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Verabschiedung von Richter Friedrich Straetmanns
Mit Geduld und Einfühlungsvermögen
„Es war Ihre große Leistung, Vergleiche in vielen streitigen Verfahren herbeizuführen“, betonte Dr. Johann Weusmann, Vizepräsident der Ev.-ref. Kirche, in seiner Danksagung. Neun Jahre lang habe Straetmanns im Kirchengericht mitgearbeitet: „Ihre Verhandlungsführung war geprägt davon, dass Sie den Parteien mit Geduld und Einfühlungsvermögen zugehört und mit guten rechtlichen Argumenten auf den Vergleich hingearbeitet haben.“
In der kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit sei man auf solche Entscheidungen im Konsens angewiesen. Dr. Weusmann: „Sie haben mit Ihrer Fachkompetenz und Ihrer Freundlichkeit das Amt geprägt. Sie hinterlassen große Fußstapfen.“
Das Kirchengericht setzt sich aus zwei Juristen und einem Pfarrer zusammen und ist zuständig für Streitigkeiten der kirchlichen Verwaltung. Dabei handelt es sich zumeist um Fragen des Beamtenrechts oder auch um vermögensrechtliche Fragen. Eher seltener sind Fälle, in denen zum Beispiel geklärt werden muss, ob die Auflösung eines Kirchenvorstands rechtlich einwandfrei durchgeführt wurde oder Fälle, in denen Pfarrer und Gemeinde einen Streit austragen.
Pressemitteilung der Lippischen Landeskirche / Birgit Brokmeier