EKD-Text: Pro und Contra Mindestlöhne

EKD veröffentlicht Argumentationshilfe der Kammer für soziale Ordnung

EKD. Auf Wunsch des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich die Kammer für soziale Ordnung mit der Lohngestaltung im Niedriglohnsektor befasst. Daraus ist - als Nummer 102 in der Reihe ''EKD-Texte'' - eine Ausarbeitung entstanden, die am 21. September 2009 veröffentlicht wird. Sie lässt schon mit ihrem Titel ''Pro und Contra Mindestlöhne - Gerechtigkeit bei der Lohngestaltung im Niedriglohnsektor'' ihren Charakter als Argumentationshilfe erkennen.

EKD-Text 102: „Pro und Contra Mindestlöhne - Gerechtigkeit bei der Lohngestaltung im Niedriglohnsektor“ (PDF)

Der Rat hat den Text auf seiner Sitzung Anfang September zur Veröffentlichung freigegeben. Er soll, wie der Vorsitzende der Kammer, Professor Dr. Gert G. Wagner, und sein Stellvertreter, Professor Dr. Reinhard Turre, in ihrem Vorwort schreiben, "helfen, in der gesellschaftlichen Praxis sinnvolle Kompromisse zu finden".

Jeder und jede sollte vom Lohn der eigenen Arbeit leben können – dieses Postulat ist inzwischen zu einem politischen Gemeinplatz geworden. In Wirklichkeit sind in Deutschland immer mehr Menschen darauf angewiesen, zusätzlich zum eigenen Lohn staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dahinter steht die Tatsache, dass der Niedriglohnsektor sich in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet und verfestigt hat. Einerseits konnten damit mehr Menschen als zuvor in Beschäftigung  gebracht werden, andererseits liegen die Löhne zum Teil deutlich unterhalb des Existenzminimums, so dass zusätzliche Transfereinkommen im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II  gezahlt werden müssen. Was bedeutet das für Wert und Würde der Arbeit in unserem Land? Welche Rolle spielen Teilzeitbeschäftigungen und die Versorgung von Kindern? Welche Bedeutung  haben die Tarifpartner in diesem Prozess und wie muss die rückläufige Tarifbindung gewertet werden?  Mit Fragen wie diesen setzt sich der Text eingehend auseinander.

Er will dazu beitragen, im  Spannungsfeld von ökonomischer Vernunft und der Bewahrung der Menschenwürde in der Arbeitswelt zu  guten Lösungen zu finden. Dies ist alles andere als trivial. Die Ausarbeitung der Kammer kommt nach Abwägung von Zahlen, Daten und Argumenten zu einer differenzierten Aussage:  Auch im europäischen Vergleich zeigt sich, dass allein durch die Einführung eines Mindestlohns Armut nicht begrenzt werden kann. Um die Versorgung von Kindern und Familien zu gewährleisten, würden weiterhin Transfereinkommen nötig. Allerdings kommt der Einführung eines Mindestlohns offenbar hohe Symbolkraft im Blick auf die Wert und Würde der Arbeit und eine gerechte Teilhabe aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu. Entscheidend ist aber mittelfristig die Verbesserung der Erwerbschancen durch gerechte  Bildungschancen. Mangelnde Qualifikationen  gehören zu den Hauptursachen für niedrige Verdienste, lautet eine der Schlussfolgerungen der Kammer.

Eine „nach unten“ beliebige Abwärtstendenz zu verhindern, ist - gerade auch im Blick auf die wachsende Freizügigkeit in der EU -  zunächst Aufgabe der Tarifpartner. Wo es allerdings nicht gelingt, so die Kammer, die Arbeitsverhältnisse durch das Tarifsystem so zu regulieren, dass die unteren Lohngruppen gesichert sind, besteht politischer Handlungsbedarf. Die Argumentationshilfe spricht sich in diesen konkreten Fällen für branchenspezifische gesetzliche Mindestlöhne aus. Sie haben gegenüber dem allgemeinen Mindestlohn den Vorteil, die Entwicklung in einzelnen Bereichen und Regionen genauer analysieren zu können und zielgenaue Maßnahmen zu ergreifen. In der Pflegebranche beteiligen sich die Kirchen selbst als große Arbeitgeber an der entsprechenden, von der Bundesregierung eingesetzten Kommission.

„Es kennzeichnet den sozialen Rechtsstaat, dass Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit in ein menschengerechtes Verhältnis zueinander gesetzt werden. Wo beides sich auseinanderentwickelt – sei es durch überhöhte oder sei es durch zu geringe Entgelte -, ist Wachsamkeit geboten und sind schwierige Entscheidungen notwendig“, heißt es im Vorwort der beiden Vorsitzenden. „Es gibt freilich keinen Königsweg, mit dem man  auf einfache Art und Weise unter allen Umständen Leistung, Entlohnung und Würde im Arbeitsleben miteinander in Einklang bringen kann."

Der EKD-Text 102 „Pro und Contra Mindestlöhne - Gerechtigkeit bei der Lohngestaltung im Niedriglohnsektor“ ist erhältlich beim Kirchenamt der EKD (Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover, Telefon: 0511/2796-460, Email: versand@ekd.de). Er ist später auch nachzulesen im Internet unter http://www.ekd.de/EKD-Texte/2059.html


Hannover, 21. September 2009 / Pressestelle der EKD / Silke Römhild