Baden: Doppelter Haushalt verabschiedet

Herbsttagung der Landessynode beendet


© Zfk / Heike Gundacker

Während ihrer Herbsttagung hat die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden den Haushalt für die Jahre 2020/21 verabschiedet. Außerdem wurde ein neues Verwaltungsgesetz und das Konzept für eine einheitliche IT-Grundausstattung aller kirchlichen Gemeinden und Einrichtungen auf den Weg gebracht. Beides soll Kirchengemeinden künftig entlasten.

Trotz sinkender Mitgliederzahlen konnte die Synode einen ausgeglichenen Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre verabschieden. Der prognostizierte, weitere Mitgliederrückgang, mit dem sich die Landessynode während ihrer Herbsttagung intensiv auseinandersetzte, habe jedoch deutlich gemacht, dass es zu Strukturänderungen innerhalb der Landeskirche kommen müsse, erklärte Synodalpräsident Axel Wermke. „Die nachdrücklich wirkende Mitgliederstudie hat viele Beratungen beeinflusst und sich auch in der Gestaltung des Doppelhaushalts niedergeschlagen, der sich bereits deutlich auf schwindende Einnahmen einstellt“, erklärt der Synodalpräsident. Er betonte jedoch auch, dass „trotz der Prognosen bei allen Beratungen während der Tagung eine sehr positive Stimmung herrschte, die deutlich macht, dass wir auch unter veränderten Bedingungen fröhlich in die Zukunft schauen.“

 Die Synode hat auf ihrer Herbsttagung außerdem ein Konzept für eine einheitliche IT-Basisausstattung für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen auf den Weg gebracht. Eine einheitliche Hard- und Software-Ausstattung sei notwendig, um Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen beispielsweise auch mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Eine „digitale EKIBA“ stelle hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der beteiligten Systeme, erläuterte Landessynodaler Wolfgang Schmidt (Bötzingen) das Konzept. Auch der Support werde durch die einheitliche Ausstattung vereinfacht. Die Kosten für die Pilotphase, die 2020/21 umgesetzt werden soll, belaufen sich auf rund eine Millionen Euro.

Um Kirchengemeinden von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, verabschiedete die Landessynode außerdem ein neues Gesetz zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben kirchlicher Rechtsträger (kurz VSA-Gesetz). Das Gesetz betrifft vor allem Bereiche, die bisher von Kirchengemeinden nur teilweise an Verwaltungs- und Serviceämter (VSAs) übertragen wurden, wie den Arbeitsschutz, Datenschutz, IT-Sicherheit oder die Verwaltungsgeschäftsführung von Kitas. Durch das Gesetz werde die Verbindung zwischen Gemeinde und Amt rechtlich verbindlicher als bisher; die jeweilige Entscheidungsbefugnis -beispielsweise die inhaltliche Verantwortung für die Kitas - bleibe jedoch bei den Kirchengemeinden, betonte Fritz Heidland (Merzhausen), Vorsitzender des Rechtsausschusses. Das Gesetz sei zum einen notwendig, damit aufgrund des neuen Umsatzsteuergesetzes ab 2021 keine zusätzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent auf die Dienstleistungen der VSAs berechnet werden müsse. Zum anderen stärke es aber auch die mittlere Ebene, da der Oberkirchenrat gewisse Entscheidungsbefugnisse an die Verwaltungszweckverbände delegiere.

Der Geschäftsführende Vorstand der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau (ESPS), Ingo Strugalla (Heidelberg), informierte den Finanzausschuss der Synode außerdem über die Geschäftszahlen 2018 und über die aktuelle Situation und die geplanten Gegenmaßnahmen im Forstbetrieb. Die ESPS bewirtschaftet unter anderem rund 7.500 Hektar Wald im Odenwald, Kraichgau und Schwarzwald. „Die Situation in den Forsten ist durch die bekannte Klima-Belastung der Wälder, durch ein Überangebot an Holz und den einhergehenden Preisverfall besorgniserregend“, erklärte Landessynodaler Ralph Hartmann (Mannheim) im Plenum der Synode. „Die ESPS ist eine wichtige Säule der Finanzierung unserer kirchlichen Arbeit. Über die genannte Zuführung zum Haushalt engagiert sie sich in weiteren Sponsoring-Projekten und in inhaltlichen Projekten wie z.B. dem Waldmobil für die umweltpädagogische Arbeit mit Kindern“, würdigte Hartmann die Arbeit der Stiftung.


Quelle: EKiBa