Das Moderamen der Gesamtsynode, die Kirchenleitung der Evangelisch-reformierten Kirche, hat sich in seiner jüngsten Sitzung gegen eine Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung ausgesprochen. Damit unterstützt es einen Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 5. Dezember 2023. Darin hatten die EKD-Synodenmitglieder betont, dass es „rechtliche und humanitäre Pflicht“ sei, „Menschen aus Seenot zu retten“. „Seenotrettung braucht Rechtssicherheit“, heißt es in dem Beschluss.
Die humanitäre Notlage an der EU-Außengrenze sei unverändert dramatisch: Mehr als 2.400 Menschen hätten allein im Jahr 2023, dem tödlichsten Jahr im Mittelmeer, ihr Leben verloren.