Wichtige Marksteine
Reformierte im Spiegel der Zeit
Geschichte des Reformierten Bunds
Geschichte der Gemeinden
Geschichte der Regionen
Geschichte der Kirchen
Biografien A bis Z
(1528–1572)
Jeanne d´Albret (1528–1572) war die bedeutendste Frau in der Geschichte der Hugenotten im 16. Jahrhundert. Besonders in ihrem Witwenstand, in den letzten zehn Jahren ihres Lebens, baute sie eine reformierte Kirche in Béarn auf und war das politische Oberhaupt der Hugenotten im dritten Religionskrieg (1568–1570). Nach 1570 versuchte sie, die Reformierten zu schützen und ihnen einen gesicherten Platz in der Gesellschaft zu verschaffen. Sie handelte für die Hugenotten den Friedensschluss von St. Germain 1570 aus, und durch die Heirat ihres Sohnes Heinrich (später Heinrich IV. von Frankreich) mit Margarete von Valois, Schwester des Königs Karl IX. von Frankreich, strebte sie eine enge Verbindung von Hugenotten und Katholiken an.
Keine andere Frau hatte eine solche Machtposition unter den Hugenotten in Frankreich inne. Sie war respektiert und gefürchtet in Rom und Madrid, alliiert mit Elizabeth von England und befreundet mit Katharina von Medici – keine unkomplizierte Freundschaft zwischen zwei starke Frauen.
Sie sorgte dafür, dass ihre Kinder – Heinrich und Katharina – im reformierten Glauben erzogen wurden. Jahrelang kämpfte Heinrich als Anführer der Hugenotten und von einer Machtbasis in Südfrankreich aus um die französische Krone, bis er 1589 König von Frankreich wurde und schließlich 1593 zum katholischen Glauben übertrat, um das Land zu befrieden.
Jeanne d´Albret war nicht nur Mutter ihres berühmten Sohnes, sie war auch selbst eine machtvolle Frau in Frankreich, da ihre Position als Anführerin der Hugenotten ihr einen Einfluss weit über die Grenzen ihres kleinen Königreiches zusicherte.
Jugend und Ehe (1528-1555)
Jeanne d´Albret wurde am 7. November 1528 auf dem Schloss Blois von Margarete und Heinrich II. von Navarra geboren. Ihre Mutter wusste angeblich, dass sie eine Tochter gebären würde, ihr sehnlichster Wunsch war freilich nach einem Sohn. Jeanne blieb das einzige Kind aus dieser Ehe, Margarete von Navarra gebar zwar kurz danach einen Sohn, der als Kleinkind starb, und alle übrigen Hoffnungen auf Schwangerschaften zerschlugen sich.
Die kleine Prinzessin konnte von ihrem Vater das Königreich Navarra erben, weil dort das salische Gesetz, das in Frankreich weibliche Thronerben verbot, nicht gültig war. Außerdem war das vicomté Béarn selbständig. Deswegen waren die zwei Großmächte Spanien und Frankreich zutiefst an diesen Grenzregionen interessiert. Frankreich wollte seine Südgrenze verteidigen, und Spanien beide Seiten der Pyrenäen besitzen, um in Frankreich einfallen zu können. Zudem war die väterliche Familie von Albret Großgrundbesitzer in Südwestfrankreich und damit Vasall des französischen Königs. Das frühere Aquitanien hatte mehrere hundert Jahre der englischen Krone gehört und war spät von England aufgegeben worden. Im 16. Jahrhundert wurde das Gebiet meistens als Guyenne bezeichnet.
In ihren jungen Jahren wuchs Jeanne in der Normandie auf. Ihre Mutter, Margarete von Navarra, hatte die Aufgabe, die königlichen Kinder ihres Bruders, Franz I., zu erziehen. Sie gab Jeanne in die Obhut ihrer Freundin Aymée de Lafayette, Vogtin von Caen. Man behauptet, sie sei die Vorlage für die Figur Longarine in Heptameron (vgl. Nielsen). Nach meiner Auffassung sind die Erzähler/innen im Heptameron, die sogenannten devisants, eher Typen als historische Persönlichkeiten, die Figur der Longarine ist allerdings eine sehr sympathische Frau mit Humor und Pfiff. Wenn Aymée de Lafayette die Vorlage zu Longarine abgegeben haben soll, deutet alles darauf hin, dass Margarete sie sehr schätzte und meinte, ihre Tochter sei bei ihr gut aufgehoben.
Jeanne wuchs in einem landadligen Milieu auf, umgeben von Wald, Wiesen und Tieren, mit den Mitgliedern der Familie von Aymée de Lafayette als Bezugspersonen, bis sie zehn Jahre alt war. Ihre Mutter sah sie selten, aber jedes Mal, wenn sie krank war, war Margarete sofort zur Stelle. 1538 ließ Franz I. sie nach Plessis-lez-Tours bei der Loire übersiedeln, da sie jetzt ein Alter erreicht hatte, wo sie auf dem Heiratsmarkt von Interesse war. Der König konnte über seine Verwandte entscheiden und Ehen arrangieren, wie es ihm passte.
1540 war es für Jeanne so weit. Herzog Wilhelm der Reiche von Kleve-Jülich-Berg hatte 1538 das Herzogtum Geldern geerbt. Sein Erbanspruch wurde von Kaiser Karl V. angefochten und auf dem Reichstag zu Regensburg wurde dem Kaiser Geldern zugeteilt. 1539 folgte Wilhelm seinem Vater auf dem Thron nach, und um sich vor den Ansprüchen des Kaisers zu schützen, arrangierte er eine Ehe mit Heinrich VIII. von England für seine Schwester Anna, und selbst verbündete er sich mit Franz I. Als Unterpfand für dieses Bündnis sollte er Jeanne d´Albret heiraten.
Was jetzt passierte, ist absolut ungewöhnlich: Jeanne weigerte sich. Die Zwölfjährige ließ ihrem Onkel wissen, dass sie den Herzog nicht heiraten möchte, und sie ließ zwei Schreiben aufsetzen, in welchen sie erklärte, dass sie gegen ihren Willen zu dieser Ehe gezwungen worden sei. Natürlich konnte sie sich nicht auf Dauer gegen den Willen des Königs auflehnen, aber bei der Hochzeitszeremonie am 14. Juni 1541 weigerte sie sich, zum Altar zu schreiten, stattdessen musste sie getragen werden. Ihr Jawort war nicht hörbar und wegen ihres Alters wurde die Ehe nicht vollzogen, der Herzog setzte nur symbolisch ein Bein in ihr Bett. Nach der Hochzeit kehrte er zurück nach Düsseldorf, während Jeanne vorläufig in Frankreich blieb.
1543 griff Kaiser Karl Kleve-Jülich-Berg an, der Herzog wurde geschlagen und musste Geldern Karl V. überlassen. Am Frieden von Venlo im September 1543 hob er das Bündnis mit Franz I. auf und verbündete sich stattdessen mit dem Kaiser. Damit war auch die französische Ehe hinfällig geworden, 1545 wurde sie vom Papst wegen Nichtvollzug annulliert, und der Herzog vermählte sich mit einer Nichte des Kaisers.
Nach kanonischem Recht durfte bei einer Eheschließung keine Zwang im Spiel sei. Die Eheleute mussten ihr Gelübde frei abgeben. Damals konnten junge Frauen aus adligen oder königlichen Familien sich ihre Ehepartner nicht selbst aussuchen, sondern wurden als politische Garanten vermählt, und die meisten fanden sich damit ab, weil das ihr Standesbild entsprach. Jeannes Ablehnung, so wie ihre Kenntnis des kanonischen Rechts, ist erklärungsbedürftig.
Eine mögliche Erklärung ist, dass ihre Eltern für sie eine Ehe mit dem Kronprinzen Philipp von Spanien anstrebten. Königin von Spanien war natürlich prestigeträchtiger als Herzogin von Kleve zu sein, aber vor allem erhoffte sich ihr Vater damit den spanischen Teil von Navarra zurückzugewinnen. 1512 hatten die Spanier Navarra, das Baskenland, bis zu den Pyrenäen erobert und den Albrets nur das winzige Gebiet auf der französischen Seite gelassen. Seitdem überlegten sich die Könige von Navarra, wie sie zu ihrem ganzen Erbe kommen konnten, und eine Ehe zwischen dem Infanten von Spanien und der zukünftigen Königin von Navarra würde genau dies herbeiführen.
Jeanne war möglicherweise auch beeinflusst von einer Erklärung der Ständeversammlung von Béarn, die eine auswärtige Ehe für ihre Kronprinzessin ablehnte.
Sah Jeanne d´Albret ihre Zukunft gefährdet durch eine Ehe mit dem Herzog von Kleve? Oder tat sie, was ihre Eltern wünschten, statt des Königs Willen zu erfüllen? Stammten ihre Kenntnisse des kanonischen Rechts von denen? Margareta von Navarra schrieb ihrem Bruder, sie habe keine Ahnung, was in das Mädchen gefahren sei, aber stimmt das? Hat sie Jeanne mit ihrer Ablehnung der Ehe geholfen aus Liebe (Cholakian & Cholakian), oder aus Ehrgeiz? Es besteht kein Zweifel, dass königliche Kinder damals frühreif waren und in jungen Jahren schon an ihre späteren Aufgaben geführt wurden, trotzdem ist die Zähigkeit und Sturheit des Mädchens erstaunlich.
1547 starb Franz I. und als Jeanne zwanzig Jahre alt war, bot der Nachfolger, Heinrich II. von Frankreich, ihr gleich zwei Heiratskandidaten an: den Herzog Franz von Aumale (der spätere erzkatholische Herzog Franz von Guise) und Anton von Bourbon, Herzog von Vendôme. Der letztere war Erbprinz und vielleicht deshalb für Jeanne die bessere Partie, obwohl er relativ arm war. Er war hochgewachsen – was für einen Bourbon eher selten war – und charmant, wie alle Männer in seiner Familie scheint er ein unverbesserlicher Schürzenjäger gewesen zu sein. Heinrich IV. von Frankreich, der vert galant, hatte seine ausgelebte Sexualität nicht von Fremden, ebenso wenig wie sein militärisches Können und seinen Mut.
Jeanne und Anton von Bourbon heirateten 1548 und sie war überglücklich. Heinrich II. schrieb in einem Brief, dass er selten eine Braut erlebt habe, die immer nur lachte. Diese Ehe war aus Liebe geschlossen, und Anton von Bourbon nahm seine Frau mit, als er in den Krieg zog. Der Kriegsschauplatz war Flandern, und da der Herzog Güter in Nordfrankreich besaß, zog Jeanne in den ersten Jahren ihrer Ehe von Schloss zu Schloss, immer in der Hoffnung, dass sie und Anton von Bourbon sich treffen könnten.
1551 gebar sie ihren ersten Sohn und gab ihn an Aymée de Lafayette, die sie selbst erzogen hatte. Ob nun Frau de Lafayette alt oder übervorsichtig geworden war, der kleine Herzog von Beaumont starb als Kleinkind, angeblich weil er von Wärme erstickt worden sei.
Bald wurde Jeanne wieder schwanger, und während ihr ältester Sohn in Nordfrankreich geboren war, sollte das zweite Kind in Béarn zu Welt kommen. Sie unternahm die lange Reise nach Süden und kam gerade rechtzeitig in Pau an, 14 Tage bevor sie von ihrem zweiten Sohn, Heinrich, auf dem Schloss in Pau entbunden wurde. Es wurde entschieden, dass dieser Junge in Pau bleiben sollte. Der Großvater, Heinrich d´Albret, wollte wahrscheinlich mit diesem kleinen Prinzen die Erbfolge in Béarn und Navarra sichern. Die Legenden von der rauen Erziehung Heinrichs seitens des Großvaters können jedoch nicht wahr sein, allein weil das Kind die ersten Jahre von Ammen betreut wurde, und der Großvater starb, als es zwei Jahre alt war. Es scheint in Béarn Sitte gewesen zu sein, die Lippen des Täuflings mit Rotwein und Knoblauch einzureiben, eine Taufe à la Gascogne, aber die Mär, dass Heinrich barfuß unter den Hirten in den Bergen aufgewachsen sein soll, ist reine Legende. Der spätere Hauslehrer Heinrichs, Palma Cayet, schrieb, als Heinrich schon König von Frankreich war, seine Biographie, und daher stammt der Bericht vom Opa und von seiner rauen Erziehung. Dieser Kindheitsbericht ist eher Propaganda des Königs, wie er gerne gesehen werden möchte.
Tatsächlich kam Heinrich in die Obhut der Familie de Miossens, die auf dem Schloss Coarraze wohnte. Die Frau, Suzanne de Bourbon-Miossens, war eine Cousine von Jeanne. Heinrich wurde demnach genau wie seine Mutter als Landadliger erzogen, und er wuchs in einer Familie mit anderen Söhnen auf, die als Erwachsene seine Gefolgsleute werden sollten. Als seine Mutter den Thron erbte, wurde er schon als Kleinkind als Kronprinz behandelt.
Die zwei Jahre zwischen Heinrichs Geburt 1553 und ihre Thronbesteigung 1555 verbrachte Jeanne wiederum in Nordfrankreich in der Nähe ihres Gatten. In dieser Zeit gebar sie einen dritten Jungen, der jedoch nicht lange lebte. Es muss hinzugefügt werden, dass Anton von Bourbon 1554 einen außerehelichen Sohn, Karl von Bourbon, mit einer Hofdame bekam. Jeanne hatte bereits mehrere Onkel, die illegitim waren, und sie scheint den kleinen Karl in ihrer Familie aufgenommen zu haben. Er wurde später Erzbischof von Rouen.
Erst als der Vater gestorben war, zog sie als Königin nach Pau und obwohl sie die Erbin war, ließ sich ihr Mann als König huldigen, was die Ständeversammlung eigentlich gar nicht wollte, dennoch ordneten sie sich dem Willen Jeannes unter.
Königin an der Seite von Anton von Bourbon (1555–1560)
Ihr Vater hatte Jeanne ein blühendes Land hinterlassen. Er hatte Industrien nach Béarn geholt, das Steuersystem effektiv gestaltet und für den religiösen Frieden gesorgt. Große Einkünfte entstanden auch durch seine Posten als Gouverneur und Admiral der französischen Krone in Guyenne. Anton von Bourbon bekam diese Posten nach seinem verstorbenen Schwiegervater, und später hat sein Sohn, Heinrich von Navarra, sie übernommen. Jeanne und Antoine standen als die größten Grundbesitzer Südwestfrankreichs finanziell sehr gut da.
1555 find Calvin seine missionarische Tätigkeit in Frankreich an. Reformierte gab es in Südwestfrankreich zu diesem Zeitpunkt längst, weil Margareta von Navarra sie mit Predigern unterstützt hatte und Gérard Roussel, einen Reformkatholiken, als Bischof in Orthez, eingesetzt hatte. Dieser Roussel war einmal Weggefährte Calvins gewesen, und dieser warf ihm vor, nicht konsequent genug zu sein, als er die Stelle als katholischer Bischof trotz seiner reformatorischen Sympathien annahm (CStA I,1).
Als Königin hatte Jeanne bei ihrer Krönung versprechen müssen, die katholische Religion zu verteidigen. Am selben Tag, nachdem sie diesen feierlichen Eid abgelegt hatte, schrieb sie an einen Vasallen, dem vicomte von Gourdon, und erzählte ihm, sie wolle über die Förderung des reformierten Glaubens im kleinem Kreis heimlich beraten. Dieser Brief ist Teil eines Briefwechsels mit zwei vicomtes de Gourdon, Vater und Sohn, die die gesamte Regierungszeit Jeannes überdauerte. Die Briefsammlung wurde im vorigen Jahrhundert entdeckt und gibt viele neue Einsichten in die Vorhaben und die Beweggründe Jeannes. Da die entdeckten Briefe uns nur als teilweise fehlerhafte Kopien vorliegen, haben viele Forscher die Briefe als Fälschungen abgetan (Text und Diskussion bei Bryson).
Der erste Brief vom August 1555 teilt uns mit, dass Jeanne schon zu diesem Zeitpunkt reformierte Sympathien deutlich aussprach. Sie schrieb dem vicomte, dass ihre Mutter sich zwischen den zwei Religionen nicht habe entscheiden können, und dass sie selbst aus Furcht vor ihrem Vater bislang nicht gewagt habe, sich offen zum Protestantismus zu bekennen. Das Edikt von Chateaubriant von 1551 verbot eindeutig jede „Ketzerei“ und deshalb schlug sie vor, die Reformierten sollten sich heimlich auf dem Schloss Odos treffen.
Es gibt sonst keine Quellen, die belegen könnten, dass Jeanne mit dem reformierten Glauben in Berührung kam. Es gab in ganz Frankreich zu der Zeit kleine zerstreute Gemeinden, sowie Prediger und Kolporteure, die reformatorische Bücher schmuggelten. Die wiederholten Verbote des Königs konnten das nicht unterbinden, sie führten nur dazu, dass Protestanten, wie Jeanne, sich heimlich treffen mussten.
In den Jahren nach 1555 verbreitete sich der reformierte Glaube mehr und mehr im Hochadel. Auch Anton von Bourbon wurde davon ergriffen, brachte reformierte Prediger nach Béarn und als er und Jeanne 1558 mit Heinrich nach Paris zogen, nahm er an großen psalmensingenden Demonstrationen außerhalb der Stadtmauern von Paris teil. Calvin war darüber hoch erfreut, denn er setzte in seiner Missionsarbeit gerne auf hochrangige Persönlichkeiten. Jeanne dagegen verhielt sich während dieser Zeit bedeckt.
In Paris kam sie mit ihrem vierten Kind, einer Tochter namens Katharina, nieder. Das kleine Mädchen war das einzige Kind, das bei Jeanne aufwachsen durfte, obwohl sie (natürlich) Erzieherinnen und Gouvernanten hatte.
Anton von Bourbon fiel nicht nur mit protestantischen Sympathien auf, sondern wie sein Schwiegervater versuchte er, den spanischen Teil von Navarra zurückzugewinnen. Heinrich d´Albret hatte seinen Besitz gut und gewinnbringend regiert, während Anton von Bourbon seiner Frau die Regierungsgeschäfte überließ, und selbst nur versuchte, ein größeres Königsreich für sich zu gewinnen. So konnte der spanische König Philipp ihm einen Tausch, erst mit dem Herzogtum Milano und später mit Sardinien, anbieten. Damit hätte Spanien den Sprung über die Pyrenäen geschafft und Südfrankreich bedrohen können. Wir würden solches Taktieren mit dem Feind Hochverrat nennen, damals räumte man freilich Adligen große Freiheiten ein, sich einen Herren auszusuchen, aber Anton von Bourbon wurde auch von den Zeitgenossen als unzuverlässig und unverantwortlich angesehen, und nicht zuletzt war er so politisch ungeschickt, dass es an Dummheit grenzte (Sutherland 1984).
Im Sommer 1559 starb Heinrich II. von Frankreich unerwartet. Sein Sohn Franz II. folgte ihm als nur fünfzehnjähriger Knabe auf dem Thron. In dieser Situation war die traditionelle Lösung, dass der erste erwachsene Erbprinz, Anton von Bourbon, ihn unterstützen sollte, und Calvin ermahnte ihn eindringlich, dieses Amt zu übernehmen und dabei den Hugenotten zu helfen. Anton von Bourbon verspielte diese Chance und überließ die Regierungsgeschäfte der Familie von Guise, besonders dem Herzog von Guise und dem Kardinal von Lorraine, die beide die antiketzerische Politik des verstorbenen Königs weiterführen wollten. Nach dem Tod Heinrichs II. bekannten sich mehrere hochrangige Adlige offen zum Protestantismus und es gab im März 1560 sogar einen hugenottischen Komplott, den König zu entführen und von seinen „schlechten Ratgebern“ zu trennen. Anton von Bourbon und sein jüngerer Bruder, der Prinz von Condé, beide notorische Reformierte, wurden wegen diesem Angriff auf den König angeklagt. Anton von Bourbon versprach Besserung, während sein Bruder, der Prinz Ludwig von Condé zum Tode verurteilt wurde. Nur der plötzliche Tod des jungen Königs rettete ihn vor der Hinrichtung. Da der neue König, Karl IX., ein zehnjähriges Kind war, brauchte Frankreich einen Regenten, nämlich den ranghöchsten Erbprinz Anton von Bourbon. Wiederum ergriff dieser nicht die Chance. Katharina von Medici ließ sich stattdessen als Regentin einsetzen und Anton von Bourbon wurde zum Generalstatthalter ernannt. Die Hugenotten mit Calvin an der Spitze waren zutiefst enttäuscht. In diesen Jahren hatte der reformierte Glaube großen Zulauf, es wurde von mehreren Tausend Gottesdienstbesuchern überall in Frankreich berichtet, von Abendmahlgottesdiensten, die zwei Tage dauerten und von Bekehrungen am Hof und im Hochadel.
1560 verließ Jeanne Paris, um zurück nach Pau zu fahren. Theodorus Beza, der engste Mitarbeiter Calvins, besuchte sie dort, und es entwickelte sich eine enge Zusammenarbeit, die bis Jeannes Tod dauerte. Beza versorgte sie mit Predigern und Beratern für ihr Land. Im Dezember 1560 unternahm Jeanne den entscheidenden Schritt und bekehrte sich öffentlich zum reformierten Glauben. Während ihr Gatte nicht in der Lage war, sich an die Spitze der Hugenotten zu setzen, wurde sie jetzt die leitende Hugenottin in Frankreich.
Reformierte Königin (1560–1568)
Jeanne d´Albret war zweifelsohne eine tief religiöse Frau. Lange Zeit hatte sie äußerste Diskretion walten lassen, zwar mit ihrem Gatten reformierte Prediger gehört, aber sich niemals offen zum reformierten Glauben bekannt. Erst nachdem Anton von Bourbon sich mit dem Posten als lieutenant générale abgefunden hatte, kam sie aus der Deckung.
Es war eine Zeit, wo alle große Hoffnungen bzw. Ängste für den Protestantismus in Frankreich hegten. Drei wichtige Katholiken – der Herzog von Guise, der Konstabel von Montmorency und der Marschall St. André – schlossen sich zusammen, um Frankreich gegen die Reformierten zu schützen. Sie planten den Sturz von Anton von Bourbon und einen Angriff auf Genf mit der Hilfe des Herzogs von Savoyen, zu dessen Besitz Genf bis 1534 gehört hatte. Dieses Triumvirat war der erste Vorbote der katholischen Liga, die später Heinrich IV. hartnäckig bekämpfte (Sutherland 1973).
1560 war noch zu erwarten, dass der Protestantismus nach Frankreich gekommen war, um zu bleiben. Jeanne war sich sehr bewusst, welche Gefahren ihr von Spanien, vom Papst und von der mächtigen Familie von Guise drohten. Sie hatte noch die Hoffnung, dass der junge König Karl IX., Katharina von Medici und ihr Kanzler, der tolerante Michel de l´Hôpital, die Reformierten unterstützen würden, zumal die Königinmutter sich selbst von denen von Guise bedrängt fühlte.
Diese letzte Hoffnung erwies sich als trügerisch, aber niemals wich Jeanne später vom einmal eingeschlagenen Kurs ab. Sie konnte weder geldwerte Vorteile noch politisches Kapital aus ihren Glauben schlagen, dafür hielt sie konsequent an ihrer Überzeugung fest.
In Béarn machte sie erste vorsichtige Schritte, um das Land zu reformieren. Es gab schon Reformierte dort, und Prediger hatten angefangen, den neuen Glauben zu verbreiten, Jeanne aber träumte von einem reformierten Land, und fing langsam und vorsichtig an, diesen Traum zu verwirklichen.
Der erste Schritt war, den reformierten Glauben dem Katholizismus rechtlich gleich zu stellen. Die Kirchen wurden für beide Religionen geöffnet (das sogenannte simultaneum) und aus den Kirchen in Lescar und Pau wurden Bilder und Statuen entfernt, allerdings nicht in Form eines Bildersturms, sondern von den Behörden. Jeanne beschlagnahmte das kirchliche Vermögen nicht für sich selbst, sondern investierte es in Sozialfürsorge und Bildung.
Es ist klar, dass sie den reformierten Glauben einführen wollte, aber zu keinem Zeitpunkt vefolgte sie Andersgläubige, geschweige denn verbrannte sie. Immer setzte sie auf Überredung.
Im August 1561 begab sie sich wieder zum Hof. Überall wurde sie stürmisch von Hugenotten begrüßt, als ob sie „der Messias sei“, bemerkte verärgert der spanische Gesandte. Katharina von Medici hatte zu einem Religionsgespräch eingeladen. Dieses Gespräch fand in Poissy außerhalb Paris statt. Seitens der Krone war gewiss an eine Versöhnung oder gar einen Ausgleich zwischen den Religionen gedacht, die reformierten Teilnehmer mit Beza an der Spitze mochten jedoch keine Kompromisse eingehen. Beza wurde unterstützt von Calvin in Genf, der selbst zu krank war, um mitzukommen. Calvin war mit den Auftritten und Reden Bezas zufrieden, während z.B. der Admiral Coligny Beza als reichlich provokant wahrnahm.
Im Herbst 1562 blieb Jeanne mit ihren Kindern beim Hofe. Katharina von Medici suchte auch nach den Religionsgesprächen eine Übereinkunft mit den Protestanten, was in dem Edikt vom 17. Januar 1562 – auch Edikt von St. Germain genannt – gipfelte. Dieses Edikt, an dem der Kanzler Michel de l´Hôpital und Beza beteiligt waren, erlaubte es den Hugenotten, außerhalb der Städte Gottesdienste zu halten. Es war das günstigste Edikt, das sie jemals erlangen sollten, das Edikt von Nantes 1598 war ihm sehr ähnlich, aber nicht ganz so großzügig. Der Unterschied war, dass Heinrich IV. dafür sorgte, dass das Edikt von Nantes durchgeführt wurde, während alle frühere Edikte, so wohlgemeint sie auf dem Papier auch waren, von katholischen Behörden unterlaufen wurden, und der König zu schwach war, um für ihre Durchführung zu sorgen.
Im März 1562 massakrierte der Herzog von Guise eine reformierte Gemeinde, die innerhalb des Städtchens Wassy Gottesdienst feierte. Damit war die Versöhnungspolitik Katharinas von Medici gescheitert. Die Hugenotten unter dem Prinzen von Condé griffen zu den Waffen und Anton von Bourbon bat Jeanne den Hof zu verlassen. Er behielt seinen Sohn Heinrich bei sich, entließ aber dessen hugenottischen Hauslehrer. Jeanne beschwor ihren Sohn, nicht zur Messe zu gehen, und der junge Prinz hielt sich wohl auch ein paar Wochen daran, musste sich aber schließlich fügen. Nach ihrem Fortgang vom Hofe trat Jeanne eine monatelange abenteuerliche Reise durch Frankreich an, so gefährlich, dass die ersten Briefen von der Hand Heinrichs seine Ängste um seine Mutter bezeugen. Ihre kleine Tochter Katharina durfte sie behalten.
Im ersten Religionskrieg führte Anton von Bourbon die königlichen katholischen Truppen gegen die Hugenotten. Bei der Belagerung von Rouen wurde er verwundet und starb am 17. November. Der junge Heinrich blieb am Hofe in der Obhut Katharinas von Medici, die allerdings Jeanne gestattete, ihm wieder reformierte Hauslehrer zu geben. Sie sollte ihn erst 1564 wiedersehen.
Die Kirche in Béarn und Navarra
Ihre große Aufgabe sah Jeanne darin, die Reformation in Béarn durchzuführen.
Calvin stellte ihr Jean Raymond Merlin zur Seite, den früheren Professor für Hebräisch in Lausanne, wo er Kollege von Beza, dem Professor für Griechisch, und von Pierre Viret, dem Rektor der Akademie, gewesen war. Pierre Viret arbeitete nach seiner Zeit in Lausanne und Genf vor allem in Frankreich, besonders in den Kirchen von Lyons und Nîmes. Später sollte er für Jeanne d´Albret ihre Akademie in Orthez aufbauen. Merlin war übrigens mit einer Tochter von Marie Dentière verheiratet, derjenigen, die vor Jahren Jeanne eine selbstgeschriebene hebräische Grammatik zugesandt hatte (vgl. Graesslé13f.; Nielsen).
Merlin ging voll Eifer an die Aufgabe, eine reformierte Kirche in Béarn aufzubauen. Es gab viele Reformierte in Südfrankreich, aber meistens unter städtischen Eliten und Handwerkern. Die Reformierten waren meistens des Lesens fähig, vor allem des Lesen französischer Texte. In Südwestfrankreich sprach die Bevölkerung die langue d´oc, die alte oczitanische Sprache, in irgendeiner Form. Die Gascogne hatte ihre Sprache, in der ein Neues Testament und fünfzig Psalmen übersetzt wurden, und Béarn hatte béarnais sogar als Amtssprache. Hinzu kam, dass die Bevölkerung in Navarra Baskisch sprach. Wenn Merlin das ganze Land reformieren sollte, musste er diese Sprachbarrieren überwinden, denn die Landbevölkerung musste erreicht und für die Reformation gewonnen werden.
Jeanne d´Albret beauftragte eine Übersetzung des Neuen Testaments ins Baskische, und eine Übertragung der Psalmen, der Zehn Gebote, der Liturgie und des Katechismus Calvins in die Sprache Béarns. Der Anwalt, später Pastor, Arnaud de la Salette, stellte 1571 diese Übersetzung fertig, und obwohl sie erst 1583 gedruckt wurde, darf man annehmen, dass in der Zwischenzeit Manuskriptkopien verwendet wurden. Pastoren, die die béarnesische oder die baskische Sprache beherrschten, wurde händeringend gesucht, und von den Anderen wurde ausdrücklich verlangt, dass sie es lernen sollten. Katecheten, die vermutlich Landeskinder waren, wurden in die Gemeinden geschickt.
Allmählich verbot Jeanne katholische Riten und Gebräuche, zuerst die Fronleichnamsprozessionen, danach Maibäume und Jahrmärkte. Dann wurde die Messe abgeschafft. Der Dom von Lescar und die Kirche St. Martin in Pau wurden leergeräumt, und die dort befindlichen Schätze verkauft.
Für Merlin konnte dies nicht schnell genug gehen. In seinen Briefen an Calvin klagte er seine Not: die Bevölkerung sei stur – diese Holzköpfe! - und die Königin zu langsam und vorsichtig (CO 20, Nr. 3988 & Nr. 4061). Merlin hatte übrigens auch früher in Montargis Probleme mit Renée de France gehabt, Herzogin von Ferrara, die in ihrem Gebiet so vorsichtig war wie Jeanne in Béarn (vgl. Lambin, 2). Jeanne bekam Klagen auf der jährlichen Ständeversammlung, wo die Katholiken über den Verlust alter Freiheiten und Rechte klagten. In den sechziger Jahren musste sie mehrmals Aufstände niederschlagen.
Der Nachfolger für Merlin war Pierre Viret, der enge Freund Calvins. Er war Pastor und Rektor für die Akademie in Lausanne – mit Beza und Merlin als Kollegen – gewesen. Wegen eines Streits mit dem Stadtrat in Bern, übersiedelten 1559 alle Professoren nach Genf, um dort in der neu errichteten Akademie zu unterrichten. Von Genf begab Viret sich nach Frankreich, wo er in Lyon als Pastor arbeitete, danach leitete er die Nationalsynode in Nîmes und schließlich folgte er dem Ruf nach Béarn. Seine wesentlichste Aufgabe war es, die Akademie in Orthez aufzubauen. Die Fächer Theologie, Hebräisch, Griechisch, Philosophie und Mathematik wurden dort unterrichtet, während es keine Anzeigen für Professuren in Jura und Medizin gibt.
Vor ihrer akademischen Laufbahn absolvierten die Jungen eine fünfjährigen Ausbildung in einer Lateinschule (collège), während die Grundschule sowohl Jungen wie Mädchen unterrichtete, die Mädchen allerdings getrennt mit weiblichen Lehrkräften. Damit wurde das kleine Béarn das erste Land Europas, welches kostenlosen Unterricht für Mädchen zusicherte, und zwar mit der interessanten Begründung, dass sie so im Stande waren, ihr Brot zu verdienen und sich der Gesellschaft nützlich zu machen („Pareil rolle sera aussy faict des filles qui sont en bas aage et qui n´ont nul moyen de vivre et de s´entretenir, par toutes les églises, afin que de mesmes deniers et en écolle séparée elles soient enseignées, nourries et tenues par des femmes sages et pudiques, par leur industrie pouvoir aprés se nourrir et entretenir et servir au public“. Art. 32 der Verfassung der Akademie von 1566, zitiert nach Desplat 2004). Desplat unterstreicht die säkulare Ausrichtung der Ausbildung. Allgemein wird behauptet, der Zweck des Unterrichts in protestantischen Ländern sei, die Bevölkerung des Lesens der Bibel und des Katechismus zu befähigen. Hier werden nur die Vorteile eines Schulunterrichts für die Gesellschaft betont.
Die Akademie wurde 1566 geöffnet. Die ersten protestantischen Akademiegründungen in Frankreich fanden in Nîmes (1562) und Montpellier statt. Vorrangiges Ziel war es, die Kirchen mit Pastoren zu versorgen, da die Akademie in Genf die steigende Nachfrage der Gemeinden kaum nachkommen konnte. Da Papst Pius V. die katholischen Universitäten angewiesen hatte, Protestanten die Abschlüsse zu verweigern (Maag 2002, 140), brauchten junge Hugenotten ihre eigenen Universitäten, die dann auch gegründet wurden, vor allem in Leiden und Heidelberg, aber auch in Frankreich und benachbarten Gebieten wie Béarn, Orange und Sedan, die alle zu diesem Zeitpunkt unabhängig waren.
Jeanne hatte sehr gute Gründe, langsam und überlegt vorzugehen. Der Kardinal von Armagnac ließ sie wissen, dass sie die Bevölkerung Béarns in Ruhe lassen sollte, ihre Untertanen wollten ihren Katholizismus nicht aufgeben. Jeanne antwortete, dass sie in Béarn nur Gott über sich habe, dort könne sie ihrem Gewissen folgen, und in ihrem Land werde niemand wegen seines Glaubens verfolgt. Das letzte war ihr ein Anliegen, denn 1571 schrieb sie an ihren Statthalter, den Baron d´Arros, dass in ihrem Land niemand zum Glauben je gezwungen worden war und es auch nicht werden sollte („...intention n´a point esté et n´est encores qu´ilz soyent contraints par force et violence de se reanger à ladite Religion“, d´Aas 2002, 452).
Als sie sich bei der Einführung der Reformation in ihren Ländern unnachgiebig zeigte, zitierte der Papst sie nach Rom zwecks eines Ketzerprozesses. Da sie dieser Einladung nicht folgte, exkommunizierte er sie. Der Bann war eine ernste Bedrohung, da jeder katholische Herrscher jetzt das Recht hatte, ihre Länder an sich zu reißen und sie abzusetzen, eine Chance, die Philipp II. von Spanien sich nicht entgehen lassen würde. Katharina von Medici verteidigte deshalb Jeanne, weil sie keine spanische Präsenz auf der französischen Seite der Pyrenäen dulden wollte. Außerdem war sie eine Verfechterin der gallikanischen Freiheit der französischen Kirche und meinte deshalb, der Papst solle sich nicht in die Angelegenheiten der Kirche einmischen.
Königin der Hugenotten
Nach dem ersten Religionskrieg (1562-63) ließ Katharina von Medici den jungen Karl IX. mündig erklären und führte ihn mit dem Hof auf eine große Frankreichreise, die mehrere Jahre dauerte. Der Zweck dieser Reise war es, den König dem Volk zu zeigen, und damit die Loyalität der Bevölkerung zu erhalten. Jeanne wurde als Vasallin einberufen und stieß Ende Mai 1564 zum Zug in Macon.
Ihr Sohn Heinrich nahm auch Teil an diese Reise und seinetwegen stritten die zwei Königinnen sich, weil Jeanne ihn bei ihren protestantischen Gottesdiensten dabei haben wollte, und Katharina wünschte, dass er mit der königlichen Familie zur Messe gehe. Schließlich sandte Karl IX. Jeanne zu ihrem Besitz in Vendôme, während Heinrich als Gouverneur von Guyenne den Zug begleitete und in den Städten für den feierlichen Empfang des Königs sorgte.
Jeanne durfte nicht mit nach Bayonne, wo Katharina ihrer Tochter Elizabeth, Königin von Spanien, begegnen wollte. Philipp II. sandte als seinen Gesandten den Herzog von Alba, der auf dem Weg in die Niederlande war. Die Hugenotten waren später überzeugt, dass Alba und die Königinmutter in Bayonne ihre Ausrottung geplant hatten. Sicher ist, dass Alba in den Niederlanden mit aller Härte gegen die Protestanten vorging, und es ist durchaus möglich, dass er versuchte, Katharina auf seinen mörderischen Kurs einzustimmen. Schon 1568 – also vor der Bartholomäusnacht! – schrieb Jeanne, dass die Waffen, die gegen die Hugenotten verwendet werden sollten, in Bayonne geschmiedet worden seien (Ample déclaration).
Jeanne und Heinrich trafen sich später in Paris. 1566 ersuchte sie erneut um Erlaubnis, mit ihren beiden Kindern nach Béarn zu fahren, was ausgeschlagen wurde. Sie erhielt aber Erlaubnis, ihren Sohn in seinen französischen Ländereien herumzuführen, und Anfang 1567 reiste sie dann mit ihm nach Vendôme, und von dort setzte sie sich unerlaubt ab nach Béarn. Damit machte sie laut des Biographen Heinrichs, Pierre Babelon, aus einem französischen Prinzen einen Ausländer, und vor allem einen Hugenotten.
Von 1567 an arbeitete Jeanne für die Zukunft ihres Sohnes. Ihre Lebensaufgabe, schrieb sie selbst, sei: Gott, Königtum und ihr Blut. Mit Gott war die reformierte Religion, die wahre Kirche Gottes, gemeint. Mit dem König ihr Status als Vasallin und – trotz Béarn – als Französin, und mit dem „Blut“, die Familie, zuallererst ihr Sohn Heinrich. Er sollte von jetzt an kein Höfling mehr sein, sondern die Aufgaben eines Regenten lernen. Als ein Aufstand in Navarra niedergeschlagen worden war, wurde er dorthin geschickt, um die Basken zu befrieden. Als 14jähriger hielt er für seine Untertanen eine Rede, in welcher er ihr Fehlverhalten geißelte, ihnen die Gunst der Königin zusicherte, falls sie sich verbessern würden, und seinen berühmten Charme mit seinem Autoritätsanspruch verband.
Im Herbst 1567 versuchten die Hugenotten, die sich von der Aufrüstung des Königs bedroht fühlten, Karl IX. in ihre Gewalt zu bringen. Die Entführung missglückte, und die königliche Familie suchte, beschützt von den schweizerischen Söldnern, die die Ängste der Hugenotten verursacht hatten, Zuflucht in Paris. Die Hugenotten belagerten die Stadt. Im November wurden sie vor den Toren von St. Denis geschlagen und mussten sich in die Provinz zurückziehen, wo sie den Kampf bis zum Friedenschluss von Longjumeau im März 1568 fortsetzen.
Der Friedensvertrag war an sich nicht ungünstig für die Hugenotten, nur haperte es wie immer mit der Umsetzung. Katholische Behörden waren über die für die Hugenotten günstigen Bedingungen empört und setzten sie nicht um. Der Protestant La Noue schrieb in seinen Erinnerungen, dass der Krieg zwar viel Unheil bringe, aber dieser elende kleine Friedensvertrag sei viel schlimmer für die Reformierten, die in ihren Häuser umgebracht wurden, ohne dass sie sich zu wehren wagten („ …une guerre est misérable et qu´elle apporte avec soy beaucoup des maux…cette méchante petite paix est beaucoup pire pour ceux de la Réligion, qu´on assassinoit en leur maisons, et ne s´osoyent encores défendre“, d´Aas 2002, 382) Im Laufe des Sommers 1568 versuchten die Gruppierungen noch einmal miteinander zu reden, Karl IX. sandte einen Botschafter nach Béarn, und Jeanne verfasste ein Sendschreiben an den König mit dem Antrag, den Frieden in Guyenne wiederherzustellen.
In der Zwischenzeit fühlten sich der Prinz von Condé und der Admiral Coligny auf ihre Schlösser in Bourgogne zunehmend bedroht. Der Herzog von Alba wollte in den Niederlanden mit Feuer und Schwert den Protestantismus auszurotten, und Flüchtlinge berichteten ihnen von seinem Terror. Am 23. August 1568 flüchteten sie mit ihren Familien und Angehörigen über die Loire nach La Rochelle. Die Überquerung der Loire erinnerte fast an den biblischen Durchzug durchs Schilfmeer: so viele Hugenotten hatten sich angeschlossen, dass der Zug fast wie eine Völkerwanderung aussah, und die Loire hatte in der Augusthitze einen so niedrigen Wasserstand, dass Sandbanken in der Mitte auftauchten. Dementsprechend sangen alle Psalm 114 vom Auszug der Israeliten aus Ägypten, als sie hinüber waren. Die Parallele wurde noch einmal deutlich, als die königlichen Truppen, die sie verfolgten, wegen plötzlich einsetzenden Hochwassers den Fluss nicht überqueren konnten.
In dieser Situation war Jeanne zutiefst gespalten. Bislang hatte sie die Kriege moralisch unterstützt, aber nicht selbst teilgenommen. Falls es zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommen sollte, konnte sie immer mit ihren Kindern in der uneinnehmbaren Festung Navarrenx Zuflucht suchen. Sie hatte jedoch ihren Sohn, der als zukünftiger Führer der Hugenotten das Kriegshandwerk lernen sollte, und so musste sie wählen, ob sie in Béarn unter ihrem Volk bleiben oder sich den Hugenotten anschließen sollte: „ich hatte den Krieg im Bauch“ schrieb sie danach („J´eu la guerre en mes entrailles“, Ample declaration). Sie setzte den Baron d´Arros als Statthalter ein, und Anfang September begab sie sich in Eilmarsch nach La Rochelle (Cocula 2004). Dort konnte sie ihren Sohn dem Prinzen von Condé überantworten. Sie schrieb unterwegs eine Reihe Briefe an Karl IX., an Katharina von Medici, an ihren Schwager, den Kardinal von Bourbon und an die Königin Elizabeth von England, um ihren Entschluss zu begründen. Angekommen in La Rochelle schrieb sie eine Erklärung („Ample declaration“) um der Öffentlichkeit zu erklären, warum sie sich der hugenottischen Armee zugesellte.
Die Hugenotten unter ihren Anführer aus der königlichen Familie wollten nicht als Aufrührer dastehen. Sie behaupteten, die erzkatholische Partei sei schuld daran, dass königliche Befehle nicht vollzogen wurden. Die Katholiken mit ihren Verbindungen nach Spanien und Rom seien Landesverräter. Die Politik des Kardinals von Lorraine verdient laut Sutherland (1974) keinen anderer Namen. Wenn Jeanne vom Frieden sprach, meinte sie eine Duldung der Hugenotten in Frankreich. Die Forderungen der Hugenotten waren immer dieselbe: Erlaubnis, Gottesdienste zu feiern, Gerichte mit zur Hälfte hugenottischen Richtern, sichere Zufluchtsstädte – deren Anzahl schwankte in den Verhandlungen – und Zugang zu Ausbildung und Beamtenstellen gleichrangig mit den Katholiken. Die Provinz Languedoc unter dem moderat katholischen Gouverneur Montmorency-Damville war ein friedlicher Ort in den Religionskriegen, weil Damville den Hugenotten solche Rechte einräumte, und die katholische Bevölkerung sich damit abfand.
Im März 1569 fand eine Schlacht bei Jarnac statt. Der Prinz von Condé kämpfte mit, wurde verwundet und nach der Schlacht ermordet. Es gelang Admiral Coligny, die hugenottischen Truppen zusammenzuhalten, aber der Verlust des Prinzen war ein herber Schlag. Heinrich von Navarra war jetzt der ranghöchste Prinz, und zusammen mit seinem Vetter, dem gleichaltrigen Heinrich von Condé, wurde er jetzt Oberbefehlshaber über die Armee der Prinzen. In Wirklichkeit lag die Verantwortung für die Kriegsführung bei dem erfahrenen Admiral, und die beiden Prinzen wurden seine Pagen genannt.
Jeanne blieb in La Rochelle, während Coligny mit den Prinzen im Krieg war, und sie konnte, unterstützt von einem Rat adliger Hugenotten, die „Regierungsgeschäfte“ regeln. Sie schrieb an England und nach Deutschland. Sie unterzeichnete Erlässe, versuchte Geld für das Heer aufzutreiben, pfändete ihren schönsten Schmuck für einen Kriegsdarlehen an Elizabeth von England und ließ ein Kriegsschiff namens „Die Hugenottin“ bauen.
So wie sie immer behauptete, nicht gegen den König, sondern gegen seine schlechten Ratgeber zu kämpfen, so behauptete Karl IX., dass sie in La Rochelle von den Hugenotten gefangen gehalten wurde, und er ließ den Baron Terride mit einer „Befreiungsarmee“ in Béarn einfallen. In kürzester Zeit waren ganz Béarn und Navarra erobert und zum Katholizismus zurückgeführt. Nur der Baron d`Arros hielt im Navarrenx stand. Um ihre Länder zurückzuerobern, sandte Jeanne den Graf von Montgommery mit einer „Hilfsarmee“ nach Navarrenx. In noch kürzerer Zeit als Terride gebraucht hatte, verjagte er ihn aus Béarn. Die Befreiung von Terride wurde in Pau mit einem Festgottesdienst gefeiert, wobei Pierre Viret über Psalm 124, 7: „Unsere Seele ist aus dem Netz des Vogelfängers entkommen“ predigte.
Vom Winter 1569 bis zum Frühjahr 1570 führte Coligny sein Heer mit den Prinzen Heinrich von Navarra und Heinrich von Condé durch ganz Südfrankreich und von Provence nach Norden, bis er Paris bedrohte. Der König hatte kein Geld mehr, um Krieg zu führen, und musste notgedrungen Friedensverhandlungen einleiten. Im August 1570 wurde dann der Frieden von St. Germain geschlossen. Wiederum war Jeanne d´Albret diejenige, die auf Augenhöhe mit dem König verhandeln konnte. Der Vertragstext erklärt immer wieder, dass der König die Bedingungen seiner Tante erfüllen wollte (Sutherland 1980, Potter 1997).
Jeanne blieb vorläufig in La Rochelle. Im April 1571 fand dort die Nationalsynode der reformierten Kirchen Frankreichs statt. Theodor Beza kam aus Genf angereist, um die Synode zu leiten. Pierre Viret wollte teilnehmen, starb aber vorher, vermutlich hatte seine Gesundheit in der Gefangenschaft unter Baron Terride gelitten. Auf der Synode wurde das französische Glaubensbekenntnis von 1559 neu verhandelt und die endgültige Fassung als „Bekenntnis von La Rochelle“ beschlossen. Darüber hinaus wurde eine Kirchenordnung für Béarn beschlossen, und die Synode diskutierte Fragen, die Jeanne d´Albret gestellt hatte. Als Ersatz für Pierre Viret bekam sie Nicolas des Gallars zur Seite gestellt. Er war Calvins Sekretär gewesen, danach hatte er die „Strangers´ Church“, die Kirche für Ausländer in London, als Nachfolger für Johannes à Lasco geleitet und dann an Bezas Seite im Colloquium von Poissy 1561 gestanden. Er war Pastor in Orléans gewesen und wurde jetzt Seelsorger für Jeanne d´Albret und ihr theologischer Ratgeber für die Kirche in ihrem Land.
Er war eine gute Wahl, denn während Beza sehr an dem Konzept von Genf hing und ein presbyteriales Kirchenverständnis (Kingdon 1967) hatte, war des Gallars in England gewesen, als Königin Elizabeth nach dem Tod ihrer katholischen Schwester die anglikanische Kirche einführte. Außerdem behauptet Bernard Roussel (2004), dass er das Buch Martin Bucers „De regno Christi“ von 1550 mitbrachte. Dieses Buch ist dem englischen König Edward VI. gewidmet und beschreibt, wie ein König eine reformierte Kirche leiten kann. Damit hatte des Gallars ein Konzept für eine von einer Fürstin geleitete Kirche, die dann in den Jahren als Heinrich und Katharina von Navarra das Erbe der Mutter verwalteten, Bestand hatte.
Während Jeanne in La Rochelle noch weilte, ereilte sie ein Angebot von Katharina von Medici, ob ihren Sohn Heinrich die Tochter Katharinas heiraten mochte. Hugenotten und Katholiken würden sich versöhnen und die Häuser Valois und Bourbon sich nahekommen. Dieses Angebot war zu verlockend, um es auszuschlagen, aber Jeanne traute Katharina nicht so recht, jedenfalls wollte sie nicht gleich nach Paris ziehen, um über die Ehe zu verhandeln.
Stattdessen fuhr sie nach Pau zurück, führte die neu beschlossene Kirchenordnung ein und kümmerte sich um ihre Länder. Die Tuberkulose machte sich bemerkbar und sie wollte zur Kur in die Bergen fahren. Währenddessen zogen sich die Eheverhandlungen hin, bis Jeanne endlich im Frühjahr 1572 nach Paris zog. In den Briefen an ihren Sohn hört man von den Verhandlungen, von ihrer Missbilligung des höfischen Lebens und von ihrem Ärger mit Katharina. Jeanne wollte so viele Rechte wie möglich für ihren Sohn und die Hugenotten aushandeln. Am Ende musste sie es aufgeben, Margareta von Valois, Margot genannt, zum reformierten Glauben zu bekehren. Dafür hoffte sie aber, dass das Brautpaar nach Béarn ziehen würde. Eine königliche Mischehe war etwas ganz Neues und musste in Detail besprochen und geplant werden. Jeanne handelte das Meistmögliche für ihren Sohn aus und im April 1572 wurde eine Einigung erzielt. Heinrich sollte allerdings noch eine Weile in Béarn bleiben und Jeanne bereitete in Paris die Hochzeit vor.
Die zähen Verhandlungen im Frühjahr hatten viel Kraft gekostet, Jeanne hielt sich aber tapfer. Im Juni brach sie zusammen und starb am 9. Juni an der Tuberkulose, die sie seit Jahren geplagt hatte. Später entstanden Gerüchte, sie sei von Katharina von Medici vergiftet worden. Diese sollte ihr ein Paar Handschuhe, die von ihrem privaten Giftmischer präpariert worden seien, geschenkt haben. Da Katharina nach den Massakern von St. Bartholomäus, die in der Periode von August bis November 1572 stattfanden, von den Hugenotten als der Inbegriff des Bösen dargestellt wurde, gehört der Giftmord an Jeanne d´Albret zu den Verleumdungen.
Heinrich traf erst etwas später in Paris ein. Im Testament Jeannes hatte sie sich gewünscht, in Béarn bei ihrem Vater beerdigt zu werden. Ihr Sohn setzte sich über ihren letzten Willen hinweg: sie wurde nach Vendôme geführt und neben ihrem Mann, Anton von Bourbon, bestattet.
Trotz ihre Fähigkeiten wurde sie eine Fußnote in der Geschichte Frankreichs: ihr Sohn wurde zwar als Heinrich IV. König von Frankreich, aber er wurde katholisch und aus den Hugenotten wurde, dank des Ediktes von Nantes 1598, eine geduldete Minderheit. Die Kirche, die Jeanne in Béarn aufgebaut hatte, wurde unter ihrem Enkelsohn, Ludwig XIII., verboten. 1685 wurde dann das Edikt von Nantes aufgehoben, und die Reformierten wurden grausam verfolgt. Viele flüchteten, viele konvertierten und viele wurden umgebracht. Die großen Hoffnungen, die die Hugenotten um Jahr 1560, als Jeanne konvertierte, hegten, erwiesen sich als trügerisch.
Wenn auch letztlich nicht erfolgreich, war sie dennoch bewundernswert. Mit dem Admiral Coligny zusammen hatte sie den Frieden von St. Germain errungen, dann eine Landeskirche aufgebaut und ihre Kinder gefördert. Sie war die reformierte Präsenz in der königlichen Familie und in ihren letzten Jahren wurde sie die Königin der Hugenotten.
Stammtafeln der Familie von Valois und der Familie von Bourbon (PDF)
Literatur
Quellen:
Albret, Jeanne d´: Lettres suivies d´une ample Déclaration, ed. Bernard Berdou d´Aas, Biarritz 2007.
Bordenave, Nicolas de: Histoire du Béarn et de la Navarre, Paris 1873.
Bucer, Martin: De regno Christi: libri duo, 1550, ed. François Wendel, in: Robert Stupperich, Hrsg. Ser. 2, Opera latina Bd. 15,1, Gütersloh 1955. In: Studies in Medieval and Reformation Thought, Leiden 1982. „Du royaume de Jesus Christ“, édition critique de la traduction française de 1558/texte établi par François Wendel, Bd.15,2, Gütersloh 1954.
Calvin, Johannes: Calvini opera quae supersunt omnia (= CO), hrsg.v.W.Baum, E.Kunitz, E.Reuss, 59 Bde, Braunschweig/Berlin 1863-1900.
Calvin-Studienausgabe (= CStA), hrsg.v. E.Busch u.a., Neukirchen-Vluyn ab 1994.
Coudy, Julien, ed.: Die Hugenottenkriege in Augenzeugenberichten, Darmstadt 1965
Potter, David, ed.: The French Wars of religion, Selected Documents, London & New York 1997.
Ruble, Alphonse de: Le mariage de Jeanne d´Albret, Paris 1877.
Ruble, Alphonse de: Antoine de Bourbon et Jeanne d´Albret, Paris 1881, 1882, 1885 & 1886, 4 Bde.
Ruble, Alphonse de: Jeanne d´Albret et la guerre civile, Paris 1897.
Ruble, Alphonse de: Mémoires et poésies de Jeanne d´Albret, Paris 1893, Slatkine Reprints Genf 1970 (online auf Französisch: https://archive.org/details/mmoiresetposies00rublgoog).
Stegman, A.: Les édits des guerres de religion, Paris 1979.
Sekundärliteratur:
Aas, Bernard Berdou d´: Jeanne III d´Albret, Chronique 1528-1572, Anglet 2002.
Actes du colloque “Arnaud de Salette et son temps – Le Béarn sous Jeanne d´Albret”, Orthez 1984 (war mir leider nicht zugänglich).
Actes du colloque “L ´Amiral de Coligny et son Temps”, Paris 1974.
Actes du colloque “Jeanne d´Albret et sa cour”, Paris 2004.
Babelon, Pierre: Henri IV, Paris 1982.
Benedict, Philip, ed.: Reformation, Revolt and Civil War in France and the Netherlands 1555-1585, Amsterdam 1999.
Benedict, Philip: “Confessionalization in France? Critical reflections and new evidence”, in: Mentzer & Spicer: Society and Culture in the Huguenot World 1559-1685, Cambridge 2002.
Bryson, David: Queen Jeanne and the Promised Land, Dynasty, Homeland, Religion and Violence in Sixteenth Century France, Leiden 1999.
Buisseret, David: Henry IV, London 1984.
Cazaux, Yves: Jeanne d´Albret, Paris 1973.
Cholakian, Patricia F. & Cholakian, Rouben C.: Marguerite of Navarre, Mother of the Renaissance, New York 2006.
Cocula, Anne-Marie: ”Été 1568. Jeanne d´Albret et ses deux enfants sur le chemin de La Rochelle”, Actes du colloque ”Jeanne d´Albret et sa cour”, Paris 2004.
Desplat, Christian: “Jeanne d´Albret, un modèle d´éducation maternelle?”, in: Actes du colloque ”Jeanne d´Albret et sa cour”, Paris 2004.
Eurich, Amanda: “Le pays de Canaan”: L´évolution du pastorat béarnais sous Jeanne d´Albret”, in: Actes du colloque “Jeanne d´Albret et sa cour”, Paris 2004.
Graeslé, Isabelle: Vie et légendes de Marie Dentière, Bulletin du centre protestant d´études, Genéve 2003.
Greengrass, Mark: “The Calvinist experiment in Béarn”, in: A. Pettegree, A. Duke & G. Lewis: Calvinism in Europe 1540 - 1620, Cambridge 1994.
Kingdon, Robert M.: Geneva and the Consolidation of the French Protestant Movement 1564-1572, Genève 1967.
Knecht, R.J.: Catherine de´ Medicis, London 1998.
Kuperty-Tsur, Nadine: “Jeanne d´Albret ou la persuasion par la passion”, in: Actes du colloque “Jeanne d´Albret et sa cour”, Paris 2004.
Lambin, Rosine: Calvin und die adelige Frauen im französischen Protestantismus, http://www.reformiert-info.de/2304-0-0-20.html
Maag, Karin: “The Huguenot academies: preparing for an uncertain future”, in: Mentzer & Spicer: Society and Culture in the Huguenot World 1559-1685, Cambridge 2002.
Martin-Ulrich, Claudie: “Récit de vie, récit de mort: Le Brief discours sur la mort de la royne de Navarre, Jeanne d´Albret” in: Actes du colloque “Jeanne d´Albret et sa cour”, Paris 2004.
Mentzer, Raymond A. & Spicer, Andrew, eds.: Society and Culture in the Huguenot World 1559-1685, Cambridge 2002.
Nielsen, Merete: Theologie als Erzählung – erzählte Theologie, Das Heptameron von Margarete von Navarra, http://www.reformiert-info.de/side.php?news_id=5444&part_id=0&navi=4
Nielsen, Merete: Marie Dentière,
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus
Theodor Beza und die Theorie der Volkssouveränität. Von Merete Nielsen, Göttingen
Das deutsche Grundgesetz bestimmt in Art. 20, § 1-4 das Volk als den eigentlichen Souverän, das durch Wahlen und Abstimmungen das Land lenken soll. Die Deutschen haben das Recht zu Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, jedoch erst, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Was uns selbstverständlich vorkommt, war im 16. Jahrhundert noch neu und überraschend.
Es ging Beza nicht so sehr um eine politische Theorie als um die Begrenzung der königlichen Macht in der Folge der Bartholomäusnacht. Nachdem viele tausende Hugenotten auf Geheiß des Königs in Frankreich umgebracht worden waren, entstand eine Flut von hugenottischen Schriften in den Frankreich umgebenden Ländern, die dem König und die Königinmutter, Katharina von Medici, des Mordes anklagten (Kingdon, 1988). Die Gruppe der Männer, die Monarchomachen genannt wurden, dachten über eine Verfassung für Frankreich nach, die es dem König unmöglich machen sollte, seine Untertanen willkürlich umzubringen. Der Name Monarchomach (= Königsbekämpfer) ist missverständlich, denn die Monarchomachen waren weder Revolutionäre noch Aufrührer. Vielmehr wollten sie durch eine Verfassung einen Unrechtsstaat in eine Gesellschaft unter dem Gesetz ändern.
Im folgenden Zeitalter des Absolutismus war eine solche politische konstitutionelle Theorie suspekt, dennoch lebten die Gedanken Bezas fort in der Englischen Revolution (Salmon, 1959), in der Philosophie von John Locke und bei den Philosophen der Aufklärung, bis die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1786), die französische Menschenrechte (1789) und die Verfassung (1791) seine Ideen staatstragend machten. Heutzutage ist die Souveränität des Volkes eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie, wie das Grundgesetz betont.
Der Name Monarchomachen bezeichnet Männer und zwar eine größere Gruppe von sowohl Protestanten wie Katholiken (Dennert, 1968, Einleitung IXf.). Es ist jedoch üblich, vor allem an ganz bestimmte Schriften, die zwischen 1573 und 1579 eine konstitutionelle Monarchie einforderten, zu denken. Diese Schrift war zuerst 1573 „Franco Gallia“ (= das fränkische Gallien) vom Juristen François Hotman in Genf. Kurz danach, 1574, erschien das anonyme Pamphlet „Du droit des magistrats“ (= Von den Rechten der Magistraten) in Heidelberg von Theodor Beza in Druck gegeben (Kingdon 1970, Einleitung). Schließlich die anonyme Schrift „Vindiciae contra Tyrannos“ (= Strafgericht gegen die Tyrannen) 1579, vermutlich von einem der Diplomaten Hubert Languet oder Philippe Duplessis-Mornay, womöglich von beiden zusammen verfasst. Alle diese Verfasser haben andere Schriften geschrieben, Beza z.B. war vorrangig ein biblischer Theologe, insofern als seine wissenschaftliche Ausgaben des Neuen Testaments und seine Übersetzung der Psalmen seine wichtigsten Beiträge zur reformierten Theologie waren. Zusammengenommen sind die drei Schriften „Franco Gallia“, „Du droit des magistrats = De iure magistratuum“ und „Vindiciae contra tyrannos“ jedoch ein wichtiger früher Beitrag zum politischen Denken.
I. Genf und die Folgen der Bartholomäusnacht
Nach Genf strömten Ende August 1572 traumatisierte Flüchtlinge aus Frankreich. Sie hatten überstürzt Frankreich verlassen, oft nur mit den Kleidern, die sie am Leibe trugen. In Genf organisierte man Quartier und Kleidung für sie (Manetsch, 2000).
Beza hatte so wenig wie alle andere den mörderischen Überfall auf die Hugenotten vorhergesehen. Die Berichte der Flüchtlinge erschütterten ihn. Er musste um den Fortbestand der reformierten Kirche in Frankreich bangen, auch weil es klar war, dass mindestens so viele Hugenotten wie die, die umgebracht worden waren, zum Katholizismus zurückkehrten.
Vom französischem Wahnsinn
Der Professor für Jurisprudenz, François Hotman, war mit seiner Familie aus Bourges nach Genf geflüchtet. Dort erhielt er einen Lehrstuhl an der Universität und schrieb zuerst (1573) sein Buch „De furoribus gallicis“ (= Vom französischem Wahnsinn), in welchem er von der Ermordung des Admiral Coligny und dem Gemetzel in Frankreich erzählte. Dies war sein Beitrag zum Zeitgeschehen. Danach ließ er im selben Jahr „Franco Gallia“ drucken.
Diese gelehrte Schrift war in akademischen Stil gehalten, weshalb sie der Aufmerksamkeit der Genfer Zensur entging. Hotman beschrieb die Verfassung Galliens vor der Ankunft der Römer, und wie später Frankreich als Königreich durch die Vermischung von Franken mit den ursprünglichen Galliern entstanden sei. Seiner These war, dass Frankreich, historisch gesehen, eine Wahlmonarchie besaß. Die Stände konnten sich einen König aus der königlichen Familie aussuchen, mussten sich aber keineswegs an das Primogenitur halten. Außerdem schreibt Hotman, es wäre ein Unglück für das Land, falls eine Frau an die Macht kommen sollte. Was die Zensur übersehen hatte, war sofort allen Lesern klar: Hotman sah es als eine Katastrophe für Frankreich an, dass die Valoiskönige durch die Erbfolge einander nachfolgten, besonders wenn es sich um Knaben handelte, die entweder von Ratgebern wie der Familie von Guise oder von der Königinmutter Katharina von Medici bevormundet wurden.
Die Wahlmonarchie war Hotmans erklärter Wunsch für Frankreich, und er meinte, dass die Stände die Macht besitzen sollten, den König nicht nur zu wählen, sondern auch abzusetzen, falls er sich als untauglich oder tyrannisch erwies. Der König sei der Diener des Volkes und von einem Eid, Schaden vom Volk abzuwenden, gebunden. Hotman beschrieb einen Kontrakt zwischen König und Volk, mit dem Ziel, den König abzusetzen, falls dieser kontraktbrüchig sei.
Es ist anzunehmen, dass Hotman diese Schrift Beza gab und mit ihm diskutierte. Auch Beza war ja ursprünglich Jurist und mit den Ereignissen in Frankreich bestens vertraut. Die beiden Männer kannten sich gut, waren beide am Hof von Nérac im August 1560 gewesen und hatten beide später dem Prinzen Ludwig von Condé gedient, Beza als theologischer, Hotman als juristischer Ratgeber.
Hotman hatte sich in „Franco Gallia“ mit der Monarchie beschäftigt. Die Frage nach der Schuld für die Grausamkeiten nicht nur in der Bartholomäusnacht, sondern in den mörderischen Wochen und Monaten danach, wurde in allen hugenottischen Schriften über die Massaker erörtert, und die Antwort war meistens, dass der König verantwortlich gewesen war.
Als in Frankreich wieder Ruhe einkehrte, überlegten sich viele der Flüchtlinge, ob sie es wagen konnten, in ihre Heimat zurückzukehren, entweder um vor erneuter Abreise ihren Besitz zu ordnen oder um dort zu bleiben. Im Frühjahr 1573 bot der französische Botschafter bei den Eidgenossen ihnen eine Treueschwur gegenüber dem König als Bedingung für ihre Sicherheit in Frankreich an. In diesem Schwur sollten sie erklären, sie hätten das Land „wegen der Wut der aufgebrachten Bevölkerung“ verlassen. Da die Flüchtlinge zutiefst davon überzeugt waren, der König habe das Gemetzel angeordnet, suchten sie nach Auswegen, den Eid anders zu formulieren. Man traf sich zu Hause bei Beza und formulierte eine Fassung, wonach sie geflüchtet waren „wegen der Wut gegen uns“ und gelobten, treue Untertanen des Königs innerhalb der Rahmen des Gesetzes zu sein. Damit war angedeutet, dass sie, falls der König selbst die Gesetze brach, ihm nicht gehorchen mussten.
Im August 1573 wurde ein entsprechender Vertrag zwischen den Flüchtlingen und der Krone unterzeichnet.
Im Sommer 1574 legte dann Beza dem Rat seinen Beitrag zu den Ereignissen vor, das Manuskript „De iure magistratuum“ (= „Vom Recht der Regierungen gegenüber ihren Mitbürgern“). Jetzt war die Zensur hellwach und riet dringend von einer Veröffentlichung ab. Der Rat entschied sich, diesem Rat zu folgen, nachdem er
„…das Gutachten (der Zensur) gehört hat und gefunden, diese Schrift enthalte nichts als die Wahrheit, wollen sie es trotzdem zu der jetzigen Zeitpunkt nicht drucken lassen, da es Erregung entfachen konnte sowie Probleme für die Stadt schaffen, da der Stil von Herrn de Bèze hinlänglich bekannt sei. Beschluss: Das Buch darf nicht gedruckt werden, und eventuell vorhandene Kopien sind zu vernichten.“ (Geisendorf, 312)
Beza nahm im selben Jahr eine französische Übersetzung mit nach Heidelberg. Dort traf er sich mit dem jungen Prinzen Heinrich von Condé, der in der Bartholomäusnacht zusammen mit Heinrich von Navarra und seine Schwester Katharina von Bourbon gefangen genommen worden war. In der Zwischenzeit hatte Heinrich von Condé flüchten können, während Navarra und seine Schwester immer noch im Louvre festgehalten wurden. Laut Bezas Schrift durften sich niedere Behörden gegen höhere zur Wehr setzen, um ihre Untertanen zu schützen. Der Prinz war folglich befugt, von der Pfalz aus mit pfälzischen Hilfstruppen in Frankreich einzumarschieren, um die Hugenotten zu schützen. Ähnlich hatte eine Stadt wie La Rochelle das Recht, sich gegen eine königliche Armee zu wehren, um ihre Bürger zu schützen. Die Drucklegung von Bezas Schrift in Heidelberg war brandaktuell (Kingdon 1970, Einleitung).
Das Originalmanuskript von Beza war zweifelsohne die lateinische Fassung. Da sie in Genf nicht erscheinen durfte, wurde die französische Übersetzung die Erstausgabe. Die erste gedruckte lateinische Ausgabe erschien 1576 in Basel, vier französische und sechs lateinische Ausgaben wurden zwischen den Jahren 1575 und 1608 gedruckt, so Geisendorf. Abgesehen von seinem Psalter ist „De iure magistratuum“ bzw „Du droit des magistrats“ die meistgelesene Schrift von Beza.
Beza hatte bereits in Genf vor, sein Manuskript anonym herauszugeben. Auch in Heidelberg sorgte er dafür, seine Spuren zu verwischen. Die französische Ausgabe wurde ohne Angabe des Ortes gedruckt. Als Verfasser wurden die Magdeburger angegeben, die ein Buch aus dem Jahr 1550 korrigiert und erweitert hatten: „Du droit des Magistrats sur leur subjects/ Traitte très nécessaire en ce temps, pour advertir de leur devoir tant les magistrats que les subjects: publié par ceux de Magdebourg l´an MDL et maintenant reveu et augmenté de plusieurs raisons et exemples. S.l. 1574; 85 p. in-8.“
Dieser Hinweis auf Magdeburg bezieht sich auf das Magdeburger Bekenntnis von 1550. Magdeburg weigerte sich, die Anordnungen des Interims in der lutherischen Stadt einzuführen. Als Begründung dafür schrieben die Pastoren der Stadt zusammen mit Nikolaus von Amsdorf eine heftige lutherische Widerstandsschrift. Die reformierte Widerstandslehre Bezas hatte ihre Wurzeln in Deutschland. Mehr dazu in Abschnitt III.
II. Vom Recht der Regierungen gegenüber ihren Untergebenen und der Pflicht der Regierten gegenüber den Regierenden
Obwohl Beza aus gegebenem Anlass schrieb, spürt man das nicht in seinem Buch. Das Buch ist in einem sachlichen Ton gehalten und argumentiert, als ob es für einen universitären Hörsaal gedacht sei.
Beza bezieht seine Argumente zum Teil aus der Bibel, zum Teil aus der Geschichte. Er verwendet klassische Beispiele aus der griechisch/römischen Antike, sowie Belege aus der neueren Geschichte. Die klassischen Textbeispiele sind das Rüstzeug eines Humanisten, die modernen eher ein Appell an die Evidenz, die allgemeine menschliche Erfahrung.
Beza betont, dass alle Macht vom Volk ausgeht. Um ordentlich regiert zu werden, hat das Volk sich einen Regenten ausgesucht und ein Kontrakt mit ihm geschlossen. Das Volk war vor dem König da, und der König soll für das Volk da sein, nicht umgekehrt:
„Die Völker sind nicht von den Regierungen hervorgebracht worden. Die Völker, denen es gefallen hat, sich durch einen Prinzen oder durch einige gewählte Herren regieren zu lassen, sind viel älter als ihre Regierungen. Daraus folgt, daß die Völker nicht für die Regierungen geschaffen sind, sondern im Gegenteil die Regierungen für die Völker. […] Daraus folgt, daß die Macht der Regierungen, wie groß und souverän sie auch seien, von derjenigen des Volkes, das sie in ihre Stellung gewählt hat, abhängt und nicht umgekehrt.“ (Klingenheben 1971, 44.61)
Damit erteilte Beza jedem Absolutismus und Gottesgnadentum eine Absage. Der Fürst regiert nicht aus Gottes Gnade, sondern durch einen Kontrakt mit dem Volk. Nur Gott soll man unbedingt gehorchen, sein Gesetz, das in den Zehn Geboten enthalten ist, steht vor jedem irdischen Gesetz. Der Dekalog stellt dar, welche Pflichten die Menschen gegenüber Gott (die ersten vier Gebote, auch die erste Tafel des Gesetzes genannt) und gegenüber den Mitmenschen (die letzten 6 Gebote, die zweite Tafel des Gesetzes) haben. Da diese Gebote absolut gelten, muss jedes irdische Gesetz sich daran messen lassen. Die Bürger haben eine Richtschnur, nach welcher sie ihre Regierung beurteilen können. Für Beza fallen die Zehn Gebote mit dem Naturrecht zusammen.
„Ich sage also, daß die Autorität der Regierungen – so groß und mächtig sie auch seien – durch zwei Grenzsteine eingeschränkt ist, die Gott selbst gesetzt hat, nämlich Frömmigkeit und Nächstenliebe. Wenn es geschieht, daß sie diese überschreiten, muß man sich jenes Apostelwortes erinnern: »Es ist besser Gott zu gehorchen als Menschen«“ (Apg 5,29b, a.a.O., 39).
Wenn alles gut liefe, sei der Regent sich seiner Pflichten gegenüber Gott und dem ihm anvertrauten Volk bewusst. Aber leider entwickle sich mancher Regent zu einem Tyrannen. Manchmal erobere ein Tyrann andere Länder und Völker; die Eroberten dürften sich dann verteidigen. Beza kann in einem solchen Fall den Tyrannenmord gutheißen, sogar den von einer Privatperson begangenen.
Aber Bezas Thema ist ein anderes: Wann wird ein legitimer Herrscher gegenüber seinem eigenen Volk zum Tyrannen? Der Antwort ist klar: Wenn dieser kontraktbrüchig wird. Wenn ein König seine eigenen Gesetze bricht, sind die Untertanen ihm nicht länger zu Gehorsam verpflichtet.
Im Allgemeinen darf ein Untertan davon ausgehen, dass die Regierung rechtens handelt, nur wenn die Regierung etwas anordnet, was gegen die normalen Pflichten verstößt, darf man sich verweigern. Die normalen Pflichten eines Menschen sind für Beza das Naturrecht, das z.B. das Familienleben regelt: „Alle diese Aufgaben…müssen wir treu erfüllen ohne davon abgebracht zu werden durch irgendwelche Edikte, Drohungen oder ungerechte Peinigungen von irgend jemand“ (a.a.O., 41f). Locke hat das Naturrecht definiert als das Recht auf Leben, Freiheit, Unversehrtheit und Eigentum. In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung wurde es das Recht auf Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück. Sowohl Beza wie auch Locke und Jefferson verbanden ganz selbstverständlich das Gesetz Gottes mit dem Naturrecht.
Aber Beza geht einen Schritt weiter: „Aber wenn der Tyrann dir verbietet zu tun, was Gott dir befohlen hat, so hast du deine Aufgabe nur dann erfüllt, wenn du, abgesehen davon, daß du den Tyrannen nicht gehorchst, auch Gott gehorchst.“ (A.a.O., 41). Beza fährt fort:
„Es ist der Ruhm der Christen, von allen Unrecht zu erleiden, aber niemandem Unrecht zu tun. Jemand könnte sagen: Wie ist das nun, gibt es kein Mittel gegen einen Regenten, der seine Herrschaft gegen alle göttliche und menschliche Rechte mißbraucht? Ja, es gibt sie gewiß, sogar wenn man auf menschliche Mittel zurückgreift.“ (A.a.O., 43)
„Was können die Untertanen mit gutem Gewissen tun, wenn ihre höchsten, rechtmäßigen Regierungen nachweislich zu Tyrannen werden?“ (A.a.O., 51f.)
Auf diese rhetorische Frage antwortet Beza, dass es mehrere Instanzen gibt. Zuerst die Privatpersonen: sie dürfen nichts auf eigene Faust unternehmen. Dann die untergeordneten Behörden und schließlich die: „…die zwar nicht die souveräne oder ordentliche Macht auszuüben haben, aber für alle Fälle eingesetzt sind, um als Zaum und Zügel der souveränen Regierung zu wirken.“ (A.a.O., 52)
Es seien die Gerichtshöfe, die Bürgermeister, die Vögte und die Ständerversammlung, die sich einem tyrannischen König widersetzen könnten, wenn nötig sogar mit Waffengewalt. Der König habe gegenüber den Amtsträgern bei seiner Krönung einen Eid abgelegt, nach den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu regieren. Wenn er diese Gesetze willkürlich breche, seien die Beamten verpflichtet, das Volk, das ihnen anvertraut sei, zu schützen. Sie seien nur dem Staat verpflichtet, nicht der Person des Königs.
Hier kommt Beza zu seiner Kernthese: die Rechte und Pflichten der niederen Behörden. Die Idee der Wahlmonarchie und der Kontrakt zwischen König und Volk hatte er mit Hotman gemeinsam. Beza behauptet, dass die untergeordneten Behörden für das Wohlergehen des Volkes Sorge tragen müssen, wenn der König seine Macht missbraucht. Privatpersonen dürften auf gar keinen Fall eine Revolution anfangen:
„…die Aufgabe der Privatpersonen in dieser Notlage ist, sich mit dem untergeordneten Magistraten zu verbünden und ihre Bürgerpflicht zu erfüllen.“ (A.a.O., 94)
Er fügt hinzu:
„…die Tyrannei muß ganz bekannt sein; man darf niemals zu den Waffen greifen, bevor man alle andere Mittel versucht hat; und schließlich: man muß sorgfältig nicht nur das erwogen haben, was erlaubt ist, sondern auch das, was heilsam ist aus der Besorgnis, daß das Heilmittel nicht schlimmer sei als die Krankheit.“ (A.a.O., 95)
Mit anderen Worten: die Konsequenzen sollen sorgfältig bedacht sein.
Zu Letzt diskutiert Beza, ob Bürger sich auch in Religionsfragen schützen dürfen. Die Frage ist, ob Religion sich ausschließlich friedlicher Mitteln bedienen soll. Beza verwirft die Anwendung von Waffen, um eine Religion zu verbreiten. Nur durch „die Predigt des Wortes Gottes, durch Gebet und durch Geduld“ (a.a.O., 105) kann das Evangelium verkündet werden. Beza erwähnt die zwei Reiche-Lehre Luthers: „Man fügt diesem weiter die Abschnitte der Bibel hinzu, die den Unterschied zeigen, den es zwischen dem Königreich dieser Welt und dem geistlichen Reich gibt“. Aber Beza hält fest, dass die Religion in dieser Welt ihren Platz hat und dass die Regeln der Welt auch für Christen gelten:
„Zunächst antworte ich darauf: Es ist zu absurd und falsch anzunehmen, daß die Verteidigungsmittel, die den Angelegenheiten dieser Welt gemäß sind, (wie die Justiz und die Waffen sind) nicht nur andersartig seien als die geistlichen Verteidigungsmittel, sondern auch entgegengesetzt und derartig zuwiderlaufend, daß es in Fragen der Religion keine Anwendung für sie gäbe.“ (A.a.O., 105)
„Diejenigen, die die Regierungen über die Völker haben, müssen alle Mittel, die sie von Gott empfangen haben, unter denen, die ihnen anvertraut sind, zur Aufrechterhaltung des Gottesdienstes (in dessen Beachtung seine Ehrung liegt) anwenden.“ (A.a.O., 106)
Hier hat Beza vermutlich die hugenottischen Städte im Blick. An diesem Punkt ist er mit dem Magdeburger Bekenntnis vollkommen einig ist.
III. Das Magdeburger Bekenntnis und Luthers Lehre von der Notwehr
Im bewegten 16. Jahrhundert war Beza nicht der Erste, der über Möglichkeiten des Widerstands nachdachte. Er zitierte, wie oben gezeigt, selbst das Magdeburger Bekenntnis.
Luther hatte in den 1520ern mehrere Schriften herausgegeben, die die Trennung zwischen der Religion und dem weltlichen Regiment betonten. Beide „Reiche“ waren gottgewollt, aber sollten getrennt gehalten werden. Die Religion sollte ohne Zwang nur durch das Wort verkündigt werden und die Welt, die ja auch aus schlechten Christen und bösartigen Leuten bestand, sollte mit Gesetzen, Justiz und Waffengewalt regiert werden. Christenmenschen durften regieren oder Soldaten sein, weil die Welt Gott gehörte, und sie sollten, wenn erforderlich, ohne Bedenken die Strenge des Gesetzes oder kriegerische Mitteln einsetzen.
Sie sollten aber nicht versuchen, das Paradies auf Erden einzuführen.
Der große Bauernkrieg 1525 hatte vollends Luther davon überzeugt, dass, wenn „der gemeine Mann“, „Herr Omnes“, mit den Worten des Evangeliums die Herrschaft des Adels abschütteln wollte, die Anarchie ausbrechen würde. Seit diesem für Luther traumatischen Ereignis ließ er Fürsten die Reformation in ihre Länder einführen und aufrechterhalten.
Nach dem Augsburger Reichstag 1530 änderte sich die Situation und damit auch Luthers Haltung. Der Kaiser wollte nämlich das Wormser Edikt, das Luthers Sache als Ketzerei verbot, endlich durchführen. Die lutherschen Fürsten waren erschrocken und überlegten, inwieweit Widerstand gegen den Kaiser möglich und erlaubt war. Der Schmalkaldische Bund entstand mit Luthers - etwas zögerlichem - Segen (Wolgast 1977, 165-200, Scheible 1969). Er schrieb 1531 „Warnung an seine lieben Deutschen“ um den Deutschen davor zu warnen, der Katholizismus könne in den protestantischen Territorien wieder eingeführt werden. Er forderte nicht direkt zu Widerstand auf, aber bat Alle, die Wiederherstellung der katholischen Religion nicht zu unterstützen.
Der leitende Kraft im Schmalkaldischem Bund war der Landgraf Philipp von Hessen. Sein theologischer Berater war Martin Bucer aus Straßburg. Bucer hatte keine Bedenken, die Verteidigung gegen den Kaiser zu bejahen (Strohm 2002, 231-244), denn auch er war der Ansicht, die Stände hatten dem Kaiser gegenüber gewisse Freiheiten, z.B. in der Religionsausübung.
Nach dem Sieg des Kaisers im Schmalkaldischem Krieg 1547, wurde 1548 das Interim eingeführt. Die Protestanten durften den Kelch im Abendmahl und die Priesterehe behalten, ansonsten wurde katholische Lehre wieder eingeführt. Die Lutheraner waren zutiefst gespalten, ob und inwieweit sie sich dem Interim beugen sollten. Viele flüchteten, unter anderem Bucer, und fanden Asyl in England.
Die Stadt Magdeburg entschloss sich, das Interim nicht einzuführen (Kaufmann 2003). Die Prediger der Stadt begründeten ihre Haltung, indem sie 1550 das Magdeburger Bekenntnis verfassten. In dieser Schrift bekannten sie sich zuerst zur lutherischen Lehre, um dann zu begründen, warum Widerstand gegen den Kaiser unerlässlich war: Sie wollten in dieser Lehre leben und sterben.
Interessant ist, dass sie Luther huldigten als ihrem Vorbild und Glaubensvater. Sie bezogen sich vor allem auf seine oben erwähnte Schrift „Warnung an seine lieben Deutschen“ von 1531 und räumten ein, Luther habe verschiedene Positionen in seinen langen Leben bezogen. Aber obwohl sie mit der „zwei-Reiche“ Lehre vertraut waren, waren sie dennoch überzeugt, in Luthers Geist zu handeln, wenn sie sich weigerten, das Interim einzuführen und damit Widerstand gegen den Kaiser leisteten. Das so oft zitierte Bibelwort Römer 13 wurde von ihnen so ausgelegt, dass rechtmäßige Obrigkeit die Guten schützen und die Bösen strafen solle. Tat sie es nicht, war sie nicht von Gott (Röm. 13, 4).
Die Stadt wurde schließlich 1552 von den kaiserlichen Truppen erobert, aber zu dem Zeitpunkt war der Kaiser praktisch entmachtet und nicht länger im Stande, etwas gegen seine aufrührerischen Untertanen zu tun. Der Augsburger Religionsfrieden 1555 erlaubte der Stadt, wieder lutherisch zu sein.
IV. Schluss
Schon 1553 hatte Beza von den Rechten der niederen Obrigkeit geschrieben (Kingdon 1955). Dabei waren ihm die lutherschen Überlegungen zum Widerstandsrecht der Stände und Städte dem Kaiser gegenüber bekannt.
Der Kaiser war 1519 von den Kurfürsten gewählt worden und hatte eine Wahlkapitulation unterschrieben. Damit konnten die Fürsten ihre Religionsfreiheit behaupten, bis sie den Schmalkaldischen Krieg verloren. Auf Dauer konnte der Kaiser allerdings nicht im gesamten Reich die katholische Religion wieder durchsetzen. Als der Kurfürst Moritz von Sachsen sich gegen ihn wandte, musste Karl V. aufgeben und verließ Deutschland.
Dieses Beispiel für die Macht und Möglichkeiten der niederen Obrigkeiten war Beza bekannt. Hotman hatte bereits für die Wählbarkeit der französischen Könige argumentiert und Beza schloss sich diesem Argument an.
Dennoch ging Beza weiter als seine deutschen Vorlagen: er plädierte für eine Verfassung dem Naturrecht gemäß – auch wenn er als Theologe zuerst an den Dekalog dachte. Er behauptete, der König stünde nicht über die Gesetze, sondern müsste sie befolgen.
In den zehn Jahren, seitdem der erste Religionskrieg in Frankreich ausgebrochen war, wirkte Beza, so weit ihm möglich, bei jedem Friedensvertrag mit, um rechtliche Sicherheit für die Hugenotten zu gewinnen. Das von ihm ausgehandelte Edikt vom Januar 1562 war das für die Reformierten günstigste, bis sie 1598 endgültige Rechtsicherheit mit dem Edikt von Nantes erreichten. Auch der Friedensvertrag von 1570, auf hugenottischer Seite von Jeanne d´Albret verhandelt, gab den Hugenotten weitgehende Sicherheit. Die Hochzeit von Heinrich von Navarra mit Marguerite de Valois wurde als Unterpfand für den Frieden in Frankreich gesehen. Bis zur Bartholomäusnacht hatte Beza begründete Hoffnung, die Hugenotten seien durch Verträge und Edikte geschützt. Diese Rechtslage hatte der König willkürlich außer Kraft gesetzt, wozu er laut Beza keine Befugnis hatte. Der König wurde zum Tyrannen.
Beza wünschte sich in Frankreich einen Rechtsstaat, konkreter: eine konstitutionelle Monarchie und eine Regierung für das Volk. Mit diesem Wunsch ging er weiter als seine deutschen Vorgänger. Bei ihm findet man die abwertende Bezeichnungen „Herr Omnes“ oder „Hans Unvernunfft“ (v. Friedeburg 1999, 64, Zitat aus dem Magdeburger Bekenntnis) nicht. Er spricht vom Volk und von Privatpersonen, denen kein Widerstandsrecht eingeräumt werden kann, aber er ist niemals verachtend.
Beza war kein Demokrat in unserem Sinne, freie Wahlen waren ihm unbekannt. Dennoch setzte er gewisse Denkstrukturen zum ersten Mal in die Welt. Die vielen Drucke seiner Schrift sowie auch die Anfeindungen derjenigen, die den königlichen Absolutismus vertraten, zeigen, dass seine Botschaft weit reichte.
Literaturliste
Quellen:
Bekenntnis/Unterricht und Vermahnung der Pfarrherrn und Prediger zu Magdeburg. Magdeburg, Michael Lotter 1550 VD16 A 2333.
Das Magdeburger Bekenntnis, in: Irene Dingel (Hrsg.): Der adiaphoristische Streit (1548-1560), Bd. II, Göttingen 2012.
Beza, Theodor: De iure magistratuum, Vom Recht der Regierungen gegenüber ihren Mitbürgern, übersetzt und kommentiert von Werner Klingenheben, Zürich 1971.
Theodor Beza: De iure magistratuum, hrsg. v. Klaus Sturm, Neukirchen-Vluyn 1965.
Bèze, Théodore de: Du droit des magistrats, Introduction, édition et notes par Robert M. Kingdon, Genève 1970.
Beza, Brutus, Hotman, Calvinistische Monarchomachen, übersetzt von Hans Klingelhöfer, hrsg. und eingeleitet von Jürgen Dennert, Klassiker der Politik Bd. 8, Köln und Opladen 1968.
Brutus (Pseudonym): Vindiciae contra tyrannos, Genf 1979.
Hotman, François: Francogallia, ed. Ralph E. Giesey, trans. J.H.M. Salmon, Cambridge 1972.
Luther, Dr. Martin: Eine treue Vermahnung Martin Luthers an alle Christen, sich zu hüten vor Aufruhr und Empörung, 1522, WA 8, 676-687.
Luther, Dr. Martin: Von Weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei, 1523, WA 11, 245-281.
Luther, Dr. Martin: Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein können, 1526, WA 19; 623-662.
Luther, Dr. Martin: Warnung an seine lieben Deutschen, 1531, WA 30,3; 276-322.
(Alle Luther-Schriften sind in moderner Sprache in der Inselausgabe 1983, Bd. IV, abgedruckt.)
Scheible, Hans (Hrsg.): Das Widerstandsrecht als Problem der deutschen Protestanten 1523-1546, Texte zur Kirchen- und Theologiegeschichte, Heft 10, Gütersloh 1969.
Sekundärliteratur
Backus, Irena, dir.: Théodore de Bèze (1519 – 1605), actes du colloque de Genève (septembre 2005) publiés par l´Institut d`histoire de la Réformation sous la direction d´Irena Backus, Genève 2007.
Blickle, Peter/ Andreas Lindt/ Alfred Schindler (Hrsg.): Zwingli und Europa, Zürich 1985.
Campi, Emidio: Beza und Bullinger im Lichte ihrer Korrespondenz, in: Théodore de Bèze (1519-1605), Actes du colloque, Genève 2007.
Engammare, Max: Calvin monarchomaque? Du soupçon à l´argument, in: ARG 89 (1998).
Burns, J.H.: The Cambridge History of Political Thought, Cambridge 1991.
Dufour, Alain: Théodore de Bèze, poète et thèologien, Genève 2009.
Friedeburg, Robert v.: Widerstandsrecht und Konfessionskonflikt, Notwehr und Gemeiner Mann im deutsch-britischen Vergleich 1530-1669, Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte Bd. 27, Berlin 1999.
Gäumann, Andreas: Bucer und das Widerstandsrecht, in: Strohm, Christoph (Hrsg.): Martin Bucer und das Recht, Genève 2002.
Geisendorf, Paul-F.: Théodore de Bèze, Genève 1967.
Greschat, Martin: Martin Bucer und die Erneuerung der Kirche in Europa, in: Strohm, Christoph (Hrsg.): Martin Bucer und das Recht, Genève 2002.
Kaufmann, Thomas: Das Ende der Reformation: Magdeburgs „Herrgotts Kanzlei“ (1548-1551/2), Tübingen 2003.
Kingdon, Robert M.: The First Expression of Theodor Beza´s Political Ideas, ARG 44 (1955).
Kingdon, Robert M.: Myths about the St. Bartholomew´s Day Massacres, Cambridge, Mass. 1988.
Kingdon, Robert M.: Beza´s Political Ideas as Expressed in his Sermons on the Passion, in: Théodore de Bèze (1519-1605), actes du colloque…Genève 2007.
Manetsch, Scott M.: Theodore Beza and the Quest for Peace in France, 1572 – 1598, Leiden 2000.
Mellet, Paul-Alexis: Du passé au présent: les sources du Droit des magistrats sur leurs sujets (1574), in: Théodore de Bèze (1519-1605), actes du colloque...Genève 2007.
Moeller, Bernd: Deutschland im Zeitalter der Reformation, Göttingen1988.
Périgot, Béatrice: Du Droit des magistrats de Théodore de Bèze et Franco-Gallia de François Hotman: deux méthodes au service de la philosophie politique, in: Théodore de Bèze (1519-1605), actes du colloque…Genève 2007.
Salmon, J.H.M.: The French Religious Wars in English Political Thought, Oxford 1959.
Schulze, Winfried: Zwingli, lutherisches Widerstandsdenken, monarchomachischer Widerstand, in: Blickle/Lindt/Schindler (Hrsg.): Zwingli und Europa, Zürich 1985.
Strohm, Christoph (Hrsg.): Martin Bucer und das Recht. Beiträge zum internationalen Symposion…(THR 361), Genf 2002.
Strohm, Christoph: Widerstandsrecht, in: Kerstin Schiffner, Klaus Wengst, Werner Zager (Hrsg.): Fragmentarisches Wörterbuch, Beiträge zur biblischen Exegese und christlichen Theologie, Horst Balz zum 70. Geburtstag, Stuttgart 2007.
Strohm, Christoph: Wirkungen der juristischen Schulung auf Bezas theologisches Œuvre, in: Thédore de Bèze (1519-1605), actes du colloque…Genève 2007.
Sutherland, M.N.: The Huguenot Struggle for Recognition, Yale 1980.
Wolgast, Eike: Die Wittenberger Theologie und die Politik der evangelischen Stände. Studien zu Luthers Gutachten in politischen Fragen (QFRG 47), Gütersloh 1977.
Merete Nielsen, Göttingen, März 2014