Spenden

Spenden

Eine Stiftung denkt nicht nur an heute und morgen, sie sorgt auch für die Zukunft. Ihre Wirksamkeit hängt dabei ganz wesentlich von der Höhe des Stiftungsvermögens ab. Denn dieses Vermögen wird nicht ausgegeben, sondern allein seine Erträge kommen den Projekten und Aktivitäten der Calvin-Stiftung - und damit ihren Zielen - dauerhaft zugute.

Der Reformierte Bund in Deutschland hat den Anfang gemacht und das Grundstockvermögen zur Verfügung gestellt. Jetzt kommt es darauf an, dass sich möglichst viele Menschen, Einrichtungen und Institutionen an der Calvin-Stiftung beteiligen - mit Zustiftungen oder Spenden. Denn je höher das Stiftungsvermögen ist, desto höher sind die Erträge, und um so wirksamer und breitgefächerter kann die Stiftung die Arbeit in Regionen, Gemeinden und Projekten fördern.

Der Calvin-Stiftung ist an einem engen und guten Kontakt zu ihren Förderern gelegen. Daher beabsichtigt sie neben einem schriftlichen Jahresbericht regelmäßig einen StifterInnentag durchzuführen, um zu informieren, Anregungen aufzunehmenund das weitere Vorgehen zu erörtern.


Zustiftung

Ihre Zuwendung erhöht dauerhaft das Vermögen der Stiftung. Die mit Ihrem Geld erwirtschafteten Erträge werden dem Stiftungszweck entsprechend verwendet. Sie tragen somit über viele Jahrzehnte zur Förderung des reformierten Protestantismus bei.

Anlässe für Zuwendungen
Es gibt vielerlei Anlässe, bei denen Geld für eine Zuwendung an die Calvin-Stiftung gesammelt werden kann:
– kirchliche Anlässe wie Taufen, Konfirmationsjubiläen oder Hochzeiten
– familiäre Anlässe wie Geburtstage, Familienfeiern, Erbschaften
– berufliche Anlässe wie Firmenjubiläen, Einweihungsfeiern, Betriebsfeste

Vererben
Sie können in Ihrem Testament die Calvin-Stiftung als Vermächtnisnehmer oder Erbe einsetzen. Diese Erbschaft ist wie grundsätzlich jede Zuwendung an die Stiftung von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit

Spenden

Ihre Spende erhöht nicht das Vermögen der Stiftung, sondern sie erhöht den jährlichen Betrag, den die Stiftung zur Förderung eines bestimmten Projekts oder Vorhabens zur Verfügung stellt. Der Spender sollte daher angeben, welches Vorhaben er unterstützen will.


Steuerliche Vorteile

Die Calvin-Stiftung ist als kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts steuerbegünstigt. Das bedeutet, nach dem Stiftungsrecht kann der Stifter oder die Stifterin bis zu einer Million Euro (Ehepaare zwei Millionen Euro) als Stiftungskapital bereitstellen und diesen Betrag auf zehn Jahren verteilt von seinen zu versteuernden Einkünften abziehen. Außerdem kann der Stifter wie jeder Bürger Spenden in Höhe von bis zu 20 % seines zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend machen.


Bankverbindung

Calvin-Stiftung
Bank: KD-Bank eG
IBAN: DE04 3506 0190 0000 5509 90
BIC:   GENODED1DKD

 

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