Calvin-Stiftung: ,,Spardose'' der Reformierten

Entstehung, Ziele, Unterstützung

Seit 2008 existiert die Calvin-Stiftung, auf Veranlassung des Reformierten Bundes gegründet durch die Lippische Landeskirche. Ihr Ziel ist, den reformierten Protestantismus in Deutschland zu fördern.

Gründung und Organisation
Die „Calvin-Stiftung – Stiftung zur Förderung des reformierten Protestantismus“ wurde am 9. Dezember 2008 auf Initiative des Reformierten Bundes in Deutschland durch die Lippische Landeskirche als rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit einem Anfangskapital von 50.000 Euro gegründet. Der Name der Stiftung bezeichnet zugleich ihren Stiftungszweck.
Vertreten wird die Stiftung durch das Kuratorium. Es wird satzungsgemäß gebildet aus dem Schatzmeister des Reformierten Bundes und vier weiteren Mitgliedern, die durch den Landeskirchenrat der Lippischen Landeskirche im Einvernehmen mit dem Moderamen des Reformierten Bundes benannt werden; der Generalsekretär des Reformierten Bundes ist ständiger Gast. Das Kuratorium arbeitet ehrenamtlich. Die Verwaltung erfolgt durch das Büro des Reformierten Bundes. Aufsichtsbehörde für die Arbeit der Stiftung ist das Landeskirchenamt der Lippischen Landeskirche.
Wie grundsätzlich jede Stiftung hat die Calvin-Stiftung eine unbegrenzte Laufzeit. Eine finanzielle Förderung des Stiftungszwecks erfolgt allein aus den Erträgen, die die Stiftung mit ihrem Stiftungskapital erzielt. Das Kapital selbst darf nicht angegriffen werden.

Ziele der Stiftung
Angesichts der weit gefassten Aufgabenstellung: Förderung des reformierten Protestantismus und des relativ geringen (Gründungs-)Kapitals hat die Calvin-Stiftung ein Finanzierungsproblem. Mit den derzeit zu erzielenden Erträgen läßt sich der Stiftungszweck nicht sinnvoll fördern. Das Kuratorium hat sich daher eine an den absehbaren finanziellen Möglichkeiten ausgerichtete Selbstbeschränkung auferlegt und strebt über einen Zeitraum von zehn Jahren eine sehr deutliche Erhöhung des Stiftungsvermögens an.
Die Stiftung wird zuerst und vor allem Lösungen und Hilfestellungen für die sich abzeichnenden Probleme der Gemeinden fördern. Dazu gehört auch, dem schleichenden Rückgang reformierten Gedankenguts in den unierten, aber auch reformierten Gemeinden entgegenzuwirken. Die Probleme werden gemeinhin mit den Stichworten: alternde Gemeinden, schrumpfende Finanzen, Stärkung und Aufwertung des Ehrenamtes bei der Erfüllung der Gemeindeaufgaben beschrieben. Hier will die Stiftung unterstützen und anregen, einmal durch Schulungen und Fortbildungen, die den Teilnehmern aus reformierten und unierten Gemeinden Impulse geben, Traditionen lebendig zu gestalten, Antworten auf neue Fragen zu finden und Bekanntes zu überprüfen. Generell erscheint es notwendig, praktisches Wissen zu vermitteln und zwar Kenntnisse über reformierte Kirchenordnungen und reformierten Gottesdienst (Liturgie, Psalmengesang), über die Bedeutung und den Umgang mit der presbyterial-synodalen Ordnung sowie über die Organisation einer Gemeindeverwaltung in Zeiten schrumpfender Einnahmen (Finanzen, Gemeindearbeit, Diakonie).
Gefördert werden ebenfalls Projekte in Regionen wie zum Beispiel übergemeindliche Fortbildungsangebote, aber schließlich auch Bemühungen zum Erhalt reformierter Denkmäler und Institutionen.
Mit dieser Aufgabenstellung tritt die Calvin-Stiftung bewußt nicht in Konkurrenz zu wissenschaftlich ausgerichteten theologischen Förderinstitutionen oder zur Johannes a Lasco-Bibliothek. Eine Kooperation ist natürlich denkbar und willkommen, wo sie die Ziele und Projekte der Calvin-Stiftung befördert.

Finanzierung
Bei einer sicheren Anlage des derzeitigen Kapitals erzielt die Stiftung jährlich als Fördermittel einen Ertrag von rund 1.500 Euro. Das ist ein Anfang. Angesichts ihrer Aufgaben kann die Stiftung allerdings eine sinnvolle Breitenarbeit nur mit einem Stiftungskapital leisten, das bei einer konservativen Anlagepolitik kontinuierlich einen sechsstelligen Ertrag im Jahr erzielt. Das Kuratorium ist sich bewusst, dass dieses Kapital nicht von heute auf morgen zur Verfügung stehen wird. Es stellt sich deshalb die Verwirklichung dieses Sparziels in etwa 10 Jahren vor. Frei nach dem Motto: Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not, muss heute damit begonnen werden, das notwendige Stiftungsvermögen zu bilden. Denn noch ist es Zeit für die ausreichende Finanzierung der Calvin-Stiftung. Gegenwärtig geht es vielen Gemeinden und ihren Mitgliedern trotz bereits deutlich spürbarer finanzieller und personeller Engpässe relativ gut. Die aktuellen Klagen sind sicherlich mit Blick auf die jüngere Vergangenheit berechtigt, aber essollte bedacht werden, dass im Vergleich zu vorgestern, besonders aber auch im Hinblick auf die Zukunft auf durchaus hohem Niveau geklagt wird. In zehn Jahren dürfte die Situation entscheidend schlechter sein, und dann wäre das Einsammeln eines größeren Stiftungskapitals tatsächlich eine Zumutung.
Gelingt es jedoch, das Vermögen der Stiftung in den nächsten Jahren signifikant zu erhöhen, dann wird es ein Segen sein, einen Kapitalstock zu haben, aus dessen Erträgen für die reformierten Gemeinden wichtige Projekte finanziert werden können, die ansonsten nicht mehr zu verwirklichen wären.
Angesichts ihrer überwiegend in die Zukunft gerichteten Aufgabenstellung hat die Stiftung allerdings ein Motivationsproblem. Sie kann (noch) nicht mit aktuellen Förderprojekten um finanzielle Unterstützung werben. Naturgemäß wird die Zahl der Projekte mit der Vergrößerung des Stiftungskapitals wachsen, aber dafür ist es unabdingbar zuvor Stifter zu werben. Bei ihrer Aufgabenstellung wird die Stiftung auch kaum mit „Vorzeigeprojekten“ werben können, die Emotionen unmittelbar ansprechen – auch bei Nichtreformierten oder distanzierten Reformierten – und bei denen der Erfolg einer Zuwendung sogleich sichtbar wird. Hier haben es Stiftungen ungleich leichter, die zum Beispiel Zwecke im Bereich der Diakonie, der Denkmalpflege oder auch des Natur- beziehungsweise des Tierschutzes verfolgen.
Gleichwohl ist das Kuratorium der Calvin-Stiftung der Überzeugung, dass insbesondere Reformierte für eine mehr abstrakte Zielsetzung wie die Förderung des reformierten Gedankenguts und der Gemeinden als Stifter zu gewinnen sind. Ob diese Einschätzung richtig ist, wird die Zeit erweisen.

Spardosen-Prinzip
Nahezu jeder hat als Kind eine Spardose „bewirtschaftet“ und dabei die Kunst gelernt, Ver-mögen anzusammeln. In die Dose wurden mehr oder weniger regelmäßig unterschiedlich hohe Beträge eingeworfen und am Ende war man erstaunt, welche Summe die vielen Einzelbeträge erbracht hatten. Dabei waren die einzelnen Sparleistungen keineswegs nur abgezweigtes Taschengeld, sondern Besucher und Verwandte wurden durch zaghafte oder deutliche Hinweise meist erfolgreich auf die Existenz der Dose aufmerksam gemacht. Sammlerhöhepunkte waren aber die diversen Feste und Familientreffen, hier klapperte die Dose unüberhörbar.
Betrachtete jeder potentielle Stifter vor diesem Erfahrungshorizont die Calvin-Stiftung als seine persönliche Spardose, allerdings mit der Besonderheit, dass sie nie geleert werden wird, und setzte er seine früh erlernte Sammlertechnik nun für die Calvin-Stiftung ein, so kann die Vorstellung Wirklichkeit werden, im Lauf von zehn Jahren ein Millionenvermögen einzusammeln.
Ein Stifter hat eine Reihe von Möglichkeiten, seine Zuwendung zu individualisieren. Das Stiftungsrecht kennt unterschiedliche Ausprägungen der Zustiftung und zusätzlich die Spende. Allerdings erhöht die Spende nicht das Stiftungsvermögen, sondern sie muss vollständig und zeitnah für den Stiftungszweck oder ein bestimmtes Projekt der Stiftung verbraucht werden.
Jeder Stifter, der an die Calvin-Stiftung eine Zuwendungen macht, kann wählen, ob er anonym bleiben will oder nicht. Möchte er als Stifter bekannt sein und geht seine Zuwendung über einen Kleinstbetrag hinaus, dann wird er in das Stiftungsbuch eingetragen. Grundsätzlich kann der Stifter auch bestimmen, ob er seine Zuwendung der Stiftung zur freien Verwendung zur Verfügung stellt oder ob die Erträge aus dem zugewendeten Kapital für ein bestimmtes Projekt oder einen bestimmten (Unter-) Stiftungszweck verwendet werden sollen.

Zustiftung und Erbfall
Die Zustiftung ist aber auch ideal, wenn ein Stifter seinen Nachlass ganz oder teilweise der Calvin-Stiftung zuwenden und damit dessen Bestand über seinen Tod hinaus sichern will. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass der Wille zur Stiftung im Testament niedergeschrieben werden muss. Im Rahmen der Erbregelung ist es auch möglich, eine Teilstiftung zu Lebzeiten durchzuführen und eine testamentarische Bestimmung für eine weitere Zuwendung im Erbfall zu treffen.
Viele vermögendere Menschen erwägen heute mangels eigener oder wegen der bereits finanziell hinreichend abgesicherter Erben die Gründung einer eigenen Stiftung. Dadurch können sie die Entwicklung der Stiftung gestalten und fördern, die Steuervorteile einer Stiftung nutzen und zugleich sicher sein, dass über ihren Tod hinaus ihr Vermögen Bestand hat und seine Erträge in ihrem Sinne verwendet werden. Überschreitet das Stiftungskapital aber nur unwesentlich das Mindeststiftungskapital von 50.000 Euro, so stellt sich schnell die Frage, ob der für eine selbstständige Stiftung notwendige Gründungs- und Verwaltungsaufwand in angemessenem Verhältnis zu den Erträgen steht. Für solche Stifter, aber auch für die, die für die Errichtung und Führung der Stiftung wenig Zeit erübrigen können, ist eine Unterstiftung eine nützliche und bequeme Möglichkeit, die Vorzüge einer selbstständigen Stiftung in Anspruch zu nehmen, ohne zugleich die damit verbundenen Belastungen tragen zu müssen.
Bei einer solchen Unterstiftung wird zum Beispiel unter dem Dach der Calvin-Stiftung eine eigene, rechtlich unselbstständige Stiftung mit eigener Satzung und möglicherweise auch eigenem (Stifter-) Namen geführt. Der Vorteil ist eine Vereinfachung des Gründungs- und Verwaltungsaufwandes, die Möglichkeit, die Fördertätigkeit zu gestalten und die Sicherheit, dass der Stifterwille auf Dauer beachtet wird. Bei der Wahl des Stiftungszwecks ist der Stifter im Rahmen der Satzung der Calvin-Stiftung frei. Die Unterstiftung ist auch die geeignete Form, um bereits bestehende Stiftungen in die Calvin-Stiftung zu integrieren.

Steuervorteile
Es ist immer noch nicht sehr bekannt, dass die Stiftung heute ein hervorragendes Modell ist, um Steuerzahlungen an den Fiskus zu minimieren: Seit 2007 unterstützt der Gesetzgeber durch steuerliche Anreize die Zuwendungen an gemeinnützige (kirchliche) Stiftungen erheblich.Ein Zustifter kann heute bis zu einer Million Euro einer Stiftung zuwenden und diesen Betrag dann über zehn Jahre verteilt von seinen zu versteuernden Einkünften abziehen. Bei Ehepaaren kann jeder Partner die Vergünstigung in Anspruch nehmen. Und nach zehn Jahren können erneut 1 Million Euro bzw. 2 Millionen Euro steuermindernd gestiftet werden.
Für Erblasser ist zudem von Bedeutung, dass die Zuwendung an eine Stiftung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit ist. Damit bietet sich eine weitere Möglichkeit, durch eine Zustiftung von Todes wegen, Vermögen ohne Steuerabzug einem für den Stifter sinnvollen Zweck zuzuführen.
Nebenbei, die „Spardose“ der Calvin-Stiftung domiziliert unter KD-Bank eG, Konto 550990, BLZ 350 601 90.
 


Klaus-Wilhelm Knauth
 

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