Den Wandel gestalten

Lippische Landessynode ermutigt Kirchengemeinden und bietet Beratung an


Kreis Lippe/Bad Salzuflen. Die Gestaltung des Auftrags der Lippischen Landeskirche verändert sich vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Die Lippische Landessynode ist sich bewusst, dass Kirche eine wichtige Rolle in der Gestaltung des Sozialraums und des Gemeinwesens spielt.

Daher fördert sie das Bewusstsein für den demografischen Wandel und die Kooperation von Landeskirche und ihren Kirchengemeinden mit weiteren gesellschaftlichen Partnern. Sie ermutigt die Kirchengemeinden, sich den Herausforderungen und Chancen des demografischen Wandels zu stellen und dabei die bestehenden Beratungsangebote des Landeskirchenamtes, zum Beispiel in den Bereichen Finanzen, Personal, Diakonie oder Bildungsarbeit, in Anspruch zu nehmen. Für die Gestaltung von Veränderungsprozessen soll darüber hinaus das Instrument der Gemeindeberatung zur Verfügung gestellt werden.

Weiterhin sieht der Beschluss der Landessynode (Freitag, 3. Juni) vor, die Erkenntnisse der synodalen Beratungen zum demografischen Wandel in den Prozess „Kirche in Lippe – auf dem Weg nach 2030“ einfließen zu lassen.

Als Teil der Gesellschaft befindet sich die Kirche mitten im demografischen Wandel. Er umgreift Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung, zum Beispiel die Altersstruktur, das quantitative Verhältnis von Männern und Frauen, die Geburten- und Sterbefallentwicklung, Zuzüge und Fortzüge, Anteile von Migranten und Einheimischen, etc. Da der Wandel Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche hat, von Gesundheit über Arbeit bis hin zur Religion, ist es nach Auffassung der Landessynode wichtig, dass er gestaltet wird – mit neuen Konzepten zur Zusammenarbeit in den Regionen und mit anderen gesellschaftlichen Partnern vor Ort.

Vor der Beschlussfassung hatten sich die Synodalen ausführlich mit dem Thema befasst. Prof. Dr. Frank Dieckbreder und Prof. Dr. Thomas Zippert (FH der Diakonie Bielefeld) hatten in ihrem Vortrag „Demografische Entwicklung und gesellschaftlicher Wandel – was kann man von der Kirche erwarten?“ statt einer Komm- eine Gehstruktur angeregt. Prof. Zippert: „Nicht: Bleibt in euren Kirchen und macht Angebote für alle, sondern „Gehet hin in alle Welt“ (Mt 28), und zwar zunächst zu denen, „die uns brauchen“. Dies bedeute im Kopf das „Experiment“ zu vollziehen „erst Diakonie, dann Verkündigung“.

Dr. Klaus Schafmeister (Kreis Lippe) lieferte Daten und Fakten zum demografischen Wandel in Lippe und das Forumtheater inszene (Köln) bot Impulse mit interaktivem Theater: Szenen zu Aspekten des demografischen Wandels. In mehreren Arbeitsruppen wurden anschließend Impulse und Anregungen vertieft, hier ging es unter anderem um die Kooperation von evangelischen und katholischen Gemeinden, um die Erwartungen an Kirche oder auch Erfahrungen mit sozialraumorientierter Arbeit in der Gemeinde.

Kirche in Lippe – auf dem Weg bis 2030

Lippische Landessynode beschließt Diskussionsprozess

Kreis Lippe/Bad Salzuflen. Die Lippische Landessynode hat auf ihrer Tagung am Samstag, 4. Juni, den Landeskirchenrat beauftragt, den Diskussionsprozess zur zukünftigen Gestalt der Lippischen Landeskirche unter der Leitfrage „Wie muss die Lippische Landeskirche aufgestellt sein, um als eigenständige Landeskirche ihre zukünftigen Aufgaben gut erfüllen zu können?“ auf den Weg zu bringen.

Die Rahmenbedingungen sehen vier Phasen des Diskussionsprozesses vor: Auftaktveranstaltungen in drei Regionen, die Bearbeitung einzelner Themen in Projektgruppen, Zusammenführung der Ergebnisse und Beschlussfassung der Landessynode sowie die Umsetzung. Zu den Grundsätzen des Prozesses sollen Transparenz und die Möglichkeit zur Partizipation gehören. Außerdem soll auf bereits vorhandene Handlungskonzepte zurückgegriffen werden.

Die offenen Auftaktveranstaltungen, an denen alle Interessierten teilnehmen können, sind für den Herbst dieses Jahres geplant. Der Prozess soll mit der  Beschlussfassung der Synode auf der Frühjahrssynode 2018 enden.

In den zwei Jahren sollen unter anderem die Theologische Grundlegung, die Personalentwicklung der Gemeindepfarrstellen, die Finanzentwicklung, die landeskirchliche Verwaltung, der Weg der Gemeinden im demografischen Wandel oder auch die übergemeindlichen Dienste wie Ökumene, Kirche und Schule, Beratung, Diakonie oder Kirchenmusik diskutiert werden.

In jeder Tagung der Synode wird über den Fortgang des Diskussionsprozesses berichtet.

Flüchtlingen Schutz gewähren

Lippische Landessynode beschließt zwei Kundgebungen

Kreis Lippe/Bad Salzuflen. Die Lippische Landessynode hat auf ihrer Tagung am Samstag, 04. Juni, zwei Kundgebungen zum Thema „Flüchtlinge“ und „Religionsfreiheit“ beschlossen.

Mit großer Sorge nimmt die Synode einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Asylpolitik wahr. Neue Gesetze seit dem Herbst 2015 erschwerten vor allem für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen den Zugang zu einem Schutzstatus erheblich. Hierdurch werde das grundgesetzlich garantierte Asylrecht weiter ausgehöhlt. Zudem würden durch verschiedene Maßnahmen die Zugangsmöglichkeiten für Flüchtlinge nach Europa und nach Deutschland immer mehr eingeschränkt.

Insbesondere durch das EU-Türkei-Abkommen zur Rückübernahme von Flüchtlingen aus Griechenland sieht die Landessynode grundlegende Menschenrechte verletzt. Das individuelle Asylrecht für Menschen, die Europa schon erreicht haben, werde faktisch außer Kraft gesetzt und Menschen zu noch gefährlicheren Fluchtwegen gedrängt. Gleichzeitig sei in der Türkei ein Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht gegeben.

Gegen eine Politik der Abschottung und des Fernhaltens von Flüchtlingen von Europa erinnert die Lippische Landessynode an die grundlegende humanitäre Verpflichtung zum Flüchtlingsschutz: „Für uns als Kirche ist es zugleich eine Verpflichtung, die uns aus dem Evangelium erwächst. Wir fordern die Bundesregierung auf, neue Zugangsmöglichkeiten für Schutzsuchende auch nach Deutschland zu schaffen. Vor allem legale und geschützte Wege müssen dabei eröffnet werden.“

Weiterhin bejaht die Landessynode ausdrücklich die Vielfalt des religiösen Lebens in Deutschland und bekennt sich nachdrücklich zur Religionsfreiheit, wie sie in Artikel 4 des Grundgesetzes festgehalten ist.  Mit großer Besorgnis nimmt die Landessynode in Teilen der Gesellschaft eine gegenwärtig wachsende Islamfeindlichkeit wahr. Auch im politischen Bereich seien Vorschläge geäußert worden, die auf eine Einschränkung religiöser Ausdrucksformen für Muslime hinauslaufen würden. Demgegenüber betont die Landessynode, dass Religionsfreiheit gerade auch die öffentliche Religionsübung in Deutschland umfasst und umfassen muss. Die Synode wendet sich daher nachdrücklich gegen jede Forderung nach Einschränkung der Religionsfreiheit. Sie verurteilt die damit verbundene Stimmungsmache gegenüber Muslimen oder dem Islam.

Zur Religionsfreiheit gehöre auch, dass Flüchtlinge, die sich zum christlichen Glauben bekennen, dies ungehindert tun können. Sie schließe auch die Freiheit zum Religionswechsel ein. Die Landessynode bittet in diesem Zusammenhang Kommunen und die Betreiber von Aufnahmeeinrichtungen um besondere Sensibilität auch im Umgang mit möglichen Konflikten, die vor diesem Hintergrund entstanden sind.

Pressemeldungen der LL, 4. Juni 2016, verantwortlich: Birgit Brokmeier