Wurstessen und Fastenbrechen in Zürich nach Zwinglis Freiheitsverständnis

Auszug aus dem ''Grundkurs reformierte Geschichte und Theologie. Lektion 2: Reformation'' von Georg Plasger

auf: www.reformiert-online.net

Quelle und vollständiger Text von Georg Plasger: http://www.reformiert-online.net/t/de/bildung/grundkurs/gesch/lek2/lek2.pdf

„(...) Am 9. März 1522 findet im Haus des Buchdruckers Christoph Froschauer [in Zürich] ein demonstratives Wurstessen statt, demonstrativ, weil die Wurst in der Fastenzeit gegessen wird. Zwei geräucherte Würste werden kleingeschnitten und unter die anwesenden Leute verteilt. Zwingli ist dabei, ohne sich am Wurstessen zu beteiligen. Diesem ersten Verstoß gegen das Fastengebot folgen in den darauffolgenden Tagen weitere. Das ganze wird schnell in Zürich bekannt, der Rat beginnt einzuschreiten und nimmt gerichtliche Ermittlungen auf.

Nur zwei Wochen nach dem Wurstessen thematisiert Zwingli in einer Predigt das Fastenproblem; diese Predigt erscheint im April 1522 unter dem Titel: "Von Erkiesen und Freiheit der Speisen". Zwingli vertritt hier ein evangelisches Freiheitsverständnis: Von allen menschlichen Geboten und Ordnungen sind die Christenmenschen freigestellt, menschlichen Geboten ist nicht unbedingter Gehorsam zu leisten. Das Fastengebot ist solch eine menschliche, kirchliche Satzung. Und weil es keine göttliche Autorität und das heißt: keine Autorität der Bibel hinter sich hat, muss man dem Fastengebot keine Folge leisten. Gleichzeitig sind die Christen frei, diese Freiheit, die sie haben, nicht exzessiv zu nutzen, weil sie nicht von dieser Freiheit leben.

Zu Zwinglis Freiheitsverständnis
Ihr Glaube an Gott war nicht mehr so stark, dass sie auf ihn allein vertrauten und ihre Hoffnung auf ihn allein setzten, allein auf sein Gebot und seinen Willen hörten. Töricht begannen sie wiederum, dem Diktat der Menschen zu folgen. Gleich als ob Gott etwas versäumt habe, das nun zu ergänzen und zu verbessern sei, reden sie sich ein: an diesem Tag, in diesem Monat, zu dieser und jener Zeit darfst du dies und das nicht tun. (Wobei ich nichts dagegen habe, wenn jemand zur Gesunderhaltung und Disziplinierung seines Körpers sich freiwillig Verzicht auferlegt und dabei sein Fasten nicht überbewertet und nicht hoffärtig dabei wird; sein Fasten also aus Demut kommt.)

Macht man sich selber aber daraus ein Gebot und redet sich ein, man sündige, wenn man es nicht einhält, dann heißt dies, das Gewissen brandmarken und beschmutzen, und Verführung zu wahrer Abgötterei. ... Kurz und einfach gesagt: Willst du gerne fasten, dann tue es! Willst du dabei auf Fleisch verzichten, dann iss auch kein Fleisch! Lass mir aber dabei dem Christen die freie Wahl! ... Wenn aber dein Nächster daran Anstoß nimmt, wenn du von deiner Freiheit Gebrauch machst, dann sollst du ihn nicht grundlos in Schwierigkeiten oder Versuchung bringen. Nur wenn er den Grund deiner Freiheit erkennt, wird er nicht mehr daran Anstoß nehmen, es sei denn, er wolle dir vorsätzlich übel. ... Vielmehr sollst du deinem Nächsten in freundlicher Weise den Glauben erklären und ihm sagen, dass auch er alles essen dürfe und er darin frei sei.

(aus: H. Zwingli, Von der Freiheit der Speisen (1522), zitiert nach: Huldrych Zwingli, Schriften Bd. 1, 37-39.62)“

von Prof. Dr. Georg Plasger

Weitere Informationen zu Wurstessen und Fastenbruch: http://www.zh.ref.ch/a-z/zwingli/lexikon-w/wurstessen

, Ulrich (Huldrych)
(1484-1531)

Auslöser der Reformation in Zürich war das "Fastenbrechen" Zwinglis. Später wurden Bilder aus den Kirchen verbannt und schließlich kam es sogar zum bewaffneten Kampf um den richtigen Glauben.