus diesem Zusatz eine radikale Bedeutung abzugewinnen: Es ist nicht genug, das Gesetz nur richtig zu tun, es buchstäblich zu befolgen; vielmehr kommt es darauf an, darin zu bleiben, indem man seinen Geist erfasst (D. Boyarin, 140f). Nur so wird das Gesetz erfüllt. Alles andere wäre ein „Fluch“, wenn da nicht der Christus Jesus wäre, der den Fluch abgewendet hat, indem er ihn am Kreuz selbst auf sich nahm. Denn auch das steht im Gesetz geschrieben: „Verflucht ist jeder, der am Holze hängt.“ So ist, folgert Paulus, durch Jesus Christus, indem dieser am Kreuz den Fluch der Verwerfung auf sich genommen hat, der Segen Abrahams zu den Völkern gekommen, damit sie durch den Glauben nach dem Vorbild Abrahams Anteil an der Verheißung bekämen.
3. Es gilt also, sich von den allgemeinen Theorien über Gesetz und Evangelium zu verabschieden; es geht hier nicht um anthropologische Konstanten. Stattdessen müssen wir uns den konkreten Kontext klarmachen, in den hinein Paulus seinen Brief schreibt. Das „Gesetz“ ist keine universale Größe; vielmehr geht es darum, das Gesetz in seiner „gesellschaftlichen Funktion […] in jener Zeit“ zu verstehen. Es geht Paulus nicht um allgemeine Gesetzeskritik, sondern um Kritik der speziellen Funktion des Gesetzes als „Grenzmarkierung“ zwischen Juden und Nichtjuden. Das Gesetz diente ja nicht zuletzt dazu, „das jüdische Volk als das […] erwählte Volk zu identifizieren und seine Grenze gegenüber allen (anderen) Völkern zu markieren […].“ In der Argumentation des Paulus bezieht sich der Ausdruck „Werke des Gesetzes“ nicht auf die „‚guten Werke’ im allgemeinen“, sondern auf eine Gesetzespraxis, durch die die „Guten“ sich vom „Reich des Bösen“ abgrenzten. Und in dieser Praxis sieht Paulus eine Perversion dessen, was das Gesetz fordert, so dass es zum „Fluch“ wird. „Es ist eine Haltung, die mit dem Glauben Abrahams und mit dem Glauben, durch den die Galater in den Segen Abrahams eingetreten waren, nicht zusammenpasst (Gal 3,11f)“ (James Dunn, 230f).
Es war einmal Konsens gewesen unter den Jesus-Anhängern, dass Nichtjuden als Unbeschnittene zum Glauben kommen können und nicht zum Judentum konvertieren müssen, um Anteil an den Verheißungen zu bekommen. Nicht umsonst hat Paulus im zweiten Kapitel unseres Briefes daran erinnert, dass sein griechischer Begleiter Titus, als sie gemeinsam nach Jerusalem gereist waren, von den dortigen Größen der messianischen Jesus-Gemeinde nicht gezwungen worden war, sich beschneiden zu lassen (Gal 2,3). Das ändert übrigens nichts daran, dass Paulus an der Notwendigkeit der Beschneidung für Juden ganz selbstverständlich festhielt. Wenig bekannt ist, dass er seinen Begleiter Timotheus beschneiden ließ, weil dieser eine jüdische Mutter hatte (Apg 16,3).
Aber in Galatien liegt das Problem anders: Hier hatten konkurrierende Lehrer die Galater „verzaubert“, wie Paulus sagt, indem sie behaupteten, der Glaube an den Christus Jesus sei nur ein Anfang, ein erster Schritt zur Erlösung, dem weitere Schritte ins Judentum hinein folgen müssten. So müssten die Männer sich beschneiden lassen (Gal 5,12; 6,12f), um die Grenzmarkierung zu überschreiten und vollen Anteil an der Verheißung zu bekommen. Mit dieser Forderung hatten sie den Konsens aufgekündigt. Daher die Schärfe, mit der Paulus sich von einem ganz bestimmten Tun des Gesetzes distanziert. Daher die merkwürdige Frage des Paulus: „Wollt ihr, was ihr im Geist begonnen habt, im Fleisch vollenden?“ Das ist ganz wörtlich gemeint im Blick auf die Beschneidung am männlichen Zeugungsglied. Damit aber wäre, so Paulus, das Evangelium von dem Christus Jesus, der den verfluchten Kreuzestod für alle auf sich genommen hat, völlig missverstanden. Dann wäre Jesus umsonst gestorben.
Lassen wir uns durch Paulus von diesem verengten Verständnis des Gesetzes befreien, dann können wir mit ihm auch die bleibend positive Rolle des Gesetzes anerkennen, das in der dem Glauben entsprechenden Nächstenliebe „erfüllt“ wird, wie er im fünften Kapitel unseres Briefes betonen wird (Gal 5,14). Für Paulus ist der leitende Gesichtspunkt also „nicht die Frage, wie ein sündiger Mensch einen gnädigen Gott finden kann“, sondern die Überzeugung, dass Gottes gnädiger Wille Nichtjuden wie Juden umfasste (J. Dunn, 232). „Christus in seinem Tod hatte sich unter den Fluch und außerhalb der Segnungen des Bundes gestellt (cf. Dtn 11,26; 30,19f), d.h. dass er sich an die Stelle der Heiden begeben hat! Aber Gott hat ihn rehabilitiert. Demnach ist Gott für die Heiden; und daher konnte das Gesetz nicht mehr als eine Grenze dienen, die Juden von Heiden trennt.“ Nach Paulus besteht „der ganze Sinn des Todes Jesu am Kreuz darin […], die Grenze des Gesetzes und seinen entsprechenden Fluch zu entfernen, den dem Abraham verheißenen Segen zu befreien, so dass alle sich seiner erfreuen könnnen (Gal 2,21; 3,13f)“ (J. Dunn, 230f).“
Die Gnade des Herrn sei mit euch allen. Amen.
Predigt im Gottesdienst nach reformierter Tradition in der Antoniterkirche Köln (Reformierte Predigtreihe zum Galaterbrief), 9. Mai 2010, 18 h; Prediger: Andreas Pangritz; Liturgin: Antje Menn
Verwendete Literatur:
– Jürgen Becker, Der Brief an die Galater, in: Das Neue Testament Deutsch, Teilbd. 8/1: Die Briefe an die Galater, Epheser und Kolosser, übersetzt und erklärt von Jürgen Becker und Ulrich Luz, Göttingen 1998, 9ff; insbes. 44-52.
– Daniel Boyarin, A Radical Jew. Paul and the Politics of Identity, Berkeley and Los Angeles / Califonia 1994.
– Martin Buber, Zwei Glaubensweisen [1950]. Mit einem Nachwort von David Flusser, 2. Aufl. Gerlingen 1994.
– Rudolf Bultmann, Christus des Gesetzes Ende [1940], in: ders., Glauben und Verstehen. Gesammelte Aufsätze, Bd. 2, Tübingen 1952, 32-58.
– Johannes Calvin, Auslegung der kleinen Paulinischen Briefe, in Gemeinschaft mit Hans-Joachim Barkening … übersetzt und bearbeitet von Otto Weber, Neukirchen-Vlyun 1963.
– James D. G. Dunn, Works of the Law and the Curse of the Law (Gal 3.10-14) [1984], in: ders., Jesus, Paul and the Law. Studies in Mark and Galatians, Louisville / Kentucky 1990, 215-236.
– Ders., The Theology of Galatians, a.a.O., 242-264.
– Gerhard Jankowski, Der Galaterbrief. Texte & Kontexte 13 (1990), H. 47/48.
– Friedrich-Wilhelm Marquardt, „Der Wille als Tatwille ist von vornherein böse.“ Ideologiekritik und Ideologie in einem prägnanten Satz Rudolf Bultmanns, in: EvTheol 62 (2002), 414-430.
– Franz Mußner, Der Galaterbrief (Herders Theologischer Kommentar zum NT), Bd. 9, Freiburg etc. 1974.
– Krister Stendahl, Der Jude Paulus und wir Heiden. Anfragen an das abendländische Christentum, München 1978.