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''Leben in Sicherheit ist ein Menschenrecht!''
Auslandsbischof der EKD für Neuansiedlungsprogramm für Flüchtlinge
Die Absicht, für die kommenden drei Jahre jeweils ein Kontingent von 300 Flüchtlingen in Deutschland aufzunehmen sei ein Schritt in die richtige Richtung. „Als Evangelische Kirche begrüßen wir den Entschluss der Innenminister“ so Schindehütte weiter. Zwar seien die Zahlen bei weitem nicht ausreichend, andererseits eröffne der Beschluss der Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern die Möglichkeit, in akuten Notsituation auch mehr Personen aufzunehmen. Der Auslandsbischof äußerte die Hoffnung, dass nun in den kommenden Jahren darüber nachgedacht wird, wie „das Kontingent spürbar erweitert werden könne“.
Das so genannte Resettlement diene dem Schutz von Flüchtlingen, die sich in höchst schwierigen Situationen befinden und keine Perspektive für eine Rückkehr in ihre Heimat haben. Weltweit lebten Flüchtlinge, z.T. über Jahre hinweg, in prekären Notlagen, beispielsweise in Auffanglagern ohne die Möglichkeit, in ihr Herkunftsland zurückzukehren oder sich vor Ort zu integrieren. So habe sich die Lage von irakischen Flüchtlingen in Syrien angesichts des gewaltsamen Vorgehens des Assad-Regimes gegen die eigene Bevölkerung erheblich verschlechtert. Auch in Libyen, wo das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen zahlreiche Flüchtlinge u.a. aus Somalia, Eritrea und dem Sudan registriert hat, sei die Sicherheitslage schwierig und die Lebensbedingungen würden immer prekärer. „Diesen Menschen muss unbürokratisch geholfen werden, um ihre Not zu lindern und zugleich die Situation vor Ort zu entspannen“, so Schindehütte.
Kürzlich hatte auch die Synode der EKD auf ihrer Tagung in Magdeburg einen Beschluss verabschiedet, mit welchem sie sich bei der Bundesregierung für die Einrichtung eines dauerhaften Neuansiedlungsprogramms einsetzt. Bei der Integration dieser Flüchtlinge seien die EKD und ihre Mitgliedskirchen ebenso gefordert wie kirchlich-diakonische Einrichtungen.
Hannover, 9. Dezember 2011
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
Hintergrund: Neuansiedlungsprogramme (Resettlement) erlauben Staaten anhand eines formalisierten Verfahrens in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, eine festgelegte Anzahl von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen pro Jahr dauerhaft aufzunehmen, die zuvor aus ihrem verfolgenden Herkunftsstaat in ein anderes Land außerhalb Europas geflohen sind, das ihnen jedoch weder Sicherheit vor Verfolgung noch eine dauerhafte Perspektive bieten kann. Einige europäische Staaten wie Schweden oder Großbritannien haben bereits seit vielen Jahren solche Programme eingeführt.