Arbeitspflicht vs. Arbeitsverbot
Eine weitere Idee, Asylsuchende zu schikanieren, hatte der Landrat des Saale-Orla-Kreises Christian Herrgott. Er will Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichten. Das wird so voraussichtlich nicht kommen, weil Zwangsarbeit in Deutschland verboten ist . Art. 12 Absatz 2 Grundgesetz: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“
Die vorgeschlagenen Betätigungen sind keine, die nicht von regulär Arbeitenden verrichtet werden könnten. Deshalb wäre außerdem der Mindestlohn fällig.
Gleichzeitig wird Asylsuchenden in Deutschland in ihrem Verfahren lange Zeit keine Arbeitserlaubnis erteilt und werden Sprachkurse verweigert, um eine frühzeitige Integration zu verhindern. Das Bild des arbeitsscheuen Geflüchteten wird also produziert, um es dann gegen diese Menschen zu benutzen und sie zur Arbeit zu zwingen.
Georg Rieger