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EKD-Friedensbeauftragter und Evangelischer Militärbischof warnen vor neuem Gesetz: Zivile Rechtsprechung tut der Bundeswehr gut
Leitbild des Bürgers in Uniform auch bei Strafverfolgung im Zusammenhang mit einem Auslandseinsatz der Bundeswehr wahren
Zivile Rechtsprechung tut der Bundeswehr gut
Bremen/Berlin, 10.07.2012, Militärseelsorge.
Erklärung des Friedensbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Evangelischen Militärbischofs zum Entwurf eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr:
Im Frühjahr 2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Überlegt wird, dass für Straftaten, die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeworfen werden und die sie im Auslandseinsatz begangen haben sollen, die Gerichte zuständig sein sollen, in deren Zuständigkeitsbereich der Standort Kempten liegt – unabhängig vom Heimatort der Beschuldigten oder dem Stationierungsort ihrer militärischen Einheit.
Wir erkennen das Bemühen der Bundesregierung an, die es auf diese Weise den Gerichten erleichtern will, sich die notwendige Expertise in Bezug auf die Auslandseinsätze zu erwerben und Verständnis für die besondere Situation von Soldatinnen und Soldaten zu entwickeln. Auch in Zukunft sollen es zivile Gerichte sein, vor denen solche Fälle verhandelt werden; eine Einführung spezieller Militärgerichte oder eine Ausweitung der Zuständigkeit auf Straftaten im Inland ist nicht vorgesehen. Trotzdem sehen wir das Vorhaben kritisch.
Die Idee des „Staatsbürgers in Uniform“ war einer der Leitgedanken bei der Aufstellung der Bundeswehr nach den Erfahrungen von Diktatur und Krieg. Alles, was zivil geregelt werden kann, sollte auch zivil bleiben. Herausragende Beispiele sind die zivile Bundeswehrverwaltung und die Regelungen der Militärseelsorge. Zu diesem Ansatz gehört aber auch, dass Bundeswehrangehörige sich vor den selben Gerichten verantworten müssen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Mit diesem Konzept hat die Bundesrepublik in den vergangenen 56 Jahren gute Erfahrungen gemacht; der Staatsbürger in Uniform ist eine Erfolgsgeschichte. Aus dem Bereich der Strafverfolgung sind uns keine Fälle bekannt, in denen einen Gericht wegen mangelnder Bundeswehr-Kenntnis überfordert war oder unverhältnismäßig viel Zeit zur Rechtsprechung benötigte. Wir sind davon überzeugt, dass es der Bundeswehr gut tut, dass die selben Gerichte – auch in ihrer jeweiligen Unterschiedlichkeit – Angelegenheiten von Bundeswehrangehörigen und Zivilisten verhandeln. Und auf der anderen Seite tut es auch der Zivilgesellschaft und – als Teilbereich – der zivilen Rechtsprechung gut, wenn die Angelegenheiten der Militäreinsätze nicht an wenige Expertinnen und Experten abgegeben werden.
Auch wenn der Gesetzentwurf keine Militärjustiz im engeren Sinne vorsieht, sehen wir in ihm einen Schritt in Richtung einer Spezialisierung und Trennung. Solch einen Schritt halten wir weder für hilfreich noch für notwendig. Er widerspricht dem Leitbild des Bürgers in Uniform.
Renke Brahms, Friedensbeauftragter der EKD
Martin Dutzmann, Evangelischer Militärbischof
Leitende EKD-Theologen warnen vor Bundeswehr-Sondergericht
Walter Herrenbrück: Keine Einführung einer Sonderjustiz für Soldaten
bs, 27. Juli 2012
Im Auftrag der Mitgliederversammlung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) erklärt der Bundesvorsitzende Walter Herrenbrück zu den Plänen der Bundesregierung, eine gesonderte „Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten“ im Ausland zu schaffen: